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Potsdam EliteXPERTS in Potsdam

EliteXPERTS in Potsdam

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in oder in der Nähe von Potsdam? Potsdam ist eine Stadt, die eingebettet ist in eine einzigartige Kulturlandschaft, in der weltberühmte Schlösser und Gärten, historische Quartiere, Wasserflächen und Wälder eine Symbiose bilden, die neidisch werden lässt. Doch wo Sonnenschein ist, ist auch Schatten. Benötigen Sie Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Potsdam sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Büros befinden sich nahe Brandenburger Tor, Dorfkirche Groß Glienicke, Naturkundemuseum und Nikolaisaal Potsdam. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Potsdam

Potsdam ist Sitz des Amtsgerichts Potsdam. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Potsdam sowie das Brandenburgische Oberlandesgericht zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Potsdam richtet sich an das Landgericht Potsdam, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Potsdam in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht, sondern das Oberlandesgericht Brandenburg (Brandenburgisches Oberlandesgericht) zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Brandenburg die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

AG und LG Potsdam sowie das Brandenburgische Oberlandesgericht sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Landgericht Potsdam stellte klar, dass ein Vermieter keine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen kann, wenn der Mieter sein erwachsenes Kind in die Wohnung aufgenommen hat. Die Aufnahme des eigenen Kindes, auch des volljährigen Kindes, bewege sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung. Die Aufnahme stellt einen wichtigen Kern der Lebensführung dar und sei im Lichte des Grundrechts auf Schutz der Familie zu beurteilen. Dieses Privileg sei unabhängig vom Alter und dem Umstand, dass das Kind zuvor allein gelebt habe. Auch sei eine Überbelegung der Dreizimmerwohnung nicht zu befürchten gewesen (Urteil vom 4.9.2012, Az. 4 S 96/12).
  • In einer Verkehrssache entschied das Landgericht Potsdam zugunsten eines Autofahrers. Dieser war nachts auf einer gut ausgeleuchteten Straße mit Standlicht gefahren und wurde mit einem Blutalkoholkonzentration von 0,82 mg/g von der Polizei kontrolliert. Da der Mann trotz Dunkelheit nur das Standlicht eingeschaltet hatte, habe er Ausfallerscheinungen gezeigt. Das Amtsgericht wollte deshalb die Fahrerlaubnis entziehen. Das Landgericht Potsdam jedoch urteilte, dass Fahren mit Standlicht noch keine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit begründe, zumal keinerlei andere Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Fahren mit Standlicht könne auch einem nüchternen Fahrer insbesondere auf einer gut ausgeleuchteten Straße passieren (Beschluss vom 23.2.2005, Az. 24 Qs 37/05).
  • Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zugestanden, dass das ohne Einwilligung des Gesprächspartners auf einem Datenträger aufgenommene Gespräch ausnahmsweise in einem Gewaltschutzverfahren verwendet werden dürfe. Zwar werde dadurch das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt und stelle wegen der „Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ auch eine Straftat dar (§ 201 StGB). Konsequenterweise dürfe eine derart angefertigte Audioaufnahme nicht als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet werden. Eine Ausnahme bestehe aber dann, wenn das aufgezeichnete Gespräch nicht der unantastbaren Intimsphäre zuzuordnen ist, sondern im Widerstreit zum gleichfalls verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht einer anderen Person steht. In diesem Fall müsse das Selbstbestimmungsrecht des Gewalttäters über das eigene Wort gegenüber den schutzwürdigen Belangen des Opfers zurücktreten. Gerade, wenn es darum geht, in einem Gewaltschutzverfahren den Beweis für die angedrohte oder erfolgte Gewalt zu führen, könne ausnahmsweise auch eine Tonbandaufnahme zur Beweisführung herangezogen werden (OLG Brandenburg, Urteil vom 5.8.2020, Az. 15 UF 126/20, AG Potsdam Az. 441 F 126/20).
  • Die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind besteht nur, soweit der unterhaltspflichtige Elternteil in der Lage ist, ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts Kindesunterhalt zu leisten. Auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sei ein gesunder Arbeitnehmer mittleren Alters regelmäßig in der Lage, eine vollschichtige Tätigkeit auszuüben. Dies gelte auch für ungelernte Kräfte und Ausländer mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen. Befindet sich ein Elternteil in dieser Lage, ist er gegenüber seinem minderjährigen Kind verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zum eigenen Unterhalt und zum Unterhalt des Kindes gleichmäßig zu verwenden. Es besteht eine „gesteigerte“ Unterhaltspflicht. Soweit der Elternteil trotz dieser Vorgaben nicht die notwendige Liquidität erwirtschaftet, kommt ein theoretisch erzielbares, fiktives Einkommen zur Unterhaltsberechnung in Ansatz (OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2020, Az. 15 WF 35/20, AG Potsdam, Az. 440 F 212/19).
  • Haben Ex-Partner den Unterhalt durch Vereinbarung geregelt, begründet sich eine vertragliche Treuepflicht des Unterhaltsberechtigten, den Unterhaltspflichtigen auch ohne Aufforderung von sich aus über wesentliche Veränderungen seiner Lebensumstände zu informieren, soweit diese Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht haben können. Ungeachtet dessen besteht aber keine allgemeinverbindliche Pflicht, auf veränderte Verhältnisse ungefragt hinzuweisen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.3.2020, Az. 15 UF 164/18, AG Potsdam Az. 421 F 302/17).
  • In einem Sorgerechtsstreit korrigierte das OLG Brandenburg die Entscheidung des Familiengerichts, das den Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht entzogen hatte, weil die Eltern sich nicht über die Wahl der Schule für das Kind einigen konnten. Das Familiengericht hatte wegen des elterlichen Streits einen Ergänzungspfleger bestellt, der für das Kind die Entscheidung hätte treffen sollen. Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte hierzu klar, dass es völlig unverhältnismäßig sei, den Eltern wegen des Schulstreits das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Ein solcher Eingriff rechtfertige sich nur, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden. Der Streit über schulische Belange stelle aber noch keine Gefährdung des Kinderwohls dar. Vor allem könne der Streit dadurch entschieden und der Entzug der elterlichen Sorge vermieden werden, indem das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis über die Schulwahl einem Elternteil überträgt. In der Regel wird dies derjenige Elternteil sein, der das Kind in seiner Obhut betreut und erzieht (Beschluss vom 21.12.2018, Az. 15 UF 192/18).

Zahlen und Fakten zu Potsdam

  • Bundesland: Brandenburg
  • Einwohner: 183.154 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 188,24km²
  • PLZ: 14467–14482
  • Kfz-Kennzeichen: P
  • Sehenswürdigkeiten: Schloss Sanssouci, Park Sanssouci, Schloss Charlottenhof, Holländisches Viertel, Pfaueninsel
  • Webseite: potsdam.de

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