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Alzenau EliteXPERTS in Alzenau

EliteXPERTS in Alzenau

Sie wohnen und leben in Alzenau in Unterfranken oder kommen aus der Nähe von Alzenau und benötigen Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Alzenau sind einige unserer EliteXPERTEN vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe der Pfarrkirche St. Justinus, dem ältestem Gasthaus „Max“ und dem historischem Rathaus. Unsere Experten helfen Ihnen kompetent eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Alzenau

In Alzenau befindet sich eine Zweigstelle des für Alzenau zuständigen Amtsgerichts Aschaffenburg. In der Zweigstelle Alzenau werden unter anderem Nachlasssachen bearbeitet. Auch Beratungsscheine können hier beantragt werden. Für familienrechtliche Verfahren ist das Amtsgericht in Aschaffenburg zuständig. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Aschaffenburg und das Oberlandesgericht Bamberg zuständige Gerichte.

Das auch für Alzenau zuständige AG Aschaffenburg und OLG Bamberg war mit einer Reihe interessanter Entscheidungen befasst. Vornehmlich ging es dabei um Sachverhalte im Familienrecht, die dem Oberlandesgericht in letzter Instanz zur Entscheidung vorgelegt wurden:

  • Das AG Aschaffenburg (Az. 4 F 1476/19) stellte in einer vom OLG Bamberg bestätigten Entscheidung (Beschluss vom 05.05.2020, Az. 2 WF 98/20) klar, dass Pflegegeld nach § 33 SGB VIII bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen des Verfahrenskostenhilfeverfahrens grundsätzlich nur in Höhe des Erziehungsbeitrags als Einkommen der Pflegeperson anzusehen ist. Eine andere Beurteilung sei möglich, wenn im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflegeperson anzunehmen ist, dass diese einen darüber hinausgehenden Betrag des Pflegegelds für ihre eigene Lebensführung verwendet.
  • Soll ein Kind adoptiert werden, ist die Einwilligung des biologischen Vaters für die Adoption erforderlich, wenn er glaubhaft gemacht hat, dass er der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB). Allerdings ist der Vater nur zu beteiligen, wenn er dem Verfahren im Hinblick auf seine mögliche Vaterschaft beitritt. Tritt er nicht bei, ist er weder zu beteiligen, noch ist seine Zustimmung nach § 1747 Abs. 1 S. 1 BGB erforderlich (AG Aschaffenburg, Beschluss vom 1.3.2017, Az. 4 F 1601/16).
  • In einer Entscheidung des LG Aschaffenburg (Urteil vom 25.08.2021, Az. 12 O 423/20) ging es darum, dass eine 86-jährige Frau ihrem Sohn einen Geldbetrag von 15.000 € überwiesen hatte. Der Betrag entsprach etwa 10 % ihres gesamten Vermögens. Als die Frau das Geld zurückforderte, berief sich der Sohn auf eine Schenkung. Das Gericht stellte klar, dass das Geld nur als Darlehen gewährt wurde, weil ein derart hoher Geldbetrag auch innerhalb der Mutter-Sohn-Beziehung eine Vermutung dafür begründet, dass das Geld als Darlehen gewährt wurde. Der Sohn habe diese Vermutung nicht widerlegen können.
  • Zum Vollzug des Trennungsjahres kann die Trennung auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Ein Ehepartner kann dann aber auch im Hinblick auf seine Privatsphäre nicht verlangen, dass der andere informiert wird, wann er oder sie die Wohnung verlässt. Da die Wohnung in der Trennungsphase weiter als eheliche Wohnung angesehen wird, würde ein derartiger Anspruch das Nutzungsrecht des anderen Partners unzumutbar einschränken (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 1.4.2022, Az. 2 UF 11/22).
  • Hat ein 45-jähriger unterhaltspflichtiger Elternteil in der Vergangenheit immer ungelernte Tätigkeiten ausgeübt und absolviert jetzt eine berufliche Erstausbildung, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Kostenaufwand für die Ausbildung die Unterhaltspflicht für sein minderjähriges Kind überlagert und deshalb keinen Kindesunterhalt mehr zahlen zu brauchen. Da er nicht erklären konnte, warum er ausgerechnet wenige Monate nach Beginn des Unterhaltsverfahrens seine Arbeits- und Verdienstchancen durch eine Ausbildung verbessern wollte, bestehe die Unterhaltspflicht für das Kind fort (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 9.2.2022, Az. 7 UF 196/21).
  • Ein Elternteil, der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitz kinderpornografischer Bilder strafrechtlich verurteilt wurde, hat keinen Anspruch darauf, Fotos und Schulzeugnisse seiner Kinder zu erhalten, wenn die Kinder eine solche Auskunft ablehnen. Dies würde dem Wohl der Kinder widersprechen. Der Mann müsse das Selbstbestimmungsrecht der Kinder respektieren, wenn diese keine persönlichen Informationen an ihn übermitteln möchten (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 14.3.2022, Az. 2 UF 29/22).
  • In einem Bußgeldverfahren stellte das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 17.11.2006, Az. 3 Ss-Owi 1570/2006) fest, dass ein Autofahrer trotz zugegebener Geschwindigkeitsübertretung nicht zu einem Bußgeld verurteilt werden darf, wenn im Urteil des Amtsgerichts nicht aufgeführt ist, warum er nach den konkreten Umständen in der Lage gewesen sein soll, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. Das amtsgerichtliche Urteil habe keine Aussage zur Art des Messverfahrens oder zum Toleranzwert enthalten. Das Eingeständnis des Autofahrers zum Verkehrsverstoß reiche für eine Verurteilung nicht aus. Es lasse sich nicht ausschließen, dass der Autofahrer lediglich den aus der Bußgeldakte nachträglich bekannt gewordenen Messvorgang und die dabei gemessene Geschwindigkeit bestätigt habe, seine Aussage aber nicht auf seiner eigenen Wahrnehmung beruhe.

Zahlen und Fakten zu Alzenau

  • Bundesland: Bayern
  • Einwohner: 18.542 (31.12.2021)
  • Größe (Fläche): 59,33 km²
  • PLZ: 63755, 63791, 63796
  • Kfz-Kennzeichen: ALZ
  • Sehenswürdigkeiten: Burg Alzenau, Generationenpark, Rathaus, Pfarrkirche St. Justinus, Villa Meßmer
  • Webseite: www.alzenau.de

Detektive in Alzenau

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Detektiv Oliver Peth
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