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Kaiserslautern EliteXPERTS in Kaiserslautern

EliteXPERTS in Kaiserslautern

Sie leben in der Barbarossa-Stadt Kaiserslautern und sind mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert? Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Kaiserslautern sind einige unserer EliteEXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Japanischem Garten, Fritz-Walter-Stadion, Fruchthalle und Pfalzgalerie. Unsere Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

 

Rechtsanwälte in Kaiserslautern

Kaiserslautern ist Sitz des Amtsgerichts Kaiserslautern. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Kaiserslautern, sowie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Kaiserslautern richtet sich an das Landgericht Kaiserslautern, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht (Familiengericht) Kaiserslautern in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächsthöhere Landesgericht Kaiserslautern, sondern das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Zweibrücken die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

Das Amtsgericht Kaiserslautern, das Landgericht Kaiserslautern, sowie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Es ist zu vermuten, dass ein unterhaltsberechtigter Ehegatte, der mit seinem neuen Partner ein Grundstück kauft, um darauf ein gemeinsames Haus zu errichten, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Ist dies der Fall, kann der unterhaltspflichtige Ehepartner verlangen, dass die Unterhaltsleistungen zeitlich befristet oder mindestens eingeschränkt werden (§ 1579 BGB). Dies gelte auch dann, wenn das Paar die Pläne zum Hausbau aufgrund gestiegener Baukosten zurückgestellt oder ganz aufgegeben hat (AG Kaiserslautern, Beschluss vom 24.08.2021 - 5 F 905/19).

Lebt das Paar in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, ist dem geschiedenen Ehegatten eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar, weil sich der andere Ehegatte offensichtlich endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst und zu erkennen gegeben hat, dass er nicht mehr auf die Unterstützung des anderen angewiesen ist. Insoweit kommt es darauf an, ob die Partner ihre Lebensverhältnisse so aufeinander eingestellt haben, dass sie wechselseitig füreinander einstehen, indem sie sich gegenseitige Hilfe und Unterstützung gewähren und damit ihr Zusammenleben ähnlich gestalten wie Ehegatten. Ansonsten geht die Rechtsprechung von einer gefestigten Lebensgemeinschaft aus, wenn die Partner etwa zwei bis drei Jahre zusammenleben.

  • Das OLG Zweibrücken wies das LG Kaiserslautern an, das Strafmaß für einen Fahrzeugführer herabzusetzen, der für zwei Minuten etwa 3 km lang auf der linken Spur einer Landstraße unterwegs war und im Kurvenbereich mit einem entgegenkommenden Pkw kollidierte. Er musste sich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) verantworten. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der Fahrer nicht rücksichtslos gehandelt habe. Vielmehr war es so, dass er sieben Wochen lang in Thailand den Linksverkehr gewohnt war und nach seiner Rückkehr bei seiner ersten Fahrt in Deutschland nur infolge von Unachtsamkeit und einfacher Fahrlässigkeit versehentlich links gefahren war. Rücksichtslos und damit strafverschärfend handele nur, wer aus eigensüchtigen Gründen handelt und „Hemmungen gegen seine Fahrweise in sich gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflosfährt“ (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 28.11.2022, Az. 1 OLG 2 Ss 34/22).
  • In einer Unterhaltssache stellte das OLG Zweibrücken fest, dass das Jugendamt sich gegen die Bestellung als Ergänzungspfleger für ein Kind nicht mit dem Argument zur Wehr setzen kann, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berechnung des Kindesunterhalts nicht vorhanden seien, wenn das Kind im Wechselmodell betreut werde. Schließlich könne sich das Jugendamt als Ergänzungspfleger auch selbst anwaltlicher Hilfe bedienen (Beschluss v. 15.3.2021, Az. 2 UF 28/21).
  • Streiten sich die Elternteile wegen des Umgangsrechts für das gemeinsame Kind, fehlt es nicht am Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Umgangsverfahren, wenn zuvor keine außergerichtliche Lösung unter Mithilfe des Jugendamtes versucht wurde (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 UF 139/20). Nach § 1684 III BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung näher regeln.
  • Wünscht ein Ehepartner die Scheidung, muss die Trennung des Ehepaares erfolgt sein. Verbüßt ein Ehegatte eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt, ist die für die Trennung notwendige Trennungsabsicht des Partners erkennbar, wenn dem Partner der Verfahrenskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Scheidungsverfahren zugestellt wird. Entscheidend komme es auf den Trennungswillen des Ehepartners an, der die Scheidung wünscht und damit kundtut, dass er oder sie die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortführen möchte. Diese Voraussetzung sei mit Zugang des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erfüllt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.4.2021, Az. 2 UF 159/20).
  • Ein umgangsberechtigter Elternteil hat keinen Anspruch auf Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes, wenn zu befürchten ist, dass infolge des Austauschs von Feindseligkeiten beider Elternteile mit traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu rechnen ist. Im Fall des OLG Zweibrücken war das Verhältnis der Eltern von einem außergewöhnlich tiefgreifenden Trennungskonflikt geprägt. Aufgrund gegenseitiger Vorwürfe war zwischen den Eltern keine vernünftige Kommunikation mehr möglich. Sollten beide aufeinandertreffen, drohte der Austausch von Feindseligkeiten. Da gerade das Ereignis der Einschulung für ein Kind regelmäßig mit hohen Erwartungen und einer besonderen Gefühlslage verbunden ist, könne eine „Eskalation auf offener Bühne“ traumatische Folgen für das Kind bewirken (Beschluss vom 30.8.2021, Az. 2 UHF 2/21).

 

Zahlen und Fakten zu Kaiserslautern

  • Bundesland: Rheinland-Pfalz
  • Einwohner: 99.292 (Stand: 31.12.2021)
  • Größe (Fläche): 139,7 km²
  • PLZ: 66862, 67655, 67657, 67659, 67661, 67663
  • Kfz-Kennzeichen: KL
  • Sehenswürdigkeiten: Gartenschau Kaiserslautern, Japanischer Garten, Stiftskirche, Fruchthalle, Museum Pfalzgalerie, Kaiserbrunnen
  • Webseite: www.kaiserslautern.de

 

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