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Eislingen/Fils EliteXPERTS in Eislingen/Fils

EliteXPERTS in Eislingen/Fils

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in oder nahe Eislingen an der Fils und haben ein rechtliches Problem oder eine andere Herausforderung? Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Eislingen sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Büros befinden sich nahe Sankt Markus-Kirche, Eislinger Schloss und Schwegler-Kreisel. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Eislingen/Fils

Eislingen hat kein eigenes Amtsgericht. Zuständiges Amtsgericht für Eislingen ist das Amtsgericht Göppingen. Das Amtsgericht Göppingen gehört zum Landgerichtsbezirk Ulm sowie zum Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Göppingen richtet sich an das Landgericht Ulm, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Göppingen in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Ulm, sondern das Oberlandesgericht in Stuttgart zuständig.

Die für Eislingen zuständige Justiz ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Amtsgericht Göppingen urteilte, dass ein Geschädigter auch bei einem unverschuldeten und einfach gelagerten Verkehrsunfall das Recht hat, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei ein Unfallgeschädigter grundsätzlich berechtigt, Schadensersatz für diejenigen Kosten zu halten, die aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte zweckmäßig und erforderlich waren, ohne dass es auf dessen geschäftliche Gewandtheit ankomme. Der Geschädigte sei in einem von vornherein nicht ganz einfach gelagerten Schadensfall nicht zu eigener Mühewaltung bei der Schadensabwicklung verpflichtet. Da die Kfz-Versicherungen regelmäßig sämtliche und auch einfach gelagerte Schadensposition bestreiten und das Risiko eines Mitverschuldensanteils besteht, sind Laien heutzutage kaum mehr in der Lage, einen Unfallschaden selbst zu regulieren (Urteil vom 27.9.2017, Az. 11 C 592/17).
  • In einer Entscheidung des Landgerichts Ulm (Urteil vom 20.1.2012, Az. 2 O 356/11) ging es um die Totenfürsorge. Steht wegen der verstorbenen Eltern das Totenfürsorgerecht allen Geschwistern gemeinschaftlich zu, ist ein Geschwisterteil nicht berechtigt, allein über eine Umbettung zu entscheiden. Hat ein Geschwisterteil insoweit rechtswidrig die Umbettung veranlasst, haben die anderen Geschwister Anspruch auf Rückumbettung und Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 EUR. Außerdem habe der Vater ausdrücklich bekundet, dort beerdigt zu werden, wo er beerdigt wurde. Der Wunsch des Geschwisterteils, wegen des Aufwands der Grabpflege eine Umbettung vorzunehmen, genieße insoweit keinen Vorrang vor dem Willen des Elternteils.
  • Das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 17.9.2015, Az. 11 UF 76/15) hat einer Ehefrau, deren Ehegatte nach der Trennung eine neue Beziehung aufgenommen und diese öffentlich gemacht hat, einen Härtefall zugebilligt. Weil der Ehegatte auf die lebensbedrohliche Erkrankung der Frau nicht die gebotene Rücksicht genommen habe, sei es ihr unzumutbar gewesen, die Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres fortsetzen zu müssen. Zwar führe ein Treuebruch allein und das Auftreten mit dem neuen Partner in der Öffentlichkeit noch nicht zu einem Härtefall. Da die Ehefrau aber in ihrer Situation besonders verletzlich und hilflos gewesen war und für die Frau keine Perspektive im Leben bestanden habe, habe der Ehemann von der Trennung profitiert.
  • Das OLG Stuttgart stellte fest, dass das Familiengericht eine Ehe nicht ohne Entscheidung über den Versorgungsausgleich scheiden dürfen, da Scheidung und Scheidungsfolgen grundsätzlich im Verbund entschieden werden müssen. Auf Antrag eines Beteiligten kann das Familiengericht zwar eine Scheidungsfolge wie den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abtrennen und gesondert verhandeln, aber auch nur, wenn sich die Scheidung so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub eine unzumutbare Härte darstellen würde. Bei der Verzögerung wird in der Regel von einer Dauer von zwei Jahren auszugehen sein. Wird eine Scheidung wegen eines Härtefalls geschieden, kommt nicht automatisch eine Abtrennung einer Folgesache in Betracht. Auch bei einer Härtefallscheidung muss erst der Versorgungsausgleich durchgeführt werden (Beschluss vom 17.9.2015, Az. 11 UF 76/15).

Zahlen und Fakten zu Eislingen/Fils

  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Einwohner: 21.329 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 16,41 km²
  • PLZ: 73054
  • Kfz-Kennzeichen: GP
  • Sehenswürdigkeiten: Spielburg, Linsenholzsee, Heldenberg, Quellentempel, Schwaben Park,
  • Webseite: eislingen.de

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