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Mönchengladbach EliteXPERTS in Mönchengladbach

EliteXPERTS in Mönchengladbach

Sie leben und wohnen in oder nahe Mönchengladbach? Wegen der ansprechenden Verbindung urbanen Flairs mit ländlichem Charme bezeichnet sich die Stadt mit ihren zahlreichen Parks und Wäldern gerne auch als „Großstadt im Grünen". Benötigen Sie Hilfe vor Ort bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Mönchengladbach sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Büros befinden sich nahe Alter Markt, Karnevalsmuseum, Kaiser-Friedrich-Halle und Schloss Rheydt. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Mönchengladbach

Mönchengladbach ist Sitz des Amtsgerichts Mönchengladbach. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Mönchengladbach sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Mönchengladbach richtet sich an das Landgericht Mönchengladbach, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Mönchengladbach in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht in Mönchengladbach, sondern das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig.

Das AG und LG Mönchengladbach sowie das OLG Düsseldorf sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Autofahrer sollten die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung kennen. Wird ein nicht fahrbereites Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum bewegt, besteht aufgrund der Benzinklausel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung, wenn beim Schieben des Fahrzeuges ein Schaden an fremdem Eigentum verursacht wird. Dabei geht es um Risiken, die bei abgeschaltetem Motor eintreten, beispielsweise Be- und Entladeschäden.

Im Fall wollte der Eigentümer eines Pkw, dessen Motor ausgebaut war und keine Zulassung hatte, sein Fahrzeug auf die andere Straßenseite schieben und es dort von einem Schrotthändler abholen lassen. Dabei beschädigte er ein parkendes Fahrzeug. Das Gericht wies darauf hin, dass der Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sei. Es gehöre zu den typischen Risiken des Gebrauchs, wenn das Fahrzeug zwecks Reparatur oder Entsorgung abgeholt werden muss. Komme es dabei zu einem Schaden, verwirkliche sich ein typisches mit dem Gebrauch des Pkw einhergehendes Risiko (Urteil vom 8.10.2015, Az. 29 C 905/15).

  • Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte darüber zu befinden, dass zwei Einzelbetten statt eines gebuchten Doppelbettes im Hotelzimmer keinen Reisemangel darstellen, insbesondere wenn aufgrund dieses Umstandes kein harmonischer Intimverkehr stattfinden kann. Die Reisenden hatten beanstandet, dass ein „friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen sei. Das Gericht verwies darauf, dass die Metallrahmen der Betten durch eine feste Schnur oder den Hosengürtel des Klägers miteinander hätten verbunden werden können und der Kläger auch nicht vorgetragen habe, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er habe (Urteil vom 24.4.1991, 5a C 106/91).
  • In einer Entscheidung vom 14.8.2003 stellte das AG Mönchengladbach klar, dass eine Partnervermittlung ihre Leistung nicht schon dadurch erbringe, dass sie dem Kunden irgendwelche Anschriften von kontaktwilligen Interessenten übersendet. Partnervorschläge seien nur dann brauchbar, wenn sie entweder optimal zu den Vorgaben des Kunden passen oder mit einem System erstellt werden, das geeignet ist, diese Voraussetzung herbeizuführen (Az. 5 C 680/02).
  • In einer erbrechtlichen Angelegenheit führte das Landgericht Mönchengladbach aus, dass in der Teilungsanordnung eines Erblassers, wonach zwischen den Erben aus dem übrigen Nachlass kein Ausgleich für den Fall erfolgen soll, dass einer der Erben durch testamentarische Anordnung faktisch mehr als seine Erbquote erhalten sollte, unmissverständlich sein Wille zum Ausdruck kommt, dass der wertmäßig größere Anteil am Nachlass nicht ausgeglichen werden soll. In Höhe dieses unausgeglichen Teils liege ein Vorausvermächtnis vor (Urteil vom 28.1.2014, Az. 1 O 163/13).
  • Ein Erblasser kann bei der Gestaltung seines Testaments jederzeit Ergänzungen vornehmen. Dabei muss die Unterschrift nicht der zeitlich letzte Akt der Testamentserrichtung gewesen sein. Ein Erblasser hatte die Testamentsvollstreckung angeordnet und später auf der Rückseite des Blattes die dem Testamentsvollstrecker übertragene Aufgabe um die Verfügung einer Dauertestamentsvollstreckung ergänzt, ohne diese Ergänzung zusätzlich zu unterschreiben. Das OLG Düsseldorf entschied, dass im Wege der Auslegung des Testaments zu ermitteln sei, was der Erblasser beabsichtigt habe und ob nach seinem Willen die nachträgliche Ergänzung durch die bereits vorhandene Unterschrift gedeckt sein sollte. Ein Indiz dafür war, dass die zuvor angeordnete Testamentsvollstreckung lediglich ergänzt wurde und auf der Vorderseite das Kürzel „b.w.“ (bitte wenden) zu lesen war (Beschluss v. 22.1.2021, Az. 3 Wx 194/20). Um derartige Zweifel zu vermeiden, empfiehlt sich, jegliche Änderung auf dem Testament immer mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Zahlen und Fakten zu Mönchengladbach

  • Bundesland: Nordrhein-Westfalen
  • Einwohner: 261.001 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 170,47 km²
  • PLZ: 41061–41239
  • Kfz-Kennzeichen: MG
  • Sehenswürdigkeiten: Schloss Dyck, Niers, Hariksee, Alter Markt, Bunter Garten
  • Webseite: moenchengladbach.de

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