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Hannover EliteXPERTS in Hannover

EliteXPERTS in Hannover

Sie sind Hannoveraner(in) oder leben nahe Hannover? In und um Hannover lässt es sicher gut leben. Aber auch hier können Sie nicht dem Risiko aus dem Weg gehen, mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert zu werden. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Hannover sind einige unserer EliteXPERTS vertreten: nahe Ernst-August-Galerie, Sprengel-Museum, Rathaus und Fußgängerzone am Kröpcke. Hier helfen sie Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Hannover

Rechtsanwälte in Hannover

Hannover ist Sitz des Amtsgerichts Hannover. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Hannover sowie das Oberlandesgericht Celle zuständige Gerichte. Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Hannover richtet sich an das Landgericht Hannover, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Hannover in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Hannover, sondern das Oberlandesgericht Celle zuständig.

Die Justiz in Hannover ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • In einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, die vom Oberlandesgericht Celle aufgehoben wurde, ging es um den Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehefrau, wenn der geschiedene Ehepartner nach der Scheidung eine neue Beziehung eingeht und einem gemeinsamen Kind und der neuen Lebenspartnerin wegen der Betreuung des Kindes unterhaltspflichtig ist. Der Familiensenat des OLG Celle stellte fest, dass vom Einkommen des Mannes zunächst der Unterhalt für das Kind abzuziehen sei, das gegenüber dem Unterhaltsanspruch beider Ehefrauen immer vorrangig ist. Im zweiten Rang stehen neben Elternteilen, die ein Kind betreuen, Ehepartner, die lange Zeit verheiratet waren. Die Rechtsprechung geht von einer langen Ehe aus, wenn die Ehepartner wenigstens 15 Jahre verheiratet waren. Da die Ehe im Streitfall nur zwölf Jahre bestanden hatte, wurde der Unterhaltsanspruch der Lebenspartnerin wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes als vorrangig bewertet (OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2008, Az. 10 WF 322/08).
  • Ein Vater, der nicht sorgeberechtigt ist, darf Fotos von sich und seinem Kind nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten auf Facebook veröffentlichen. Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen 23-jährigen Mann wegen Verstoßes gegen § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zu einer Geldstrafe von 1.600 EUR. Der Mann hatte zwei Fotos seiner neun Monate alten Tochter auf Facebook gepostet. Darauf war er mit dem schlafenden Baby zu sehen. Das alleinige Sorgerecht stand der Großmutter mütterlicherseits zu. Diese hatte ausdrücklich verboten, die Fotos im Internet zu veröffentlichen. Das Amtsgericht wies darauf hin, dass der Vater nicht einfach Fotos seines Kindes veröffentlichen dürfe, wenn das Kind sich in einem besonders geschützten Raum (hier die Wohnung) befindet. Dadurch werde der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt (Urteil vom 3.2.2020, Az. 244 Ds 228/19).
  • Das Oberlandesgericht Celle, das in der höheren Instanz für Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover in familienrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist, stellte klar, dass in einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Partnerin der Mutter das Kind nicht wie ein Vater anerkennen könne. Nach § 1592 ist Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Diese Vorschrift lässt sich nicht auf eine Frau übertragen, die mit der Mutter in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt. Die Vorschrift beinhalte einen Wertungsplan, der für die Vaterschaft als zweiter Elternteil eine genetische Abstammung zugrunde legt. Dieser Aspekt sei auf eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht übertragbar. Da sich hieraus möglicherweise eine Diskriminierung ergibt, hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (OLG Celle, Beschluss vom 25.3.2021, Az. 21 UF 146/21).
  • Ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin ist sittenwidrig, wenn diese ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, in ihrem Sinne zu verfügen (OLG Celle, Urteil vom 7.1.2021, Az. 6 U 22/20). Daran ändert auch nichts der Umstand, dass der Fiskus erbt, wenn der Erblasser nicht testiert. Auch wenn die Vorschrift des § 14 Heimgesetz, die es Mitarbeitenden von Pflegeheimen untersagt, sich als Erben einsetzen zu lassen, auf ein Betreuungsverhältnis nicht übertragbar ist, ergibt sich die Nichtigkeit eines derartigen Testamentes daraus, dass das Verhalten der Betreuerin verwerflich erscheint.
  • In einer verkehrsgerichtlichen Entscheidung wies das Oberlandesgericht Celle die Klage eines Autofahrers auf Schadensersatz ab, der ein elfjähriges Kind beim Überqueren einer Straße mit seinem Fahrzeug erfasst hatte. Das Gericht stellte klar, dass es eine typische kindliche Fehleinschätzung der Entfernung und Geschwindigkeit des Fahrzeugs darstelle, wenn das Kind unvorsichtig auf die Straße läuft, weil es den Anschluss an seine Freunde nicht verlieren möchte. Dem Autofahrer wurde vorgeworfen, dass er bereits die ersten Kinder beim Überqueren der Fahrbahn gesehen hatte, dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit weitergefahren sei. Er hätte sein Fahrverhalten sofort anpassen und die Geschwindigkeit reduzieren müssen (Urteil vom 19.5.2021, Az. 14 U 129/20).

Zahlen und Fakten zu Hannover

  • Bundesland: Niedersachsen
  • Einwohner: 535.932 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 204,3 km²
  • PLZ: 30159, 30179, 30419, 30669
  • Kfz-Kennzeichen: H
  • Sehenswürdigkeiten: Zoo Hannover, Herrenhäuser Gärten, Maschsee, Schloss Marienburg, Altstadt
  • Webseite: hannover.de

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