Nürnberg EliteXPERTS in Nürnberg
EliteXPERTS in Nürnberg
Ihr Lebensmittelpunkt ist in Nürnberg? Nürnberg ist die Stadt, die man gerne mit Albrecht Dürer, der Kaiserburg und dem Christkindlmarkt in Verbindung bringt. Die Stadt ist mit 530.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns und eine der 15 größten Städten Deutschlands, dürfte also sicherlich attraktive Lebensverhältnisse bieten. Sie benötigen Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Nürnberg sind einige unserer EliteXPERTS vertreten: nahe Schöner Brunnen, Lorenzkirche, Handwerkerhof und Germanische Nationalmuseum. Hier helfen sie Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.
Rechtsanwälte in Nürnberg
Nürnberg ist Sitz des Amtsgerichts Nürnberg. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg sowie das Oberlandesgericht Nürnberg zuständige Gerichte. Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Nürnberg richtet sich an das Landgericht Nürnberg-Fürth, außer bei Entscheidungen des Familiengerichts Nürnberg. Dann ist direkt das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Nürnberg die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.
Da im Einzugsbereich 1,6 Millionen Einwohner leben, ist das Landgericht Nürnberg-Fürth das größte Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und das zweitgrößte Landgericht in Bayern. Die Justiz in Nürnberg ist immer wieder mit einer Reihe interessanter Entscheidungen befasst:
- Das Amtsgericht Nürnberg sprach einer Frau 1.700 DM Schmerzensgeld zu, weil eine Partnervermittlungsagentur das Foto der Frau ungenehmigt in einem Anzeigenblatt veröffentlicht hatte. Die Frau hatte der Agentur zwar ein Passfoto überlassen, das aber nur für die Kundenkartei und nicht für eine Kontaktanzeige in Medien bestimmt war. Das Gericht stellte klar, dass jeder Mensch selbst darüber bestimme, ob und in welchem Zusammenhang persönliche Fotos veröffentlicht werden. Gerade im Zeitalter der Massenmedien habe dieses Recht eine besondere Bedeutung. Die nicht genehmigte Veröffentlichung eines Passfotos stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen dar (Urteil vom 20.8.1999, Az. 14 C 8040/98).
- In einer Unterhaltssache war der Vater dreier Kinder den Kindesunterhalt schuldig geblieben. Auf Antrag der Kinder bewilligte das Amtsgericht Nürnberg den Arrest in das Vermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Grund war, dass der Vater über eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von fast 38.000 EUR verfügte und zu befürchten war, dass der Vater die Versicherung kündigt und die ausgezahlte Versicherungssumme zur Tilgung seiner Schulden verwenden werde. Um dies zu verhindern, wurde der Arrest angeordnet. Arrest bedeutet, dass es der Versicherung verboten wurde, den vorhandenen Rückkaufswert an den Vater auszuzahlen (Beschluss vom 29.11.2017, Az. 103 F 1446/17).
- Das Oberlandesgericht Nürnberg führte aus, dass eine Versöhnung streitiger Eheleute dazu führt, dass das Ehepaar die Vergangenheit als abgeschlossen betrachtet und im Interesse eines zukünftig friedlichen Zusammenlebens auf gegenseitige Ansprüche aus der Vergangenheit verzichtet wird. Wird über eine längere Zeit ein wegen einer tätlichen Auseinandersetzung und vor der Versöhnung begründeter Anspruch auf Schmerzensgeld nicht geltend gemacht, ist der Anspruch verwirkt und kann nicht mehr geltend gemacht werden (Beschluss vom 25.1.2022, Az. 11 UF 801/21).
- Nimmt ein umgangsberechtigter Elternteil sein Umgangsrecht mit seinem Kind wahr, kann der Umgang nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Elternteil gegen Corona geimpft ist. Es bestehe auch keine grundsätzliche Testpflicht. Das Gericht stellte klar, dass allein die Tatsache der Corona-Pandemie nicht die Aussetzung des Umgangs rechtfertige. Soweit der Elternteil aber Kontakt mit erkrankten Personen hat, selbst unter häuslicher Quarantäne steht oder coronatypische Symptome vorliegen, muss er sich vor Wahrnehmung des Umgangsrechts testen lassen. Aber auch hier gilt die Einschränkung, dass der umgangsberechtigte Elternteil überhaupt impffähig ist. Ist eine Impfung aus physischen Gründen ausgeschlossen, komme ein Ausschuss des Umgangs nur in Betracht, wenn das Kindeswohl gefährdet würde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.4.2021, Az. 10 UF 72/21). Demzufolge ist es aufgrund der aus der Pandemie resultierenden Risiken nicht erforderlich, eine besondere, der Situation angepasste generelle Neuregelung des Umgangs zu treffen. Derartige Gegebenheiten können allenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.9.2020, Az. 10 WF 622/20).
- Zieht die Mutter in Ausübung ihres Aufenthaltsbestimmungsrechts mit dem Kind ins Ausland, kann ihr auch die alleinige Sorge übertragen werden, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Die Befürchtung des Vaters, er werde den Kontakt zu seiner Tochter verlieren, müsse hinter dem Interesse des Kindes zurücktreten, das bei seiner Mutter bleiben wollte. Auch wenn die Tochter ein natürliches Interesse habe, die Beziehung zum Vater aufrechterhalten, sei die Beziehung von Mutter und Tochter die stärkere Verbindung. Insoweit gewähre das Sorgerecht eine deutlich stärkere Rechtsposition als das Umgangsrecht (Beschluss vom 14.3.2012, Az. 10 UF 1899/11).
- In einer erbrechtlichen Angelegenheit entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth, dass ein Nottestament nur wirksam ist, wenn es dem Erblasser wortwörtlich vorgelesen wurde. Die bloße sinngemäße Wiedergabe genügt nicht. Ein todkranker Erblasser hatte in Anwesenheit zweier Krankenschwestern und einer Ärztin seine Ehefrau zu seiner alleinigen Erbin bestimmt. Die Ärztin fasste den Inhalt mit eigenen Worten zusammen. Da damit die Form nicht eingehalten wurde, erkannte das Nachlassgericht das Testament nicht an. Der Erblasser müsse genau wissen, was er testiert. Deshalb müsse der Text wortwörtlich vorgelesen werden (Urteil vom 12.8.2008, Az. 7 T 5033/08). Ein Nottestament ist eine Option, wenn der Erblasser aufgrund der Gegebenheiten nicht mehr der Lage ist, ein handschriftliches oder ein notarielles Testament zu errichten. In diesem Fall kann er seinen letzten Willen gegenüber drei Zeugen mündlich erklären (§ 2250 BGB).
Zahlen und Fakten zu Nürnberg
- Bundesland: Bayern
- Einwohner: 510.632 (31. Dezember 2021)
- Größe (Fläche): 186,44 km²
- PLZ: 90402–90491
- Kfz-Kennzeichen: N
- Sehenswürdigkeiten: Kaiserburg Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Albrecht-Dürer-Haus, Tiergarten Nürnberg, Kongresshalle
- Webseite: nuernberg.de
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