Untergetauchten Partner von Detektiv finden lassen

Frau Liegt In Haengematte iurFRIEND® AG

Mittwoch, 17.05.2023 , geschrieben von EliteXPERTS-Redaktion

Beantragen Sie die Scheidung, muss das Familiengericht dem Partner den Scheidungsantrag förmlich zustellen. Zur Zustellung benötigt das Gericht die Wohnadresse des Partners. Ist der Partner untergetaucht, verschollen oder unbekannten Aufenthalts, stehen Sie vor der Herausforderung, eine ladungsfähige Anschrift des Partners ausfindig machen zu müssen und dem Gericht nachzuweisen, inwieweit es Ihnen nicht möglich war, den Aufenthaltsort des Partners herauszufinden. Eine Option könnte darin bestehen, einen Detektiv zu beauftragen, der nach dem Partner sucht und Sie von dieser Aufgabe entlastet.

Warum ist die Zustellung des Scheidungsantrags wichtig?

Das Familiengericht ist gesetzlich verpflichtet, beide Ehepartner im mündlichen Scheidungstermin persönlich anzuhören. Dazu muss das Gericht in der Lage sein, dem Partner Ihren Scheidungsantrag zuzustellen und ihn oder sie zum mündlichen Scheidungstermin zu laden. Es würde insoweit auch nicht genügen, wenn der Partner einen Anwalt beauftragt, der ihn oder sie im mündlichen Scheidungstermin vertreten soll. Der Partner muss immer persönlich geladen werden können.

 

Um die Zustellung zu bewerkstelligen, benötigt das Familiengericht eine ladungsfähige Anschrift. Diese ist im Scheidungsantrag mitzuteilen. Stellt der Postbeamte fest, dass der Ehepartner unter einer zunächst angegebenen Adresse nicht mehr wohnhaft ist, muss er das Schriftstück an das Gericht zurücksenden. Dann werden Sie wiederum aufgefordert, dem Gericht eine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Ohne Angabe einer ladungsfähigen Anschrift ist der Scheidungsantrag nicht zulässig. Das Gericht müsste Ihren Antrag zurückweisen. Da Sie geschieden werden wollen, müssen Sie eine andere Lösung finden.

Wann ist die öffentliche Zustellung des Scheidungsantrags möglich?

Wissen Sie nicht, wo der Partner wohnt, kommt die öffentliche Zustellung des Scheidungsantrags in Betracht. Bei der öffentlichen Zustellung wird der Scheidungsantrag an der Gerichtstafel des örtlich zuständigen Familiengerichts ausgehängt. Darin werden die Öffentlichkeit und potenziell auch der Ehepartner informiert, dass ein zuzustellendes Schriftstück vorliegt. Der Inhalt des Scheidungsantrags wird nicht mitgeteilt. Der Partner hätte also theoretisch die Möglichkeit, Ihren Scheidungsantrag entgegenzunehmen. Ob er dies kann und will, bleibt seine Angelegenheit.

 

Die öffentliche Zustellung setzt voraus, dass der Aufenthaltsort des Partners unbekannt ist und Sie keine Möglichkeit haben, den Aufenthaltsort herauszufinden. Der Aufenthalt ist allgemein nicht bekannt, wenn er mit zumutbaren Mitteln nicht feststellbar ist. Das bedeutet, dass Sie dem Gericht nachweisen müssen, dass Sie alles versucht haben, um die Anschrift des Ehepartners herauszufinden.

 

Es reicht nicht, dass Sie einfach nur die Anschrift nicht kennen, weil sich der Ehepartner nach unbekannt verabschiedet hat oder nicht auffindbar ist. Das Gericht verlangt, dass Sie alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Anschrift des Partners in Erfahrung zu bringen. Sie müssen dem Gericht nachweisen und eidesstattlich versichern, was Sie alles unternommen haben, um die Adresse des Ehepartners herauszufinden. Eine Option kann darin bestehen, einen Detektiv einzubeziehen.

Was darf ein Detektiv?

Ein Detektiv ist kein Polizist. Er hat keine hoheitlichen Befugnisse und keine Sonderrechte, sondern ist ein Bürger wie jeder andere auch. Er muss seine Beschäftigung lediglich als Gewerbe angemeldet haben. Der Beruf ist nicht gesetzlich geschützt und stellt keinen anerkannten Ausbildungsberuf dar. Seriöse Detektive absolvieren oft eine Ausbildung der „Zentralen Ausbildungsstelle im Detektivgewerbe“ und dürfen sich anschließend als „geprüfter Detektiv“ bezeichnen.

 

Grundlage der Tätigkeit eines Detektivs ist, dass Sie ihn/sie mit einer bestimmten Aufgabe beauftragt haben und dafür ein berechtigtes Interesse haben, das über die bloße Neugier hinausgeht und nicht aus niedrigen Beweggründen entstanden ist. Nach § 38 Gewerbeordnung sind Detektive dem sogenannten überwachungsbedürftigen Gewerbe zugeordnet. Ihre Tätigkeit beruht auf einem Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber.

 

Bei seiner Tätigkeit muss sich ein Detektiv an die geltenden Gesetze halten. Dabei muss er darauf achten, dass er im Fall der Observation einer Person sich nicht des Stalkings verdächtig macht und darf auch keine heimliche Überwachung mittels eines GPS-Empfängers vornehmen. Die Beobachtung ist für Detektive tägliche Routine, die Fingerspitzengefühl und ein unauffälliges Vorgehen fordert.

 

Geht es darum, den unbekannten Aufenthaltsort einer Person ausfindig zu machen, kommen eine Reihe von Optionen in Betracht.

Observation

Wissen Sie, wo der Partner früher oft verkehrt hat, kann ein Detektiv die Örtlichkeit observieren und feststellen, ob der Partner noch immer dort verkehrt. Anhand eines Fotos wird der Detektiv wissen, wie der Partner aussieht. Wird der Partner vor Ort angetroffen, könnte der Detektiv versuchen, dem Partner bis zu seiner Wohnadresse hinterher zu gehen.

Nachfrage beim Einwohnermeldeamt

Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Detektiv können versuchen, dort, wo der Ehepartner zuletzt gewohnt hat, den letzten bekannten Wohnsitz des Ehepartners zu ermitteln. Normalerweise sind Bürger verpflichtet, sich bei Umzug oder Wegzug umzumelden und im Einwohnermeldeamt eine neue Anschrift zu hinterlassen.

Postanfrage

Zieht jemand um, informiert er oft das örtliche Postamt und erteilt dort einen Postnachsendeauftrag. Dann wird die Post an die neue Adresse nachgeschickt. Kennt die Post die neue Adresse, kann sie über eine Postanfrage mitteilen, wo die neue Adresse ist.

Nachfrage beim Arbeitgeber

Wissen Sie, wo der Ehepartner gearbeitet hat, kann der Detektiv nachfragen, ob der Arbeitgeber bereit ist, die aktuelle Anschrift mitzuteilen. Natürlich müssen Sie damit rechnen, dass der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen sich weigert, die neue Anschrift mitzuteilen. Zur Mitteilung verpflichtet ist der Arbeitgeber nicht.

Nachfrage bei Freunden und Bekannten

Oft wissen Freunde und Bekannte, wohin der Ehepartner umgezogen ist. Scheuen Sie sich, selbst nachzufragen, kann ein Detektiv helfen, das Gespräch zu führen.

Nachfrage bei Nachbarn

Vielleicht weiß der frühere Nachbar am letzten Wohnsitz des Ehepartners, wohin der Ehepartner umgezogen ist oder kann zumindest weiterführende Hinweise geben. Vor allem, wenn Sie sich scheuen, die Nachbarn persönlich anzusprechen, kann ein Detektiv diese Aufgabe besser übernehmen.

Recherche über soziale Netzwerke

Ist der Ehepartner in sozialen Netzwerken unterwegs, lässt sich möglicherweise recherchieren, wo er/sie sich aufhält. Soweit Sie keinen Zugang zu einem bestimmten Netzwerk haben, kann ein Detektiv helfen, die Recherche zu betreiben.

Alles in allem

Genauso wie zur Eheschließung bedarf es zur Scheidung immer zweier Personen. Ist Ihr Ehepartner nicht auffindbar, ist Ihre Scheidung trotzdem möglich, wenn es Ihnen tatsächlich nicht möglich ist, den Aufenthaltsort des Partners ausfindig zu machen. Dabei dürfen Sie es sich aber nicht zu leicht machen, sondern müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie wirklich alles versucht haben, um dem Familiengericht eine ladungsfähige Anschrift des Ehepartners mitzuteilen.

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