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Pößneck EliteXPERTS in Pößneck

EliteXPERTS in Pößneck

Sie leben und wohnen in oder nahe Pößneck und benötigen Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Pößneck sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Weißer Turm, Gänsediebbrunnen, Museum642 und Historischem Rathaus. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Pößneck

Pößneck ist Sitz des Amtsgerichts Pößneck. Das Amtsgericht gehört zum Landgerichtsbezirk Gera sowie zum Bezirk des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (OLG Jena). Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Pößneck richtet sich an das Landgericht Gera, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Pößneck in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Gera, sondern das Thüringer Oberlandesgericht in Jena zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse des Familiensenats des Thüringer Oberlandesgerichts die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

AG Pößneck, LG Gera sowie Thüringer OLG sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Landgericht Gera stellte klar, dass das Datum der Reisebuchung der maßgebliche Zeitpunkt ist, wenn eine Kinderermäßigung gewährt wird. Insoweit kommt es nicht darauf an, wenn das Kind nach der Buchung und vor Antritt der Reise ein Alter erreicht, in dem der Vorzugspreis nicht mehr gültig wäre. Da der Vorzugspreis bei der Buchung verbindlich ohne jeglichen Vorbehalt vereinbart wurde, komme es nicht darauf an, wenn sich am Alter des Kindes etwas ändert (Urteil vom 30.11.2005, Az. 1 S 226/05).
  • Eine Scheidung ist regelmäßig mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs verbunden. Bestand die eheliche Lebensgemeinschaft nur kurze Zeit, erscheint die Durchführung des Versorgungsausgleichs als nicht gerechtfertigt (Unbilligkeit nach § 27 VersAusglG), es sei denn, ein Ehepartner beantragt bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren ausdrücklich, dass das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführt (§ 3 VersAusglG). Hat insoweit die Ehe nur zwei Jahre bestanden, könne ein Ehepartner mit Blick auf die kurze Zeit der Ehe nicht einwenden, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs unbillig im Sinne des Gesetzes sei. Das Thüringer Oberlandesgericht stellte hierzu klar, dass es widersprüchlich wäre, wenn das Gesetz die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren erlaube, ein Ehepartner aber wegen der kurzen Dauer seiner Ehe den Versorgungsausgleich trotzdem blockieren könnte (Beschluss vom 19.5.2011, Az. 1 UF 93/11).
  • Hat ein Ehepaar in den Vereinigten Staaten von Amerika die Ehe geschlossen und soll die Ehe in Deutschland geschieden werden, ist der Nachweis erforderlich, dass die Ehe wirksam geschlossen wurde. Die Legalisation einer ausländischen Urkunde bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers der Urkunde, dass der Inhalt der Urkunde richtig ist. Der Beweis der Echtheit wird durch den Konsulatsbeamten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll (OLG Jena, Beschluss vom 9.1.2020, Az. 1 UF 100/18).
  • Entschließt sich ein Kind, von seinem unterhaltspflichtigen Elternteil rückständigen Kindesunterhalt einzufordern, kann der Unterhaltsanspruch nicht mehr vollstreckt werden, wenn die Ansprüche älter als ein Jahr sind. Unterhalt habe den Zweck, den täglichen Lebensbedarf zu gewährleisten. Werden jahrelang aufgelaufene Rückstände vollstreckt, dienen diese nicht mehr der Deckung des laufenden täglichen Bedarfs. Die Vollstreckung sei daher rechtsmissbräuchlich. Auch solle die Frist verhindern, dass der unterhaltspflichtige Elternteil mit Verbindlichkeiten überschuldet wird (Beschluss vom 17.1.2012, Az. 2 UF 385/11).
  • Streiten sich sorgeberechtigte Elternteile, ob ein Kind gegen Tetanus, Masern, Mumps und Röteln geimpft wird oder nicht, ist regelmäßig demjenigen Elternteil die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission folgt (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss v. 7.3.2015, Az. 4 UF 686/15). Diese Entscheidung liegt auch auf der Linie der Rechtsprechung, wenn es um die Coronaimpfung geht.

Zahlen und Fakten zu Pößneck

  • Bundesland: Thüringen
  • Einwohner: 11.654 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 24,43 km²
  • PLZ: 07381
  • Kfz-Kennzeichen: SOK, LBS, PN, SCZ
  • Sehenswürdigkeiten: Leuchtenburg, Museum Burg Ranis, Jagdanlage Rieseneck, Barockschloss Brandenstein, Ilsenhöhle
  • Webseite: poessneck.de

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Rechtsanwalt Sabrina C. Roy
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