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Neukloster EliteXPERTS in Neukloster

EliteXPERTS in Neukloster

Sie sind in oder nahe Neukloster zuhause und benötigen Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Neukloster sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Büros befinden sich im Umfeld der Nonnen am Neumarkt, Museum Neukloster und Klosteranlage. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Neukloster

Das für Neukloster zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Wismar. Das Amtsgericht Wismar gehört zum Landgerichtsbezirk Schwerin sowie zum Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.

Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Neukloster richtet sich an das Landgericht Schwerin, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Neukloster in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Schwerin, sondern das Oberlandesgericht in Rostock zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse des Familiensenats des Oberlandesgerichts Rostock die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

Das AG Wismar, LG Schwerin und das Oberlandesgericht Rostock sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Amtsgericht Wismar stellte klar, dass der mündlich anberaumte Scheidungstermin nicht verlegt werden kann, um den Vollzug des obligatorischen Trennungsjahres zu gewährleisten. Im Fall wurde der Scheidungsantrag noch vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht. Als das Gericht mündlichen Scheidungstermin bestimmte, war das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen. Um zu vermeiden, dass das Familiengericht den Scheidungsantrag als unbegründet zurückweist, beantragte der Verfahrensvertreter den Scheidungstermin zu verlegen. Dies wies das Gericht zurück. Es sei verfahrensfehlerhaft, einen wegen Nichtablauf des Trennungsjahres unbegründeten Scheidungsantrag dadurch wirksam zu gestalten, dass der Scheidungstermin verlegt wird. Der Gesetzgeber habe das Trennungsjahr ausdrücklich vorgegeben, um zu vermeiden, dass Ehen beliebig geschieden werden (Beschluss vom 20.6.2017, Az. 3 F 10/17).
  • Akzeptiert ein Ehepartner im Scheidungsverfahren, dass die Fortsetzung der Ehe für den Partner unzumutbar ist und einen Härtefall begründet, kann er sich nicht widersetzen, wenn die Ehe bereits vorzeitig vor Vollzug des Trennungsjahres geschieden wird. Um eine vorzeitige Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres zu vermeiden, hätte er vortragen müssen, dass innerhalb des vorgesehenen Trennungsjahres die Chance einer Versöhnung besteht und die eheliche Lebensgemeinschaft möglicherweise wieder aufgenommen werden kann (OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2016, Az. 10 UF 166/16).
  • Bei der Scheidung hat jeder Ehepartner Anspruch auf Zugewinnausgleich. Leben die Partner getrennt, kann der Ehepartner zur Prüfung und Vorbereitung seines Zugewinnausgleichsanspruchs Einblick in das Grundbuch nehmen, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten und der Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall ist das nach § 12 Grundbuchordnung notwendige „berechtigte“ Interesse an der Grundbucheinsicht begründet (OLG Rostock, Beschluss vom 23.12.2011, Az. 3 W 71/11).
  • In einem Unterhaltsrechtsstreit gestand das OLG Rostock einem seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtigem Vater zu, dass er keine Nebentätigkeit ausüben muss, wenn er eine Ausbildung in Vollzeit absolviert, einen weiten Arbeitsweg zurücklegen muss und sein Umgangsrecht regelmäßig wahrnehmen möchte. Ihm könne nicht abverlangt werden, in die Nähe seines Kindes zu ziehen, nur um Fahrtkosten zu sparen. Hat der Vater dadurch hohe Fahrtkosten, müssen diese bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt werden. Um das Umgangsrecht am Wochenende aufgrund seiner Gegebenheiten wahrnehmen zu können, könne er nicht zu einer Nebenerwerbstätigkeit verpflichtet werden. Ihm könne insoweit auch kein theoretische erzielbares, fiktives Einkommen angerechnet werden (Beschluss vom 5.2.2015, 11 UF 138/13).
  • Erben können ein Testament nicht mit dem Argument anzweifeln, dass die Unterschrift des Erblassers auf der Urkunde ungewöhnlich sei und nicht dem bekannten Schriftbild des Erblassers entspreche. Das Oberlandesgericht Rostock stellte hierzu fest, dass „eine absolute Gewissheit der Echtheit eines Testaments im naturwissenschaftlichen Sinne so gut wie nie zu erreichen und die theoretische Möglichkeit des Gegenteils kaum auszuschließen sei“. Für die richterliche Überzeugungsfindung genüge deshalb „ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel an der Echtheit des Testaments ausschließt“ (OLG Rostock, Beschluss vom 31.8.2020, Az. 3 W 84/19).
  • In einer Verkehrsunfallsache stellte das Amtsgericht Wismar fest, dass ein zwölfjähriger Radfahrer, der ein Stoppschild missachtet und die Kurve schneidet und mit einem Auto zusammenstößt, in voller Höhe für den Schaden des Autofahrers verantwortlich ist. Auch ein Zwölfjähriger besitze die erforderliche Einsichtsfähigkeit dafür, dass ein Radfahrer nicht ein Stoppschild überfahren und in eine Straße einfahren darf, ohne sich zu vergewissern, dass sich Gegenverkehr nähert. Insoweit trete auch die Betriebsgefahr des Pkw des Geschädigten hinter dem Verschulden des Radfahrers zurück (Urteil vom 9.11.2005, Az. 12 C 298/05).

Zahlen und Fakten zu Neukloster

  • Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
  • Einwohner: 4015 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 27,5 km²
  • PLZ: 23992
  • Kfz-Kennzeichen: NWM, GDB, GVM, WIS
  • Sehenswürdigkeiten: Neuklostersee, Selliner See, Tempziner See, Bibowsee, Rübensee
  • Webseite: stadt-neukloster.de

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