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Jena EliteXPERTS in Jena

EliteXPERTS in Jena

Sie wohnen in oder nahe Jena, der zweitgrößten Stadt Thüringens an der Saale und einer der drei Oberzentren des Freistaats? Bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat? In Jena sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Karmelitenkloster, Volkshaus Jena, Ernst-Abbe-Denkmal und Stadtkirche St. Michael. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Jena

Jena ist Sitz des Amtsgerichts Jena. Das Amtsgericht Jena gehört zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Gera und des Thüringer Oberlandesgericht mit Sitz in Jena. Der Landtag hatte sich mit dem „Thüringer Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften“ vom 16. August 1993 für Jena als Standort des Oberlandesgerichts entschieden.

Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Jena richtet sich an das Landgericht Gera, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Jena in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächsthöhere Landgericht Gera, sondern das Thüringer Oberlandesgericht in Jena zuständig.

Die Gerichte rund um Jenasind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Landgericht Gera stellte klar, dass der Zeitpunkt der Reisebuchung maßgeblich ist, wenn der Reisende eine Kinderermäßigung beansprucht. Erreicht das Kind nach der Buchung, aber noch vor Reiseantritt ein höheres Alter, in dem die Ermäßigung keine Geltung mehr hat, kann der Reiseveranstalter die Ermäßigung nicht zurückverlangen. Entscheidend sei, dass der Reisepreis einschließlich der Kinderermäßigung verbindlich vereinbart wurde. Es sei einem Reisenden auch nicht zuzumuten, sich bei einer Pauschalreise mit derartigen Detailfragen beschäftigen zu müssen (LG Gera, Urteil vom 30.11.2005, Az. 1 S 226/05).
  • Nach einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts ist der Versorgungsausgleich auch dann durchzuführen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nur zwei Jahre bestanden hat (Beschluss vom 19.5.2011, Az. 1 UF 93/11). Auch eine derartige kurze Ehedauer begründet keine Unbilligkeit, bei der nach § 27 Versorgungsausgleichsgesetz der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sei. Da nach § 3 VersAusglG auf Antrag ein Versorgungsausgleich auch bei der Ehezeit von bis zu drei Jahren durchzuführen ist, wäre es widersprüchlich, wenn nach einem Antrag der Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehezeit aufgrund grober Unbilligkeit ausgeschlossen werden könnte. Hinzu komme, dass die die Ehe, auch eine kurze Ehe, infolge der auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft bereits während der Phase der Erwerbstätigkeit dem Grunde nach eine Versorgungsgemeinschaft ist, die der beiderseitigen Alterssicherung dient.
  • Das Thüringer Oberlandesgericht verwies ein in Trennung lebendes Ehepaar darauf, dass die die Trennung nichts am Charakter einer Wohnung als Ehewohnung ändere. Die Beurteilung, ob eine Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung des Eigentums an einer Ehewohnung daher bereits während der Trennungszeit zulässig sein kann, dürfe daher nicht pauschal verneint werden, sondern bedürfe der Interessenabwägung im Einzelfall. Insbesondere dann, wenn es das wirtschaftliche Interesse eines Ehepartners gebietet, das gemeinsame Immobilieneigentum zu veräußern und das weniger gewichtige Interesse des anderen dahinter zurücksteht, kommt eine vorzeitige Teilungsversteigerung in Betracht (Beschluss v. 30.8.2018, Az. 1 UF 38/18).
  • Das Thüringer Oberlandesgericht hat der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Kerstin-Single-Club GmbH stattgegeben, nach der der Single-Club für die Mitgliedschaft keinen vollen Jahresbeitrag im Voraus verlangen darf (Urteil vom 18.11.2021, Az. 1 U 1303/20). Der Klub verlangte neben einer Aufnahmegebühr von 300 EUR einen Jahresbeitrag von bis zu 2.900 EUR. Der Betrag war bereits bei Abschluss des Vertrages fällig. Das Gericht stellte klar, dass die Vorauszahlung die Mitglieder benachteilige. Sie würden der Möglichkeit beraubt, ihre Zahlungen bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen zu verweigern. Damit seien sie gegenüber dem Club strategisch betrachtet im Nachteil. Außerdem bestehe das Risiko, dass die Mitglieder ihr Geld verlieren, wenn das Unternehmen in die theoretisch nie auszuschließende Insolvenz gehen sollte.

Zahlen und Fakten zu Jena

  • Bundesland: Thüringen
  • Einwohner: 110.502 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 114,77 km²
  • PLZ: 07743–07751
  • Kfz-Kennzeichen: J
  • Sehenswürdigkeiten: Botanischer Garten, Fürstenbrunnen, Senfmuseum, Teufelslöcher, Zeiss Planetarium
  • Webseite: jena.de

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