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Kirchheim unter Teck EliteXPERTS in Kirchheim unter Teck

EliteXPERTS in Kirchheim unter Teck

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Rechtsanwälte in Kirchheim unter Teck

Kirchheim unter Teck ist Sitz des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Stuttgart sowie das Oberlandesgericht Stuttgart zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Kirchheim unter Teck richtet sich an das Landgericht Stuttgart, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Kirchheim unter Teck in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Stuttgart, sondern das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Stuttgart die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

Das AG Kirchheim unter Teck, LG Stuttgart sowie das OLG Stuttgart sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart sind Zins- und Tilgungsleistungen für eine im gemeinsamen Eigentum stehende Immobilie keine Unterhaltsleistungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, wenn mit diesen eine reine Vermögensmehrung erfolgt. Berücksichtigungsfähige Aufwendungen in diesem Sinne sind typische Aufwendungen zur Gestaltung der Lebensführung wie Ernährung, Kleidung und Wohnungsunterhalt. Da der unterhaltsbedürftige Ehepartner das vormalige Familienheim auch nicht mehr selbst bewohnt, handele es sich bei den vom unterhaltspflichtigen Ehepartner erbrachten Zahlungen auf das Hausdarlehen und auf die Nebenkosten um eine Vermögensmehrung für beide, weil der Ehepartner die Gesamtschuld allein bedient. Solche Zahlungen sind nicht als Unterhalt zu bewerten und kommen dem unterhaltspflichtigen Ehepartner nicht zugute (Beschluss vom 23.4.2021, Az. 16 UF 136/20). Inwieweit diese Zahlungen beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden, ist eine andere Frage.
  • Eltern brauchen ihrem Kind nur dann Ausbildungsunterhalt zu zahlen, wenn bei einem Ausbildungsgang Mittlere Reife – Berufsausbildung - Studium bereits zu Beginn der Berufsausbildung erkennbar die Absicht bestand, ein Studium zu absolvieren. Eine Tochter hatte nach der mittleren Reife eine Berufsausbildung als Erzieherin abgeschlossen und dann ein Studium der Sozialen Arbeit begonnen. Das OLG Stuttgart bestätigte die ablehnende Entscheidung des Familiengerichts. Die Eltern brauchen das Studium als Zweitausbildung nicht zu bezahlen. Für einen Ausbildungsgang Abitur – Berufsausbildung - Studium sei die fortlaufende Unterhaltspflicht zwar anerkannt, nicht aber, wenn das Kind erst die mittlere Reife absolviert. In diesem Fall bestehe die Unterhaltspflicht nur, wenn bereits bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar ein Studium angestrebt wird. Dabei spielt auch die Erwägung eine Rolle, inwieweit die Eltern noch damit rechnen müssen, dass das Kind nach dem Ende der Berufsausbildung noch ein Studium anstrebt (Beschluss vom 22.11.2018, Az. 11 UF 159/18).
  • Das OLG Stuttgart stellte klar, dass es keine gesetzliche Vermutung oder ein Leitbild dahingehend gibt, dass die gemeinsame elterliche Sorge von nicht miteinander verheirateten Elternteilen gegenüber der Alleinsorge vorzugswürdig ist. Die gemeinsame Ausübung der elterlichen Verantwortung erfordere nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung. Fehlen diese Voraussetzungen, bleibt es bei der grundsätzlichen Regelung, dass allein die Mutter die elterliche Sorge für das Kind ausübt (Beschluss vom 2.12.2014, Az. 11 UF 173/14). Die gemeinsame elterliche Sorge lässt sich dann nur erreichen, wenn die Eltern übereinstimmend erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, einander heiraten oder das Familiengericht aus Gründen des Kindeswohls die elterliche Sorge gemeinsam überträgt (§ 1626a BGB)

Zahlen und Fakten zu Kirchheim unter Teck

  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Einwohner: 40.954 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 40,47 km²
  • PLZ: 73230
  • Kfz-Kennzeichen: ES, NT
  • Sehenswürdigkeiten: Bürgersee, Altstadt, Städtische Galerie im Kornhaus, Schloss Kirchheim, Burg Teck
  • Webseite: kirchheim-teck.de

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