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Brandenburg an der Havel EliteXPERTS in Brandenburg an der Havel

EliteXPERTS in Brandenburg an der Havel

Sie wohnen in Brandenburg an der Havel und benötigen Hilfe in einer (rechtlichen) Angelegenheit? In Brandenburg an der Havel sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien und Büros befinden sich zwischen Brandenburger Theater, St.-Gotthardt-Kirche, Dom St. Peter und Paul und dem Altstädtischen Rathaus. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel ist Sitz des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Potsdam sowie das Oberlandesgericht, das hier die besondere Bezeichnung Brandenburgisches Oberlandesgericht trägt, zuständige Gerichte. Der Landgerichtsbezirk Potsdam umfasst die Bezirke von sechs Amtsgerichten.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel richtet sich an das Landgericht Potsdam in Potsdam, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Brandenburg an der Havel in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist direkt das Brandenburgische Oberlandesgericht zuständig.

Die Gerichte in Brandenburg an der Havel bzw. Potsdam sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst.

  • Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel stellte klar, dass der Miteigentümer eines Hausgrundstücks (Ehepartner) gegenüber dem anderen Miteigentümer (Ehepartner) grundsätzlich Anspruch darauf hat, dass dieser dem vom Vollstreckungsgericht in einem Teilungsversteigerungsverfahren beauftragten Sachverständigen den Zutritt zu der gemeinsamen Immobilie gewähren und ihm insoweit auch die Besichtigung gestatten muss (Urteil vom 16.7.2021, Az. 31 C 79/21). Die Teilungsversteigerung ist eine Option, wenn Ehepartner gemeinsam eine Immobilie besitzen und sich wegen der Trennung und Scheidung nicht darauf verständigen können, wie sie mit der Immobilie künftig verfahren wollen.
  • Geht es um den Stichtag beim Zugewinnausgleich, zählt der Tag der Trennung. Daran ändert sich nichts, wenn sich die Ehepartner zwischenzeitlich zeitweise wieder versöhnen und die Lebensgemeinschaft fortgesetzt haben und der Scheidungsantrag in Vergessenheit geraten ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.2.2021, Az. 9 UF 169/20). Die Stichtagsregelung unterliege einer streng formal ausgestalteten Regelung, die um der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit willen die Einzelfallgerechtigkeit vernachlässigt. Eine Abweichung von den gesetzlich bestimmten Stichtagen komme daher auch im vorliegenden Fall nicht in Betracht.
  • In einem Beschluss des OLG Brandenburg (Beschluss vom 18.2.2021, Az. 9 UF 13/21) ging es darum, dass eine auf einem Vergleich der Ex-Partner beruhende befristete Gewaltschutzanordnung verlängert werden kann. Grundsätzlich ist die Verlängerung einer bestehenden Anordnung nur möglich, wenn während ihrer Geltungsdauer Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung vorgekommen sind und damit auch nach Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist weitere gewalttätige Ausbrüche des Täters zu erwarten sind. Ansatzpunkt kann dabei auch eine Gewaltschutzanordnung sein, auf die sich die Beteiligten Ex-Partner vergleichsweise geeinigt hatten und die nicht auf einer ausschließlich gerichtlich begründeten Anordnung beruht.
  • In einer erbrechtlichen Angelegenheit stellte das OLG Brandenburg (Beschluss vom 31.5.2021, Az. 3 W 53/21) klar, dass der Erblasser ein eigenhändiges Testament jederzeit durch nachträgliche handschriftliche Ergänzungen formwirksam verändern kann, solange die gesamte Erklärung von seiner Unterschrift abgedeckt ist. Auf die zeitliche Reihenfolge der einzelnen Bestandteile des Testaments kommt es dabei nicht an. Das Testament braucht nicht in einem Zug errichtet zu werden. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt des Todes eine Unterschrift vorhanden ist, die die gesamte Erklärung abdeckt und der nach der Ergänzung vorhandene Textteil sich nahtlos in den gesamten Text des Testamentes einfügt. Auf diese Weise kann der Erblasser das Schriftstück jederzeit in seinem Sinne ändern.
  • Das Landgericht Potsdam erklärte einen Mann für erbunwürdig, der im Juni 2010 seinen Vater erstochen und seine Mutter erschlagen hatte (Urteil v. 11.4.2011, Az. 11 O 179/10). Er wurde wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Onkel beantragte, ihn für erbunwürdig erklären. Das Gericht gab dem Antrag statt. Durch die Erbunwürdigkeitserklärung ist der Mann nicht mehr gesetzlicher Erbe. In der Konsequenz sind dann die Erben berufen, die nach der gesetzlichen Erbfolge als Erbe in Betracht kommen.
  • In einer verkehrsgerichtlichen Entscheidung urteilte das Landgericht Potsdam (Urteil vom 4.12.2008, Az. 27 Ns 116/08), dass die Dauerstraftat des Fahrens ohne Führerschein durch kurze Unterbrechungen nicht in zwei Taten aufgespalten wird, da eine natürliche Handlungseinheit bestehe. Die Tat werde auch nicht am Fahrtziel unterbrochen, wenn die anschließende Rückfahrt von vornherein beabsichtigt ist. Eine während der Fahrt erfolgte Verkehrskontrolle unterbreche die Tat nicht, wenn die Fahrt dem anfänglichen Tatentschluss folgend fortgesetzt wird, so dass die vor der Verkehrskontrolle ausgeführte Fahrt und die weitere Fahrt eine Einheit bilden.

Zahlen und Fakten zu Brandenburg an der Havel

  • Bundesland: Brandenburg
  • Einwohner: 76.461 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 229,72 km²
  • PLZ: 14770 – 14776
  • Kfz-Kennzeichen: BRB
  • Sehenswürdigkeiten: Rathaus und Roland, Friedenswarte, Stadtmauer, Jahrtausendbrücke, Petrikapelle
  • Webseite: brandenburg.de

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