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Rente (Inland) Rentenpunkte und Versorgungsausgleich

Rentenpunkte und Versorgungsausgleich

Lassen Sie sich scheiden, führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Altersversorgungsanrechte der Ehepartner jeweils zur Hälfte untereinander aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich beruht auf der Erwägung, dass der Erwerb der Versorgungsanwartschaften auf der gemeinsamen Lebensleistung beider Ehepartner beruht. Er wurde insbesondere geschaffen, um in Lebenssituationen einen Ausgleich herbeizuführen, in denen ein Ehepartner aufgrund der Kindererziehung und Haushaltsführung keiner Erwerbstätigkeit oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und nur geringe oder überhaupt keine Anrechte erzielt, während der andere Partner Karriere macht. Stehen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung noch voll im Berufsleben, scheint der Ruhestand noch weit entfernt. Insoweit wird der Versorgungsausgleich erst sichtbar, wenn Sie in Rente gehen und aus vorgemerkten Zeiten reale Abzüge bei der Rente werden.

Kann ich den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen?

In begründeten Fällen können Sie den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen, auch wenn Ihre Scheidung Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt und oder Ihr Ex-Partner bereits in Rente ist. Dazu bedarf es eines Antrags beim Familiengericht.

Voraussetzung ist, dass ein neu berechneter Ausgleich um mindestens 5 % vom alten Versorgungsausgleich abweicht. Der zu erwartende Unterschied muss zusätzlich mindestens etwa 32 EUR betragen. Diese Hürden lassen sich in der Regel überwinden, wenn die Scheidung vor 2014 stattfand und aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Denn dann erhielten die geschiedenen Ehefrauen die Entgeltpunkte der Mütter-Rente geschenkt, die eigentlich hätten geteilt werden müssen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass geschiedene Ehefrauen mehr Entgeltpunkte erhielten, so dass von den Ex-Männern weniger Entgeltpunkte hätten übertragen werden müssen, um die Entgeltpunkte auszugleichen, die während der Ehe erwirtschaftet wurden. Eine rückwirkende Neuberechnung findet dabei nicht statt. Renten, die bereits gezahlt wurden, bleiben erhalten. Eine Rückübertragung greift erst in dem Augenblick, in dem der Antrag gestellt wird.

Was ist, wenn der Versorgungsausgleich fehlerhaft ist?

Das Versorgungsausgleichsverfahren ist naturgemäß fehleranfällig. Fehler können sich daraus ergeben,

  • dass der Rentenversicherungsträger nicht immer sämtliche versicherungsrelevanten Zeiten der Ehepartner erfasst hat, was auf Unkenntnis, Desinformation oder auf Gleichgültigkeit der Ehepartner beruhen kann.
  • Auch dem Familiengericht selbst können Berechnungsfehler oder Fehleinschätzungen unterlaufen.
  • Auch ist nicht auszuschließen, dass ein Ehepartner bewusst Anwartschaften verschweigt und im Fragebogen an das Familiengericht nicht bezeichnet.

Es ist so, dass sich nach dem Versorgungsausgleichsgesetz Entscheidungen zum Versorgungsausgleich im Regelfall nicht nachträglich abändern lassen, und zwar auch dann nicht, wenn Anrechte vergessen oder verschwiegen wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes werde bei der Scheidung abschließend über alle dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte entschieden. Nur für ältere Fälle, die vor dem 1. September 2009 entschieden wurden, komme in Ausnahmefällen unter engen Voraussetzungen eine Korrektur in Betracht. Grund für diese enge Auslegung ist, dass es nachträglich immer schwierig ist, derartige Anrechte zu erfassen und neu zu berechnen. Soweit einem Ehepartner aber betrügerisches Verhalten nachzuweisen ist, könnte sich daraus der Vorwurf des Verdachts des Prozessbetruges und damit eventuell eine Schadensersatzverpflichtung begründen lassen.

Was sind Ausgleichszahlungen bei Versorgungsausgleich?

Haben Sie in notarieller Form auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, haben Sie wahrscheinlich eine Ausgleichszahlung vereinbart. Normalerweise ist eine solche Ausgleichszahlung zweckgebunden und an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht auf Altersvorsorge begründet werden soll. Wurde diese Ausgleichszahlung bislang nicht geleistet, sollten Sie unbedingt tätig werden und keinesfalls warten, bis Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Diese Zahlungen sind als Sonderausgaben abziehbar. Im Gegenzug muss der Empfänger der Ausgleichszahlung die Zahlung als „sonstige Einkünfte“ versteuern.

Lassen sich Rentenpunkte kaufen?

Die Höhe Ihrer Rente hängt davon ab, was Sie zuvor verdient haben und welche Beiträge Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Beiträge rechnet die Rentenversicherung in Rentenpunkte (Entgeltpunkte) um. Ihrem Rentenkonto schreibt die Rentenversicherung einen Entgeltpunkte gut, wenn Sie ein Jahr lang den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt haben. Haben Sie immer genau so viel verdient wie der Durchschnitt oder gehen Sie vorzeitig in Rente, müssen Sie mit Abschlägen rechnen und dafür für jeden Monat, den Sie vorher in Rente gehen, 0,3 % weniger Rente akzeptieren.

Verluste, die durch den Versorgungsausgleich bei der Scheidung oder einen früheren Renteneintritt entstehen, können Sie ausgleichen, indem Sie freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung leisten. Ob sich solche freiwilligen Zahlungen unter dem Strich wirklich rechnen, hängt von einer Reihe individueller Gegebenheiten ab.

Was ist, wenn der Partner nach der Scheidung stirbt?

Stirbt der Ex-Partner, bevor er/sie das Renteneintrittsalter erreicht hat, können Sie sich die im Wege des Versorgungsausgleichs abgetretenen Ansprüche wieder zurückholen. Gleiches gilt, wenn der Ex- Partner die Rente nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Sie können dann beim Rentenversicherungsträger einen formlosen Antrag auf „Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person“ stellen. Da der Versorgungsträger die Rente nicht rückwirkend zum Todeszeitpunkt anpasst, sondern erst zu dem Monat, der auf Ihren Antrag folgt, ist schnelles Handeln angesagt. Selbst wenn der verstorbene Ex-Partner länger als 36 Monate seine Rente bezogen hat, gibt es Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich abzuändern oder aufzuheben. In diesem Fall reicht ein Antrag nicht aus. Sie müssen dafür eigens das Familiengericht bemühen.

EliteXPERT kontaktieren, wenn es um den Versorgungsausgleich geht

Haben Sie die Einschätzung, dass der Versorgungsausgleich fehlerhaft ist und Sie möglicherweise Anspruch haben, dass der Versorgungsausgleich neu berechnet wird, sollten Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung setzen. Sie können klären lassen, ob Aussichten bestehen, den Versorgungsausgleich zu überprüfen. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch vielfältige Erfahrungen in Versorgungsausgleichsfällen aus und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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