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Bleiberecht Aufenthalt in Deutschland nach der Trennung

Aufenthalt in Deutschland nach der Trennung

Sind Sie ausländischer Staatsangehörige(r) und sind mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet, erhalten Sie aufgrund Ihrer Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Scheitert Ihre Ehe und werden Sie geschieden, haben Sie die Option, ein selbstständiges Aufenthaltsrecht und Bleiberecht in Deutschland zu erhalten. Möchten Sie diese Option wahrnehmen, empfiehlt sich angesichts der bürokratischen Hürden die Beratung unserer EliteXPERTS in Anspruch zu nehmen.

Welches Aufenthaltsrecht haben Sie nach Ihrer Eheschließung?

Haben Sie eine deutsche Staatsangehörige oder einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet, haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Da Sie verheiratet sind, wurde diese wahrscheinlich relativ problemlos erteilt. Die erstmals erteilte Aufenthaltserlaubnis wurde zunächst für ein bis drei Jahre erteilt. Teils ist damit die Auflage verbunden, dass Sie als ausländischer Staatsangehöriger an einem Sprach- und Integrationskurs teilnehmen.

Wann wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert?

Die Aufenthaltserlaubnis kann nach Ihrer Eheschließung verlängert werden und in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis übergehen, wenn

  • Ihr Lebensunterhalt nachweisbar gesichert ist,
  • Sie nicht straffällig geworden sind,
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache erworben haben
  • und sich in der Lage sehen, sich in das deutsche Gesellschaftssystem zu integrieren.

Außerdem müssen Sie krankenversichert sein und 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Nach drei Jahren erwerben Sie im Regelfall ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Was ist, wenn Sie sich scheiden lassen?

Kommt es zur Scheidung, müssen Sie als ausländischer Ehepartner die Ausländerbehörde informieren. Im Regelfall wird für eine Übergangszeit von einem Jahr ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zugestanden, ohne dass der Nachweis von Deutschkenntnissen oder ausreichendem Einkommen gefordert wird.

Die Behörden berechnen dieses „Integrationsjahr“ meist nach dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Lebensgemeinschaft beendet wurde. Möglicherweise ist das Integrationsjahr dann aber schon ganz oder teilweise abgelaufen, weil Ihre Trennung vom Ehepartner schon einige Monate zurückliegt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jedenfalls entschieden, dass es sich bei dem Integrationsjahr um eine echte Verlängerung handelt und das Integrationsjahr erst mit Kenntnis der Behörde beginnt, so dass es auf den Zeitpunkt Ihrer Trennung nicht unbedingt ankommt.

Informieren Sie die Ausländerbehörde vom Ende Ihrer Lebensgemeinschaft, wird die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten aufgehoben und eine neue eigenständige Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr zur Integration und Aufbau einer Lebensgrundlage erteilt. Nach Ablauf dieses Jahres muss Ihr Lebensunterhalt in der Regel gesichert sein. Fehlt es an diesen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in Deutschland, wird der Aufenthaltstitel nicht verlängert. Es besteht das Risiko, dass Sie Deutschland dann wieder verlassen müssen.

Was ist, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind?

Lassen Sie sich scheiden, weil Sie durch den Ehepartner oder die Ehepartnerin häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, besteht das Risiko, dass Sie wegen der Trennung Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland sofort verlieren. Als ausländischer Staatsangehöriger erhalten Sie das eigenständige Aufenthaltsrecht in Deutschland nach der Trennung nur dann, wenn Ihre Ehe bis zum Zeitpunkt der Trennung mindestens drei Jahre bestanden hat.

Trennen Sie sich vor dem Ablauf dieser drei Jahre, kommt trotzdem ein weiterer Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer besonderen Härte in Betracht. Eine besondere Härte ist anzunehmen, wenn Ihnen das weitere Festhalten an der Ehe nicht mehr zuzumuten ist, weil Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Insoweit führt die Trennung von einem gewalttätigen Ehepartner innerhalb der ersten drei Jahre in Deutschland nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts.

Es empfiehlt sich, dass Sie nach Maßgabe des Gewaltschutzgesetzes bei Gericht eine Schutzanordnung beantragen. Auch die Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz kann eine Maßnahme darstellen, die für Ihre Person spricht.

EliteXPERT kontaktieren wegen Bleiberecht nach der Scheidung

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihr Bleiberecht nach der Scheidung in Deutschland aufrechterhalten, empfiehlt sich, dass Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Dazu sollten Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung setzen und besprechen, wie Sie dazu vorgehen.EliteXPERTS zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen in Bleiberechtsverfahren aus und helfen Ihnen gerne weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten meist schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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