Mediator "nur" für Aufteilung des Hausrats?

So gelingt die Aufteilung der Haushaltsgegenstände

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Donnerstag, 30.11.2023, geschrieben von EliteXPERTS-Redaktion

Trennen Sie sich, werden Sie auch Ihren Hausrat aufteilen wollen. Im Idealfall geschieht die Aufteilung im gegenseitigen Einvernehmen. Gelingt dies nicht, bieten sich andere Lösungen an. Wir erklären, wie Sie es trotzdem schaffen, Ihre Haushaltsgegenstände ohne Streit aufzuteilen und keiner sich benachteiligt fühlt. Sind die Fronten verhärtet, kann sich empfehlen, einen Mediator als neutralen Schlichter einzubeziehen.

Hausrat, Haushaltsgegenstände, was ist das alles?

Hausrat ist alles, was in Bezug auf Eignung, Funktion und Zweckbestimmung für Ihre gemeinsame Lebensführung und Ihren gemeinsamen Haushalt bestimmt ist. Diese Definition ist wichtig, damit Sie ungefähr wissen, was zum Hausrat gehört und der Aufteilung unterliegt. Nicht alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet, zählt als Hausrat. Alles, was nicht zum Hausrat gehört, ist vorher auszusortieren.

Beispiele für Hausrat

  • Wohnungseinrichtung
  • Fernseher
  • Küche
  • ...

Das erscheint klar. Spannender ist die Frage, was denn nicht dazu gehört?

Nicht zum Hausrat gehören

  • Ihre persönlichen Gegenstände (Kleidungsstücke, Zeugnisse, Schmuck),
  • Gegenstände, die nachweislich in Ihrem alleinigen Eigentum stehen,
  • Haushaltsgegenstände, die Sie vor Ihrer Eheschließung für sich selbst angeschafft haben, sofern Sie den Gegenstand (z.B. Ihre Waschmaschine) nicht für die gemeinsame Haushaltsführung zur Verfügung gestellt haben,
  • Gegenstände, die Sie gewonnen, geerbt oder geschenkt bekommen haben,
  • Gegenstände, die Ihrer Berufsausübung dienen (Computer, Fachliteratur, Berufskleidung, Handwerksmaterial, Mobiliar des beruflich genutzten Arbeitszimmers),
  • Gegenstände, die Sie nach Ihrer Trennung für Ihren eigenen Haushalt erworben haben.

Haushaltsgegenstände, bei denen es darauf ankommt

Die Zuordnung zum Hausrat ist teils davon abhängig, wie ein Haushaltsgegenstand genutzt wurde. So gehört beispielsweise Ihr Klavier zum Hausrat, wenn Sie es nicht alleine nutzten, sondern die ganze Familie damit spielte. Nutzen Sie hingegen das Klavier zur Ausübung Ihres Berufs, ist es kein Hausrat.

EXPERTENTIPP

Vermeiden Sie, dass das Gericht entscheidet

Möchten Sie es nicht auf eine kaum kalkulierbare Entscheidung des Gerichts ankommen lassen, sollten Sie vorher alle Optionen ausschöpfen, sich wegen der Aufteilung der Haushaltsgegenstände irgendwie zu verständigen. Entscheidet nämlich das Gericht, wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Da das Gericht Ihre persönlichen Befindlichkeiten nicht unbedingt kennt, ist immer wieder mit überraschenden Entscheidungen zu rechnen, mit denen im Ergebnis kein Ehegatte zufrieden ist. Nutzen Sie also andere Optionen.

7 gute Tipps für eine faire Aufteilung

Allein wegen des Hausrats sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen, dass Ihnen die kostengünstige und zügige einvernehmliche Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen nicht gelingt. Vor allem sollten Ihre emotionalen Befindlichkeiten oder eine Trotzhaltung keine Grundlage sein, dem Partner absolut nichts zu gönnen und alles für sich beanspruchen zu wollen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Haushaltsgegenstände, die Sie offensichtlich nicht für eigene Zwecke benötigen, können allenfalls Verhandlungsmasse sein, nicht aber Mittel, um den Partner zu provozieren, zu ärgern oder zu demütigen. Idealerweise verständigen Sie sich einvernehmlich, wer welchen Haushaltsgegenstand erhält.

Bestandsaufnahme - worum wird überhaupt gerungen?

Machen Sie in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme. Jeder Partner listet diejenigen Haushaltsgegenstände auf, die er/sie alleine nutzen oder die er/sie zum alleinigen Eigentum übernehmen möchte.

Rechnungen parat haben

Hilfreich ist, wenn Sie vorab bereits Rechnungen oder Unterlagen recherchieren, mit denen Sie notfalls nachweisen können, der Sie einen bestimmten Gegenstand bezahlt haben und dieser in Ihrem Eigentum steht.

Wer kommt leichter an äquivalenten Ersatz?

Beanspruchen Sie beide denselben Haushaltsgegenstand, sollten Sie miteinander sprechen und überlegen, wer dringender und begründeter auf die Nutzungangewiesen ist und wer sich leichter Ersatz beschaffen kann.

Abwechselnd wählen

Erzielen Sie keine Einigung, bestimmt jeder Partner im Wechsel einen Haushaltsgegenstand, den er/sie nutzen oder übernehmen möchte.

Los oder Würfel entscheiden lassen

Ist dies keine Option, könnten Sie das Los oder den Würfel entscheiden lassen und je nach Ergebnis einen Haushaltsgegenstand einem Partner zuweisen. Wichtig ist, dass von vornherein klar ist, dass der jeweils andere die Entscheidung akzeptieren muss.

Ausgleich durch Entsorgung

Müssen Sie Ihre eheliche Wohnung auflösen, kann es Gegenstände geben, die vielleicht keiner haben möchte, und deren Entsorgung oder Weitervermittlung Aufwand bedeutet. Wenn Sie sich noch um mehrere dagegen sehr gewollte Gegenstände parallel streiten, könnte das Angebot von einem von Ihnen, im Ausgleich zum Erhalt eines gewünschten Items mehrere Ladenhüter zu entsorgen, eine Verhandlung erleichtern.

Balance halten durch Ausgleichszahlung

Möchten Sie unbedingt einen Haushaltsgegenstand für sich haben, werden Sie nicht umhinkommen, dem Partner dafür an anderer Stelle entgegenzukommen. Unter dem Strich werden Sie daraufhin arbeiten müssen, dass jeder wertmäßig ungefähr gleich viel bekommt. Unter Umständen hilft es, dem Partner eine angemessene Ausgleichszahlung anzubieten, so dass er oder sie sich bereit erklärt, auf diesen Gegenstand zu Ihren Gunsten zu verzichten.

Praxisbeispiel

Wer nimmt Hund oder Katze?

Besonders schwierig ist die Entscheidung oft, wer Hund oder Katze nimmt. Im Idealfall verständigen Sie sich im Interesse des Tieres darauf, dass derjenige das Tier übernimmt, zu dem das Tier eine emotionale Beziehung hat und der in der Lage ist, das Tier in seinem Haushalt angemessen zu betreuen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Futter, Ausstattung, Tierarzt und Versicherungen einen wesentlichen Posten im Haushaltsbudget darstellen. Vielleicht einigen Sie sich darauf, ein gemeinsames Sorgerecht zu vereinbaren, so dass Sie das Tier abwechselnd betreuen. Ist dies keine Option, sollte einem Partner zur Verständigung zumindest ein angemessenes Umgangsrecht mit dem Tier eingeräumt werden.

Wie kann ein Mediator bei der Hausratsverteilung helfen?

Die Hausratsverteilung im gegenseitigen Einvernehmen setzt immer voraus, dass Sie vernünftig miteinander kommunizieren können. Ist dies nicht möglich, könnte ein Mediator helfen. Mediatoren sind neutrale Personen, die ihre Aufgabe darin sehen, als Sprachrohr der Ehegatten zu handeln und zu vermitteln, was der andere gesagt hat.

 

Mediatoren sind keine Schiedsrichter oder Richter. Vielmehr gibt der Mediator Empfehlungen, was angemessen, fair und gerecht erscheint. Er filtert so gut es geht emotionale Vorbehalte heraus und unterbreitet Vorschläge, die eine sachliche und vernünftige Grundlage haben. Der Mediator kann bereits eine Hilfe sein, wenn er die Aufteilung des Hausrats nach der „Los- oder Würfelmethode“ überwacht und jeden Partner daran erinnert, dass das Ergebnis von Los oder Würfel zu akzeptieren ist. Ansonsten hilft aber auch seine Erfahrung aus anderen Ehescheidungen enorm.

 

Sind Sie sich ansonsten einig, kann sich die Tätigkeit des Mediators auf die Hausratsverteilung beschränken. Gibt es noch weitere Streitpunkte, helfen Mediatoren auch, alle streitigen Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich zu regeln. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung ist dann die ideale Grundlage, auf der Sie Ihre einvernehmliche Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen bewerkstelligen können.

GUT ZU WISSEN

Streitige Scheidungen sind teuer

Sollten Sie wegen Ihres Streits das Familiengericht bemühen, produzieren Sie über den reinen Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren hinaus einen zusätzlichen nur für die Verteilung des Hausrats. Stellen Sie den Antrag im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag, bestimmt das Gesetz einen Mindestverfahrenswerten von 3.000 €. Das Gericht kann einen höheren und in Ausnahmefällen auch einen niedrigeren Wert festsetzen. Auf jeden Fall erhöhen Sie unnötigerweise die Gebühren, die Sie für das Gericht und die beiden notwendigerweise einzubeziehenden Anwälte bezahlen müssen. Der Kostenaufwand, den Sie hingegen für einen Mediator auf den Tisch legen müssen, erscheint da als ein zu vernachlässigender Faktor.

Kann der Mediator noch als Anwalt für die Scheidung tätig werden?

Bei der Aufteilung des Hausrats kommt es darauf an, die Rechtsverhältnisse zu klären. Deshalb sind Rechtsanwälte als Mediatoren besonders geeignet. Das Ziel sollte darin bestehen, die Aufteilung des Hausrates im gegenseitigen Einvernehmen und eventuelle weitere Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuschreiben. Da der Anwalt als Mediator für beide Parteien spricht, tritt er nicht als Anwalt, sondern als Mediator auf. Bedingung ist, dass er dabei die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt und weder die eine noch die andere Partei bevorzugt oder benachteiligt.

 

Aber: Für das weitere Scheidungsverfahren ist der Anwalt für beide Ehegatten „verbraucht“. Er darf normalerweise keinen der Ehepartner mehr im Scheidungsverfahren vertreten. Sie müssten also einen anderen Anwalt beauftragen, der für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt und Sie im mündlichen Scheidungstermin vertritt. Grund ist, dass der Mediator als Anwalt nicht in einen Interessenkonflikt hineingezogen wird.

Mediator nur für Hausrat lohnt sich

Lassen Sie es auf ein Gerichtsverfahren ankommen und den Richter über die Aufteilung Ihres Hausrats entscheiden, verursachen Sie höhere Gebühren für das Gericht und zudem Gebühren für zwei Rechtsanwälte, die Sie und der Ehegatte gezwungenermaßen beauftragen müssen. Kostengünstiger ist es, einen Mediator einzubeziehen. Mediatoren rechnen ihre Honorare meist nach Stundensätzen ab. Diese schwanken sehr stark. Kalkulieren Sie mit mindestens 50 € die Stunde. Bei komplexen Aufgabenstellungen kommen auch höhere Stundenhonorare in Betracht. Da beide Ehegatten von der Mediation profitieren, versteht sich, dass Sie sich die Kosten der Mediation mit dem Ehegatten teilen sollten.