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Adoption (Inland) Kinderwunsch mit Adoption erfüllen

Kinderwunsch mit Adoption erfüllen

Für kinderlose Paare ist die Adoption oft die einzige Möglichkeit, eine Familie zu gründen. Ziel der Adoption ist es, für ein Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden, wenn es aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Interessieren Sie sich für eine Adoption, spielen Ihre Beweggründe, die Stabilität Ihrer Partnerschaft und wirtschaftliche sowie gesundheitliche Aspekte eine Rolle.

Sie möchten ein minderjähriges fremdes Kind aus Deutschland adoptieren (Inlands-Adoption)

Adoptieren Sie ein minderjähriges fremdes Kind in Deutschland, wird das Kind rechtlich betrachtet zu Ihrem Kind. Es steht einem leiblichen Kind gleich. Das Kind ist mit Ihrer gesamten Familie verwandt. Sie haben in vollem Umfang die Rechte eines leiblichen Elternteils, also das Sorgerecht und die Pflicht für den Lebensunterhalt des Kindes zu sorgen. Das Kind ist Ihr gesetzlicher Erbe. Eine Adoption kann normalerweise nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Sie müssen in sachlicher Hinsicht folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Elternteil muss mindestens 25 Jahre alt sein, während der andere mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben muss. Ein Höchstalter gibt es nicht.
  • Als Ehepaar können Sie das Kind nur gemeinsam adoptieren.
  • Die leiblichen Eltern müssen beide der Adoption zustimmen, sofern nicht ein Elternteil unbekannt oder verstorben ist.
  • Kinder ab 14 Jahren müssen ihrer Adoption in notarieller Form zustimmen.

Sie müssen in persönlicher Hinsicht folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen für die Adoption geeignet sein. Dazu kommt es auf Ihre Persönlichkeit und die Fähigkeit an, sich auf ein Kind einzulassen.
  • Sie müssen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin so harmonisieren, dass das Kind in einer stabilen Partnerschaft aufwachsen kann.
  • Sie sollten bereit sein, das Kind zu gegebener Zeit über seine Herkunft aufzuklären und zuzugestehen, dass Sie nicht der leibliche Elternteil sind.
  • Sie sollten körperlich und geistig in der Lage sein, für das Kind zu sorgen.
  • Sie sollten in einer Wohnung leben, in der das Kind Möglichkeiten hat, sich angemessen zu entfalten.

Sie sollten in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen leben. Dazu müssen Sie bereit sein, Ihre finanzielle Situation offenzulegen.

Sie möchten eine volljährige Person adoptieren (Erwachsenenadoption)

Bei der Erwachsenenadoption geht es weniger um den Kinderwunsch als vielmehr darum, erbrechtliche Fragen oder Nachfolgeregelungen oder auch einen begehrten Titel sowie einen guten Namen weiterzugeben. Anders als bei der Adoption eines minderjährigen Kindes braucht die Erwachsenen-Adoption nicht dem Kindeswohl zu entsprechen, bedarf aber einer sittlichen Rechtfertigung. Auch hier ist ein angemessener Altersabstand zwischen Annehmendem und Anzunehmendem erforderlich. Zudem dürfen der Annahme keine überwiegenden, beispielsweise vermögensrechtliche Interessen eigener Kinder entgegenstehen.

Sie möchten Ihr Stiefkind adoptieren (Stiefkind-Adoption)

Hat Ihre Partnerin oder Ihr Partner ein leibliches Kind, können Sie dieses Stiefkind adoptieren. Dazu brauchen Sie nicht miteinander verheiratet zu sein. Sind Sie nicht verheiratet, müssen Sie zumindest in einer festen Lebensgemeinschaft leben. Dies ist der Fall,

  • wenn Sie mindestens vier Jahre zusammen wohnen
  • oder Sie bereits ein gemeinsames Kind haben
  • und als Familie zusammenleben.

Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Auf das Alter Ihrer Partnerin und Ihres Partners kommt es nicht an. Durch die Adoption wird Ihr Stiefkind aus rechtlicher Sicht zu Ihrem Kind. Es steht einem leiblichen Kind gleich. Sie gelten als miteinander verwandt. Der Verwandtschaft des Kindes zu seinen leiblichen Elternteilen erlischt, so dass deren Sorgerecht und Umgangsrecht sowie die Unterhaltspflicht entfallen.

Sie möchten ein verwandtes Kind adoptieren (Verwandten-Adoption)

Sie können auch ein Kind adoptieren, mit dem Sie bereits verwandt sind, weil dessen Eltern verstorben sind oder diese aus anderen Gründen nicht für das Kind sorgen können. Allerdings hat die Adoption andere Folgen für die rechtliche Beziehung in der Familie als bei einem fremden Kind. Adoptieren Sie beispielsweise das Kind Ihres Bruders, werden Sie zwar aus rechtlicher Sicht zu dessen Mutter oder Vater. Aber Ihre eigenen leiblichen Kinder werden nicht zu Geschwistern des adoptierten Kindes, sondern bleiben dessen Cousins und Cousinen.

Adoption eines Pflegekindes

Haben Sie ein Kind zur Pflege angenommen, wird durch die Adoption das Pflegekind aus rechtlicher Sicht zu Ihrem Kind und steht einem leiblichen Kind gleich. Das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern erlischt. Es bestehen kaum Unterschiede zur Adoption eines fremden Kindes.

Was tun, um das Adoptivkind gut in die Familie zu integrieren?

Je älter ein Kind wird, umso stärker entwickelt es ein Gefühl seiner Identität sowie ein Selbstkonzept (wie es sich selbst sieht) und ein Selbstwertgefühl (wie sehr es sein Selbstbild gut oder schlecht befindet). Eine Adoption kann ganz normale Probleme, wie sie in der Kindheit entstehen, noch komplexer machen. Wächst ein adoptiertes Kind heran, bewertet es seine Position in der Familie immer wieder neu. Die Adoptiveltern können diesen Entwicklungsprozess konstruktiv begleiten, indem sie dem Kind seine Adoptionsgeschichte offen erzählen und die Vorbehalte sowie die Trauer wegen des vermeintlichen Verlustes seiner ursprünglichen Identität, die das Kind vielleicht erlebt, akzeptieren. Hierbei kann die Unterstützung durch fachkundige Gesundheitsdienstleister Hilfestellung bieten und Kind und Adoptiveltern helfen, den gemeinsam beschrittenen Weg einvernehmlich weiterzugehen.

EliteEXPERT bei Adoptionswunsch kontaktieren

Möchten Sie ein Kind adoptieren oder wird Ihrem Adoptionswunsch durch die Behörden nicht entsprochen, sollten Sie sich eingehend anwaltlich beraten lassen. Setzen Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung, um im Detail zu besprechen, wie Sie bei der Adoption vorgehen. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch vielfältige Erfahrungen auch in Adoptionsverfahren aus und helfen Ihnen gerne weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten meist schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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