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Elterngeld Elterngeld beantragen

Elterngeld beantragen

Der Staat zahlt Eltern Elterngeld, wenn Sie Ihr neugeborenes Kind oder Kleinkind erziehen und betreuen möchten. Da Sie wegen der Betreuung des Kindes zeitweise weniger oder nicht mehr arbeiten können, bietet das Elterngeld als staatliche Unterstützung einen Ausgleich für den Verdienstausfall. Ihre Lebenssituation bestimmt, ob Sie Elterngeld in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus beziehen. Um das Optimum an Elternzeit und Elterngeld zu nutzen, lassen sich diese Varianten kombinieren. Elterngeld erhalten Sie auch, wenn Sie selbstständig sind oder vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben. Sind Sie im Zweifel, wie Sie Elterngeld für sich am besten nutzen, sollten Sie sich von einer oder einem unserer EliteXPERTS beraten lassen.

Wer erhält Elterngeld?

Sie erhalten Elterngeld:

  • als Ehepaar,
  • als alleinerziehender Elternteil,
  • als getrennt erziehende Elternteile, wenn Sie das Kind im Wechselmodell betreuen.

Soweit der Anspruch zweifelhaft erscheint oder nach Antragstellung von der Behörde zurückgewiesen wird, empfiehlt es sich, dass Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten und bei der Antragstellung von vornherein anwaltlich begleiten lassen.

Hinzu kommt, dass Elterngeld Ländersache ist und es in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsformulare gibt. Auch sollten Sie keine Zeit vergeuden, da Sie das Elterngeld erst ab der Geburt des Kindes beantragen können und daran interessiert sein dürften, möglichst schnell Ihre finanziellen Verhältnisse geklärt zu wissen.

Elterngeld beziehen und dennoch arbeiten?

Probleme und Beratungsbedarf ergeben sich meist dann, wenn Sie Elterngeld beziehen und dennoch arbeiten wollen. Immerhin brauchen Sie Ihren Beruf nicht vollständig aufzugeben und dürfen in Teilzeit nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeiten Sie mehr als 32 Stunden, entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Arbeitszeit unter 32 Stunden reduzieren. Urlaubstage und Krankheitstage verringern nicht die wöchentliche Arbeitszeit. Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren oder studieren, brauchen Sie die Ausbildung oder das Studium nicht zu unterbrechen, um Elterngeld zu bekommen. Da Sie insoweit nicht „arbeiten“, dürfen Sie auch mehr als 32 Stunden für Ausbildung und Studium investieren. Sind Sie im Übrigen nicht erwerbstätig, brauchen und können Sie mangels eines Arbeitsverhältnisses keine Elternzeit nehmen. Es reicht, Ihren Anspruch auf Elterngeld geltend zu machen.

Ihr Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des Elterngeldes

Probleme und Beratungsbedarf ergeben sich oft, wenn das Nettoeinkommen berechnet werden muss. Sie berechnen das Elterngeld, indem Sie von Ihrem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes bestimmte Pauschalbeträge für Steuern und Sozialabgaben abziehen. Werbungskosten werden mit 1.000 EUR pauschal berücksichtigt. Sie dürfen den Betrag nicht mit dem Nettogehalt in Ihrer Gehaltsabrechnung gleichsetzen.

Das Elterngeld lässt sich optimieren, wenn Sie verheiratet sind und der Elternteil, der das Elterngeld beantragt, in die Steuerklasse III wechselt. Dadurch erhöht sich dessen Nettoeinkommen und damit auch der Anspruch auf Elterngeld. Allerdings wird der andere Elternteil, der arbeitet, in die Steuerklasse V eingestuft und darin deutlich mehr besteuert. Es kommt also darauf an, welcher Elternteil was verdient. Mehrverdienst über den Maximalbetrag hinaus wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt.

Welche Kombination der Elternteil-Varianten ist zweckmäßig?

Es hängt von Ihren Lebensumständen und Ihrem Lebensplan ab, ob Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus oder eine Kombination dieser Varianten wählen. Es kommt darauf an,

  • ob Sie bereits vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren,
  • ob Sie Ihr Kind selbst betreuen möchten,
  • wann Sie in den Beruf zurückkehren möchten,
  • wie Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber verständigen können und
  • wie viel Geld Sie im Monat für die Lebensführung benötigen.

Pauschale Empfehlungen sind nicht möglich. Im einfachsten Fall begnügen Sie sich mit den Basiselterngeld.

Elterngeld bei der Trennung der Eltern

Leben Sie auch nach der Trennung vom Partner oder der Partnerin in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Kind oder praktizieren Sie bei der Betreuung ein Wechselmodell, bei dem Sie sich die Betreuung des Kindes organisatorisch aufteilen, haben Sie als getrennt erziehende Elternteile denselben Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die zusammenleben.

Sind Sie jedoch alleinerziehend, haben Sie ausschließlich allein Anspruch auf das Elterngeld, sofern Sie mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und andere Elternteil nicht in Ihrer Wohnung lebt und Sie das Kind auch nicht wechselseitig betreuen. Sie müssen also nachweisen, das Kind tatsächlich allein zu erziehen. Bei getrenntlebenden Eltern kann nur der Elternteil Elterngeld beantragen, bei dem das Kind mehr als 70% der Zeit betreut wird. Hierbei ergibt sich in der Praxis oft Streitpotenzial.

Unterhaltspflicht während der Elternzeit

Beziehen Sie in der Elternzeit Elterngeld, zählt das Elterngeld zu Ihrem Einkommen und bestimmt Ihre Unterhaltspflicht. Umgekehrt müssen Sie sich das Elterngeld auf Ihren Unterhaltsbedarf anrechnen lassen, wenn Sie selbst unterhaltsberechtigt sind. Leben Sie in einer neuen Lebensgemeinschaft, handeln Sie nicht verwerflich, wenn Sie die Elternzeit für Ihr in der neuen Beziehung geborenes Kind verdoppeln und dadurch den Kindesunterhalt für Ihr Kind aus einer früheren Beziehung herabsetzen oder gar nichts mehr zahlen können. Auch hier ergibt sich viel Streitpotenzial.

EliteEXPERTS bei Streitigkeiten ums Elterngeld kontaktieren

Elterngeld und Elternzeit sind detailliert gesetzlich geregelt. Trotzdem müssen viele Vorschriften individuell interpretiert werden. Sofern Sie wegen der Geburt Ihres Kindes dringend auf die Zahlung von Elterngeld angewiesen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung setzen und besprechen, wie Sie zügig und zielgenau Elterngeld und Elternzeit realisieren. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch große Erfahrungen in diesem Rechtsbereich aus und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular senden. Sie erhalten meist schnell eine Antwort. Bei Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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