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Ilmenau EliteXPERTS in Ilmenau

EliteXPERTS in Ilmenau

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in oder nahe Ilmenau? Hier lässt es sicher gut leben. Schließlich hatte sich auch Johann Wolfgang von Goethe 26 Mal in Ilmenau aufgehalten und dürfte von der Lage der Stadt an der Ilm und den bewaldeten Höhenzügen des Thüringer Waldes genauso angetan gewesen sein, wie es Einwohner und Besuchende auch heute noch sind.

Aber auch hier können Sie nicht dem Risiko aus dem Weg gehen, mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert zu werden. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Ilmenau sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Alter Kurpark, Apothekerbrunnen, Stadtkirche St. Jakobus und dem Goethe Stadt Museum. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Ilmenau

Das für Ilmenau zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Darmstadt. In Ilmenau ist im Gebäude eine Zweigstelle eingerichtet. Das auch für Ilmenau zuständige Amtsgericht Arnstadt gehört zum Landgerichtsbezirk Erfurt sowie zum Bezirk des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena. Der Gerichtsbezirk des OLG entspricht dem Gebiet des Landes Thüringen. Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Arnstadt richtet sich an das Landgericht Erfurt, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Arnstadt in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Erfurt, sondern das Thüringer Oberlandesgericht in Jena zuständig.

 

Die Justiz rund um Ilmenau ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Entscheidung des AG Arnstadt und gab auch insoweit dem Thüringer OLG Recht, wonach Ehepartner verpflichtet sind, sich gegenseitig über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren. Der Sohn eines geschiedenen Mannes forderte zur Einschätzung seines Unterhaltsanspruchs Auskunft von seinem Vater, der nach der Scheidung wieder verheiratet war und ein Einkommen weit unterhalb des Selbstbehalts verdiente. Er sollte Auskunft über das Einkommen seiner Ehefrau erteilen, da er aufgrund seiner Einkommensverhältnisse eventuell einen Taschengeldanspruch gegen die Frau habe. Insoweit wollte der Sohn wissen, wieviel seine Stiefmutter verdient. Die Frau sei aufgrund ihrer Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, dem Ehepartner Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen (BGH, Beschluss v. 2.6.2010, Az. XII ZR 124/08).
  • In einer Entscheidung vom 4.7.1997 (Az. 5 F 65/97) stellte das AG Arnstadt klar, dass es sich bei den Kosten für die Erlangung einer Fahrerlaubnis nicht um einen überraschend auftretenden und der Höhe nach nicht abschätzbaren Bedarf handelt, so dass ein volljähriges Kind diese Kosten nicht als Sonderbedarf zusätzlich zum Kindesunterhalt geltend machen kann. Insoweit muss das Kind den Führerschein aus dem normalen Kindesunterhalt und im Übrigen aus eigener Tasche bezahlen.
  • Das Thüringer Oberlandesgericht stellte fest, dass ein eheliches Zusammenleben von zwei Jahren nicht so außergewöhnlich kurz sei, dass der Ausschluss des Versorgungsausgleichs „wegen grober Unbilligkeit“ gerechtfertigt wäre. Schließlich bestimmt § 27 VersAusglG, dass der Versorgungsausgleich trotz einer Ehezeit von bis zu drei Jahren auf Antrag eines Ehepartners durchgeführt werde. Es wäre widersprüchlich, wenn man den Versorgungsausgleich dann bereits bei zwei Jahren Ehezeit ausschließen wollte (Beschluss vom 19.5.2011, Az. 1 UF 93/11).
  • Dem Vater eines Kindes kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind übertragen werden, wenn damit das bestehende Wechselmodell am besten praktiziert werden kann. So diene es nach einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgericht, das als höhere Instanz bei Entscheidungen der Amtsgerichte in familienrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist, dem Wohl des Kindes, wenn es gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen habe und das Kind seine Bindung zu beiden Elternteilen festige und vertiefe könne. Ohne stichhaltige Gründe bestehe kein Anlass, von dem bisher praktizierten und bewährten Wechselmodell abzuweichen. Da der Vater die größere Gewähr dafür biete, dass das Wechselmodell auch weiterhin beibehalten werde, wurde ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Der Wunsch der Mutter, ihr allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Ziel zu übertragen, das Wechselmodell zu beenden und den Lebensmittelpunkt des Kindes bei sich zu begründen, ohne dass sie dafür triftige Gründe angeführt hat, sei kein Grund, von der bisher praktizierten Regelung abzuweichen (Beschluss vom 22.8.2011, Az. 2 UF 295/11). In einer späteren Entscheidung (Beschluss vom 27.10.2016, Az. 4 UF 678/15) hat das Gericht aber auch klargestellt, dass ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils nicht erzwungen werden kann.
  • Das Thüringer OLG musste in einem Streitfall entscheiden, in dem es um die Frage ging, ob ein Kind gegen Tetanus, Masern, Mumps und Röteln geimpft wird oder nicht. Soweit die Mutter des Kindes der Impfungsempfehlung der Ständigen Impfkommission folgt, sei dies eine kindeswohlkonforme Entscheidung, so dass der Mutter diese Impfungen die alleinige Entscheidungsbefugnis zu übertragen sei (Beschluss v. 7.3.2015, Az. 4 UF 686/15). Diese Entscheidung liegt ebenfalls auf der Linie der Rechtsprechung, wenn es um die Corona-Impfung geht.
  • In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit stellte das Landgericht Erfurt (Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12) klar, dass der Beifahrer eines Fahrzeugführers nicht die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könne, wenn sein Laptop bei einem Verkehrsunfall beschädigt werde. Der Versicherungsschutz umfasse nur mitgeführte Gegenstände. Darunter sind nur solche Gegenstände zu verstehen, die regelmäßig am Körper getragen werden und die die Insassen des Fahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Armbanduhr, Handy). Ein Laptop hingegen sei aufgrund seiner Größe und Handlichkeit kein Gegenstand, der üblicherweise im Fahrzeug mitgeführt werde.[CK1]

Zahlen und Fakten zu Ilmenau

  • Bundesland: Thüringen
  • Einwohner: 38.521 (31.12.2021)
  • Größe (Fläche): 198,7 km²
  • PLZ: 98693, 98694, 98704, 98708, 98714
  • Kfz-Kennzeichen: IL
  • Sehenswürdigkeiten: GoetheStadtMuseum, Goethehäuschen, Hennebrunnen, Rathaus, Aussichtsturm auf dem Kickelhahn
  • Webseite: ilmenau.de

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