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Göttingen EliteXPERTS in Göttingen

EliteXPERTS in Göttingen

Sie wohnen und leben in oder nahe Göttingen? Hier prägen Erinnerungen an die mittelalterliche Kaufmannsstadt und das Flair einer modernen Universitätsstadt das Stadtbild. Aber auch an der Leine kann es mal ein rechtliches Problem oder einer andere Herausforderung geben. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Göttingen sind einige unserer EliteXPERTS vertreten: nahe Botanischer Garten, Gänseliesel-Brunnen, St. Jacobi-Kirche und Rathaus. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, hat sie auf Grundlage des bestehenden Sachstandes angenommen, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und erachtet die Ahndung mit

  • einer Geldbuße,
  • Punkten in Flensburg
  • oder gar einem Fahrverbot

für geboten. Der Bußgeldbescheid ist eine vorläufige Entscheidung der Behörde. Er wird nur endgültig wirksam, wenn kein form- und fristgerechten Einspruch erfolgt.

Gegen Bußgeldbescheid wehren

Der Einspruch bewirkt, dass der Inhalt des Bußgeldbescheides nunmehr gerichtlich überprüft wird. Doch Vorsicht: Es besteht das Risiko, dass das Amtsgericht zu einer für Sie nachteiligen Entscheidung gelangt und die im Bußgeldbescheid verhängten Sanktionen verschärft. Das im Strafrecht geltende Verschlechterungsverbot gilt im Bußgeldverfahren nämlich nicht. Darauf werden Sie im Bußgeldbescheid bereits ausdrücklich hingewiesen.

Allerdings wird das Gericht auf Veränderungen oder Verschlechterungen gegenüber dem früheren Inhalt des Bußgeldbescheides hinweisen, so dass Sie immer die Option behalten, Ihren Einspruch zurückzunehmen und den Bußgeldbescheid zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie mit einem bislang nicht festgesetzten Fahrverbot rechnen müssen oder die festgesetzte Geldbuße erheblich erhöht werden soll. Allein um dieses Risiko angemessen zu beurteilen, empfiehlt sich die anwaltliche Vertretung.

Kein Einspruch ohne Akteneinsicht!

Möchten Sie Einspruch erheben, müssen Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. Sie können sich nur wirksam verteidigen, wenn Sie die zur Last gelegten Umstände im Detail kennen. Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Es wäre also keine gute Verteidigung, ohne Kenntnis der Bußgeldakte Einspruch einzulegen und auch noch ohne Kenntnis der Sach- und Rechtslage und ohne strategisches Ziel zu versuchen, den Bußgeldbescheid anzugreifen. Deshalb steht am Beginn eines Einspruchsverfahrens immer die Akteneinsicht.

Um den Inhalt der Bußgeldakte und die Tragfähigkeit des Vorwurfs zu beurteilen, empfiehlt es sich stets, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Auch wenn Sie als Betroffener zwar das Recht haben, selbst die Akte einzusehen, haben Sie kein Recht, mit Ausnahme von Lichtbildern oder Videoaufzeichnungen, Beweisstücke selbst zu begutachten.

Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich auf den gesamten Akteninhalt. Im Gegensatz zur reinen Akteneinsicht, zu der die Akte dem Anwalt auch in dessen Kanzleiräume übersandt wird, erfolgt die Besichtigung von Beweisstücken an der Stelle, wo sich befinden, also etwa im Asservatenraum oder in den sonst zur Aufbewahrung bestimmten Räumlichkeiten der Verwaltungsbehörde. Wird dem Anwalt Akteneinsicht aus irgendwelchen Gründen versagt, kann er immer noch Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Erst wenn der Inhalt der Bußgeldakte bekannt ist und Sie den Sachverhalt gemeinsam mit Ihrem Anwalt besprochen und die Vor- und Nachteile eines eventuellen Einspruchs abgestimmt haben, ist es sinnvoll, den Einspruch zu begründen.

Beachten Sie Form und Frist

Der Einspruch bedarf der Schriftform und muss in deutscher Sprache abgefasst werden. Es muss klar sein, welchen Inhalt der Einspruch hat. Eine häufige Fehlerquelle ist zudem die Einspruchsfrist. Sie beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen der Einspruch förmlich zugestellt wurde. Die Zustellung erfolgt meist durch die Post mit Zustellungsurkunde. Es hat in diesem Fall auch wenig Zweck, den Zugang des Schreibens bestreiten zu wollen.

Bei Zustellung eines Bußgeldbescheides EliteXPERT kontaktieren

Wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, müssen Sie umgehend aktiv werden, wenn Sie gegen die darin verhängten Sanktionen vorgehen möchten. Es empfiehlt sich dringend, einen im Verkehrsrecht kompetenten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Berücksichtigen Sie dabei, dass auch ein Anwalt etwas Zeit benötigt, um Ihr Mandat zu bearbeiten und die Akteneinsicht zu beantragen. Sie verursachen unnötigerweise Zeitdruck, wenn Sie erst kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist aktiv werden. Setzen Sie sich frühzeitig mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung und besprechen, was zu tun ist. Unsere EliteXPERTS sind in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sehr erfahren und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie allgemeine Fragen, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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