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Malente-Timmdorf EliteXPERTS in Malente-Timmdorf

EliteXPERTS in Malente-Timmdorf

Sie leben in Malente-Timmdorf, im Herzen der Hosteinischen Schweiz? Nicht nur Malente ist ein anerkannter Kur- und Erholungsort, auch der Ortsteil Timmdorf ist Erholungsort zwischen Dieksee, Behlersee und Kellersee. Haben Sie ein rechtliches oder anderes Anliegen? Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Malente-Timmdorf sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Malente-Timmdorf

Das für Malente und seine Ortsteile zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Eutin. Das Amtsgericht Eutin gehört zum Landgerichtsbezirk Lübeck sowie zum Bezirk des Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig.

Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Eutin richtet sich an das Landgericht Lübeck, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Eutin in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Lübeck, sondern das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig zuständig.

Die auch für Malente und seine Ortsteile zuständige Justiz ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Führen Umstände, die vor der Zeit der Ehe liegen, zu einer geringeren Altersversorgung eines Ehepartners, sind diese dem anderen Ehepartner nicht zuzurechnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Ehe erst spät geschieden wurde, da eine mehrere Jahre vor Eheschließung vollzogene berufliche Veränderung zu keinem ehebedingten Nachteil führt, auch wenn diese berufliche Veränderung durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden war (OLG Schleswig, Beschluss vom 9.5.2012, Az. 10 UF 247/11 im Hinblick auf ein Urteil des AG Eutin, Az. 42 F 292/09).
  • In einer Entscheidung vom 7.12.2010 (Az. 10 UF 186/10) stellte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht klar, dass allein das Wohl eines Kindes Maßstab sei, welchem der beiden Elternteile die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Frage des Schulbesuchs zu übertragen ist. Anlass war der Umzug der Mutter nach der Trennung vom Ehepartner. Sie meldete ihr Kind in der Grundschule vor Ort an. Der Vater bot an, das Kind jeden Tag bei der Mutter abzuholen und mit dem Auto zur bisher besuchten Grundschule zu fahren und wieder zurück zu bringen. Das Gericht vertrat den Standpunkt, dass die Schule am Wohnort der Mutter nach 10 Minuten Fußweg zu erreichen sei und für das Kind aufwändige Fahrten zur und von der früher besuchten Schule entfielen. Auch sei zu bezweifeln, ob der Vater langfristig gewillt und in der Lage sein werde, sein Versprechen wirklich einzuhalten. Auch sei der teilweise Verlust des bisherigen schulischen und sozialen Umfelds weniger schwerwiegend, als dass das Kind unangemessen lange Fahrtwege in Kauf nehmen müsste.
  • In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit entschied das Landgericht Lübeck, dass auch für ein Fahrrad eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall in Betracht kommt. Auch wenn eine solche bisher nur für Kfz anerkannt worden sei, sei die Sachlage vergleichbar, sofern der Eigentümer auf die Nutzung des Fahrrads, beispielsweise aus beruflichen Gründen, angewiesen ist. Die Höhe des Nutzungsausfallschadens bezifferte das Gericht auf 195,90 EUR (Urteil vom 8.7.2011, Az. 1 S 16/11).
  • In einer Mietsache erklärte das Landgericht Lübeck die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters für unwirksam, da der Mieter ein schwerstbehindertes und blindes Kind hatte. Es bestehe kein Anspruch auf Räumung, weil der Mieter sich auf einen Härtefall berufen könne. Dieser bestehe darin, dass ein Sachverständiger festgestellt habe, dass im Fall eines Umzugs mit schweren Panikattacken und epileptischen Krämpfen zu rechnen sei. Die Situation könne sogar lebensbedrohlich sein. Ungeachtet dessen ist auch in solchen Fällen stets zu prüfen, ob das Bestandsinteresse des Mieters das Interesse des Vermieters an einer Eigennutzung der Wohnung tatsächlich überwiegt, gerade auch deshalb, weil nicht auszuschließen ist, dass nicht selten Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird (Urteil vom 21.11.2014, Az. 1 S 43/14).
  • Ist ein Sachverständiger als Sozialpädagoge qualifiziert, genügt diese einfache Qualifikation in einer Kindschaftssache nicht, um die Mindestqualifikation zur Beantwortung der Beweisfrage zu erfüllen, ob ein Kind bei der Rückführung in den gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern oder in den Haushalt der Mutter oder des Vaters einer Gefährdung ausgesetzt ist. Das Studium der Sozialpädagogik vermittele nicht die dafür notwendigen psychologischen Kenntnisse. In Kindschaftssachen muss das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen erstellt werden, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- oder jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügt. Verfügt der Sachverständige lediglich über eine pädagogische oder sozialpädagogische Qualifikation, sei der Erwerb ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation nachzuweisen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 7.5.2020, 13 UF 4/20).

Zahlen und Fakten zu Malente-Timmdorf

  • Bundesland: Schleswig-Holstein
  • Einwohner: 10.851 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 69,07 km²
  • PLZ: 23714–23717
  • Kfz-Kennzeichen: OH
  • Sehenswürdigkeiten: Kurpark, Heimatmuseum, St.-Johannis-Kirche, Holzbergturm, Wildpark
  • Webseite: malente.de

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