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Griesheim EliteXPERTS in Griesheim

EliteXPERTS in Griesheim

Ist Griesheim Ihr Lebensmittelpunkt, dürfte die Lage im Rheintal und die Nähe zum Odenwald, sowie die gute Verkehrsstruktur ein attraktives Umfeld zum Wohnen und Arbeiten bieten. Aber auch in Griesheim können Sie nicht dem Risiko aus dem Weg gehen, mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert zu werden. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Griesheim sind einige unserer EliteEXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Bürgerhaus am Kreuz, Lutherkirche und Museum Griesheim. Unsere Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

 

Rechtsanwälte in Griesheim

Das für Griesheim zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Darmstadt. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Darmstadt, sowie das Oberlandesgericht Frankfurt Außenstelle Darmstadt, zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Darmstadt richtet sich an das Landgericht Darmstadt, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht (Familiengericht) Darmstadt in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächsthöhere Landgericht Darmstadt, sondern das Oberlandesgericht Frankfurt zuständig, das seine Zuständigkeit in familienrechtlichen Angelegenheiten dem 6. Familiensenat mit Sitz in Darmstadt übertragen hat.

Seit dem Zweiten Weltkrieg ist das früher selbstständige Oberlandesgericht Darmstadt nur noch eine selbständige Außenstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. In Darmstadt haben fünf Zivilsenate, sowie ein Familiensenat (6. Familiensenat) ihren Sitz. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

Das Amtsgericht Darmstadt, das Landgericht Darmstadt, sowie das Oberlandesgericht Frankfurt sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt können Ehepartner im Scheidungsverfahren in begründeten Ausnahmefällen auch im Wege einer Videokonferenz richterlich angehört werden. Der Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Anhörung beider Ehegatten im Scheidungstermin werde auch mit einer Videoübertragung erreicht. Der Fall wies jedoch insoweit eine Besonderheit auf, als der Ehemann in der Justizvollzugsanstalt einsaß und wegen des bestehenden Fluchtrisikos nicht bei Gericht vorgeführt werden konnte. Die persönliche Anhörung diene dazu, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von den Ehepartnern machen kann. Dies sei auch durch eine Videoübertragung möglich, da das Bild der Lebenssituation entspreche, wie sie im Sitzungssaal des Gerichts mit den in wenigen Metern Entfernung sitzenden Beteiligten entsteht. Das Gericht könne in ausreichender Weise Verhalten, Mimik und Körpersprache erkennen (AG Darmstadt, Beschluss vom 12.8.2014, Az. 50 F 1990/13).
  • Soll ein Kind gegen Tetanus, Diphtherie, Masern und Pneumokokken geimpft werden, ist derjenige Ehepartner zur Entscheidung berufen, bei dem sich die Kinder nach der Trennung der Eltern gewöhnlich aufhalten (§ 1687 Abs. I Satz 2 BGB). Es handele sich dabei um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Der impfkritisch eingestellte Vater hatte die Impfung verweigert. Er hielt es für sinnvoll, dass das Kind Kinderkrankheiten durchlebe. Die Mutter habe aber allein über die Impfung entscheiden dürfen. Zudem werde die Impfung als Schutzimpfung von der Ständigen Impfkommission empfohlen (AG Darmstadt, Beschluss v. 11.6.2015, Az. 50 F 39/15 SO). Die Entscheidung lässt sich grundsätzlich auch auf die Problematik der Coronaimpfung übertragen.
  • Das Landgericht Darmstadt hat die Unterlassungsklage eines Vereins abgewiesen, der beantragt hatte, dem Hersteller zu verbieten, das Produkt "HCG C30 Globuli" unter dieser Bezeichnung zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen. Die Argumentation, dass sich das Schwangerschaftshormon HCG nicht im Produkt nachweisen lasse, die Bezeichnung demnach für den Verbraucher irreführend sei, weil das Produkt ausschließlich aus Zucker bestehe, bedeute nicht, dass das Hormon tatsächlich nicht enthalten ist. Die Dosierung C30 bedeute, dass der Ausgangsstoff 30 mal im Verhältnis 1:100 verdünnt werde und das Verdünnungsverhältnis am Ende 1:10 hoch 60 betrage. Bei dem angesprochenen Verbraucherkreis handele es sich auch um Personen, die der Homöopathie offen gegenüberstehen und denen bekannt ist, dass deren Wirkstoffe geringer dosiert sind, als es bei klassischen schulmedizinischen Produkten der Fall ist (LG Darmstadt, Urteil vom 30.1.2020, Az. 15 O 25/19).
  • Nimmt ein umgangsberechtigter Vater den Umgang mit seinem Kleinkind wahr, kann ihm gerichtlich die Auflage erteilt werden, dass das Kind während der Umgangskontakte in Gegenwart von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hunden nicht unbeaufsichtigt bleiben darf. Auch wenn keine konkrete oder abstrakte Gefahr erkennbar war, hielt es das Gericht mit Blick auf die Bedenken der Mutter für geboten, dass der Vater besondere Aufmerksamkeit walten lässt, wenn das Kind anwesend ist. Eine Beratungsauflage an den Vater hielt das Gericht nicht für geboten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 1 UF 170/20).
  • Der umgangsberechtigte Elternteil kann den begleiteten Umgang vorübergehend nur in der Wohnung des betreuenden Elternteils wahrnehmen, wenn dadurch künftige Kontakte zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil erleichtert werden. Die Mutter war mit der Entscheidung des Amtsgerichts, dem Kindesvater einen begleiteten Umgang in den Räumen des Trägers der Jugendhilfe einzuräumen, nicht einverstanden. Das Oberlandesgericht Frankfurt griff die Bedenken der Mutter auf, indem es den Umgang in die Wohnung der Mutter verlegte. So solle eine höhere Akzeptanz für die Wahrnehmung des Umgangs geschaffen werden. Zugleich ordnete das Gericht an, dass die Mutter selbst oder eine andere sich mit ihrem Einverständnis in der Wohnung aufhaltende Person dabei anwesend sein müssen (Beschluss vom 8.7.2022, Az. 4 U 11722).

 

Zahlen und Fakten zu Griesheim:

  • Bundesland: Hessen
  • Einwohner: 23.009 (Stand: 31.12.2021)
  • Größe (Fläche): 21,41 km²
  • PLZ: 64347
  • Kfz-Kennzeichen: DA, DI
  • Sehenswürdigkeiten: Museum Griesheim, Griesheimer Düne, Lutherkirche
  • Webseite: www.griesheim.de

 

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