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Scheidungsurkunde übersetzen Ausländische Scheidung anerkennen lassen

Ausländische Scheidung anerkennen lassen

Lassen Sie sich scheiden, stellt das Familiengericht eine Scheidungsurkunde aus. Die Scheidungsurkunde bezeugt, dass Sie geschieden sind und Ihre Ehe nicht mehr besteht. Wurden Sie im Ausland geschieden und möchten Ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen oder sind Sie sonst auf den Nachweis Ihrer Scheidung angewiesen, müssen Sie Ihre in ausländischer Sprache verfasste Scheidungsurkunde in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Für die Übersetzung ist ein öffentlich vereidigter Übersetzer zu beauftragen. Um das Anerkennungsverfahren zügig zu betreiben und die dafür notwendigen Dokumente vorzulegen, sollten Sie sich durch unsere EliteXPERTS beraten und begleiten lassen.

Warum sind Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde zu übersetzen?

Die Rechts-, Amts- und Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch. Ist Ihre Scheidungsurkunde in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache formuliert, müssen Sie die Scheidungsurkunde übersetzen lassen. Die Scheidungsurkunde heißt in Deutschland Scheidungsbeschluss. Dies ist der Beschluss, mit dem das Familiengericht eine Ehe auflöst.

Beachten Sie, dass Sie zur Anerkennung Ihrer Scheidung im Ausland auch Ihre Heiratsurkunde vorlegen müssen. Auch die Heiratsurkunde muss übersetzt werden. Ist die Urkunde in englischer Sprache verfasst, ist die Übersetzung oft verzichtbar. Details sollten Sie vorab mit der Behörde klären, die für die Anerkennung Ihres Scheidungsurteils in Deutschland zuständig ist.

In welchen Fällen benötigen Sie die Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde?

Müssen Sie gegenüber einer staatlichen Behörde oder einer ähnlichen Institution nachweisen, dass Sie geschieden sind, benötigen Sie die amtliche Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde.

  • In vielen Fällen bedarf Ihre Scheidung im Ausland der Anerkennung in Deutschland. Um die Anerkennung zu betreiben, müssen Sie Ihr Scheidungsurteil und meist auch die Heiratsurkunde in die deutsche Sprache übersetzen lassen.
  • Typischer Fall ist, dass Sie nach Ihrer Scheidung in Deutschland erneut heiraten möchten. Dann müssen Sie den Nachweis führen, dass Sie geschieden sind. Sie führen den Nachweis, indem Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde aus dem Ausland vorlegen.
  • Möchten Sie nach Ihrer Scheidung Ihren Familiennamen ändern und vielleicht wieder Ihren ursprünglichen Geburtsnamen oder den Namen Ihres neuen Ehepartners nach einer Wiederheirat annehmen, benötigen Sie die amtliche Übersetzung der Scheidungsurkunde aus dem Ausland.
  • Mit der Vorlage der amtlichen Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde verhindern Sie, dass Sie nach dem Tod Ihres früheren Ehegatten in Deutschland als Angehöriger für dessen Bestattungskosten aufkommen müssen. Für die Bestattung sind vornehmlich die nächsten Angehörigen verantwortlich. Sind Sie geschieden, sind Sie kein Angehöriger mehr.
  • Sind Sie nach Ihrer Scheidung auf Ehegattenunterhalt angewiesen, müssen Sie Ihre Scheidung nachweisen. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht auch, wenn Sie im Ausland geschieden wurden.
  • Geht es darum, nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt in die Steuerklasse I oder II zu wechseln, müssen Sie die Scheidungsurkunde vorlegen.
  • Beantragen Sie Hartz-IV-Leistungen, kommt nach der Scheidung ein eventuelles Einkommen Ihres Ex-Ehegatten nicht zur Anrechnung. Es kommt allein auf Ihre Einkommensverhältnisse an. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind.

Wer kann die Übersetzung vornehmen?

Die Übersetzung der Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde muss von einem öffentlich vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Nur dann ist gewährleistet, dass die Übersetzung den Inhalt der in ausländischer Sprache verfassten Urkunden zuverlässig und vollständig wiedergibt. Öffentlich vereidigte Übersetzer sind Personen,

  • die von einem deutschen Gericht vereidigt wurden
  • und die fachliche
  • und persönliche Eignung besitzen, Übersetzungen in der Sprache anzufertigen, in der sie ausgebildet wurden.

Je nach Bundesland werden vereidigte Übersetzer auch als „beeidigte“ Übersetzer oder ähnlich bezeichnet. Ein Unterschied besteht meist nicht. Auch soweit sich die Berufsbezeichnungen unterscheiden, ist der vor Gericht geleistete Eid vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig (§ 189 Abs. II GVG). Sie dürfen also ruhigen Gewissens einen Übersetzer aus jedem beliebigen Bundesland in Deutschland beauftragen.

Der Übersetzer übersetzt den Text der Urkunde in die deutsche Sprache und bringt auf dem Dokument die Beglaubigungsformel an. Die Beglaubigungsformel besteht aus dem Namen des Übersetzers, Datum, Stempel und Unterschrift. Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer, dass der übersetzte Text mit dem Text des Originaldokuments übereinstimmt.

Doch Vorsicht: Ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Übersetzer ist noch kein vereidigter Übersetzer. Hier handelt es sich um einen Übersetzer, der die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder einer Sprachschule absolviert hat. Diese Ausbildung ist Voraussetzung, dass der Übersetzer als kompetenter Übersetzer vereidigt werden kann und deshalb beglaubigte Übersetzungen erstellen darf.

Was kostet eine Übersetzung?

Der Kostenaufwand für eine Übersetzung hängt davon ab, ob es sich um die Übersetzung aus einer gängigen Sprache (z.B. Englisch, Französisch, Spanisch) oder einer weiteren oder gar seltenen Sprache handelt. Natürlich spielt die Seitenzahl und damit der Umfang sowie die inhaltlichen Anforderungen des Textes eine Rolle. Wurde in Ihrem Scheidungsurteil auch noch über eine Scheidungsfolge entschieden, kann der Urteilstext umfangreicher sein, als wenn er sich nur auf die Scheidung beschränken würde.

Was ist, wenn die Echtheit der Scheidungsurkunde bezweifelt wird (Apostille)?

Bedarf Ihre Scheidung im Ausland der Anerkennung in Deutschland, müssen Sie bei der Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, einen Antrag auf Anerkennung des Scheidungsurteils stellen. Im Regelfall sind hierfür die Präsidenten der Oberlandesgerichte zuständig. Wohnen Sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, ist der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf zuständig. Für den Antrag ist ein dafür eigens vorgesehenes Formular zu verwenden.

Zum Zwecke der Anerkennung muss Ihre Scheidungsurkunde mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille ersetzt die früher übliche Legalisation durch die konsularische Vertretung in dem Staat, in dem Sie geschieden wurden. Die Apostille bestätigt, dass Ihre Scheidungsurkunde echt ist. Sie wird von der zuständigen Behörde des Staates erteilt, in dem Sie geschieden wurden. Die Behörde vermerkt in einem Register, dass sie für eine bestimmte Urkunde eine Apostille erteilt hat. Sofern eine deutsche Behörde beim Gebrauch der Urkunde Zweifel an der Echtheit der Urkunde hat, kann die Behörde, die die Apostille erteilt hat, um Prüfung gebeten werden, ob die Angaben in der Apostille mit dem Vermerk im Register übereinstimmen.

Die Apostille wird von denjenigen Staaten erteilt, die dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur „Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“ beigetreten sind. Ob dies für Ihren Staat zutrifft, lässt sich dem Länderteil des Haager Übereinkommens entnehmen.

Was ist, wenn die Übersetzung Fehler aufweist?

Ein vereidigter Übersetzer muss den Originaltext örtlich und vollständig übersetzen und genauso wiedergeben, wie er im Originaldokument steht. Dies bedeutet, dass der Übersetzer auch Fehler in die Übersetzung aufnehmen muss. Sind beispielsweise Ihr Name oder Ihre Adresse falsch wiedergegeben, muss der Übersetzer diese Angaben in der Übersetzung genau so verwenden, wie diese im Originaltext stehen. Er kann allerdings einen Kommentar hinzufügen, der darauf hinweist, dass in der Schreibweise ein Fehler vorliegt oder vorliegen könnte.

Da die Scheidungsurkunde von einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt wird, besteht die Vermutung, dass die Übersetzung den Originaltext richtig wiedergibt. Sofern dabei Worte verwendet wurden, die sich leicht richtig interpretieren lassen, dürfte kein Fehler vorliegen. Letztlich kommt es darauf an, was genau beanstandet wird. Ergeben sich aus der Beanstandung offensichtliche nachvollziehbare Zweifel, was genau im Originaltext steht, kann die Behörde in Deutschland die Übersetzung zurückweisen und Sie auffordern, einen neuen amtlich beglaubigten Übersetzungstext vorzulegen. Da Sie mit der Vorlage der Urkunde ein bestimmtes Ziel erreichen möchten, sind Sie mit dafür verantwortlich, dass die Übersetzung richtig ist und eventuell bestehende Zweifel ausgeräumt werden.

EliteXPERT kontaktieren, wenn Sie Ihre Scheidungsurkunde übersetzen lassen möchten

Möchten Sie Ihre in ausländischer Sprache verfasste Scheidungsurkunde in die deutsche Sprache übersetzen lassen, sind Sie auf die amtlich beglaubigte Übersetzung eines vereidigten/beeidigten Übersetzers angewiesen. Betreiben Sie darüber hinaus die Anerkennung Ihrer ausländischen Scheidung in Deutschland, empfiehlt sich, dass Sie sich möglichst anwaltlich beraten und im Anerkennungsverfahren begleiten lassen. Dazu sollten Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung setzen und besprechen, wie Sie dazu vorgehen. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten meist schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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