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Leonberg EliteXPERTS in Leonberg

EliteXPERTS in Leonberg

Sie wohnen und leben in oder nahe Leonberg? Die Lage an der Glems und die Nähe zu Stuttgart lassen vermuten, dass es sich in Leonberg gut leben lässt. Die Carl Schmincke-Straße mit ihren dicht aneinander stehenden spätmittelalterlichen bis barocken Hakengehöften wird gerne als "Württembergs schönste Dorfstraße" gerühmt. Aber auch in Leonberg können Sie nicht dem Risiko aus dem Weg gehen, mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert zu werden. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Leonberg sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Schloss Leonberg, Pomeranzengarten, Stadtmuseum und Theater im Spitalhof. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Leonberg

Leonberg ist Sitz des Amtsgerichts Leonberg. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Stuttgart sowie das Oberlandesgericht Stuttgart zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Leonberg richtet sich an das Landgericht Stuttgart, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Leonberg in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Stuttgart, sondern das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse des Familiensenats des Oberlandesgerichts Stuttgart die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

Das AG Leonberg sowie das LG Stuttgart sowie das OLG Stuttgart sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst.

  • In einem Mietrechtsstreit entschied das Amtsgericht Leonberg, dass die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters unwirksam ist, wenn als Begründung lediglich „Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung/Scheidung)“ angegeben wird. Vielmehr sei die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Wohnung hat, notwendig. Soweit der Vermieter sich auf die Trennung vom Ehepartner bezieht, sei nicht erkennbar, wer von beiden Ehepartnern die Wohnung nach der Trennung nutzen möchte (Urteil vom 16.5.2019, Az. 8 C 34/19).
  • Nach einer vom OLG Stuttgart bestätigten Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg (Az. 1 F 134/17) ist der unterhaltsberechtigte Ehepartner nach der Scheidung nicht verpflichtet, den Altersvorsorgeunterhalt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Art der Altersversorgung sei nicht zwingend vorgeschrieben. Es komme auch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung in Betracht, ein Riesterrentenvertrag, eine Direktversicherung, aber auch Sparvermögen oder eine ähnliche Kapitalanlage. Es obliege der freien Disposition des Ehepartners, auf welche Weise er für sein Alter vorsorgt. Jede Art von langfristiger, der Alterssicherung dienende Geldanlage sei anzuerkennen (OLG Stuttgart, 15.02.2018 – 11 UF 229/17).
  • Hat ein Mann den Verdacht, er sei nicht der leibliche Vater eines Kindes, begründet der außereheliche und von der Mutter auch vor Gericht eingeräumte außereheliche Geschlechtsverkehr einen Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtung. Dies gelte vor allem, wenn der Verkehr innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit von dem 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt des Kindes stattgefunden hat (AG Leonberg, Az. 1 F 552/09, bestätigt von OLG Stuttgart, Az. 15 UF 109/10).
  • Werden wegen der Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gesetzliche Sozialleistungen in Anspruch genommen (Pflegegeld), wird bei der Prüfung einer Unterhaltspflicht gesetzlich vermutet, dass die Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe des Pflegegeldes. Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart erbringt ein Sozialhilfeträger lediglich solche Leistungen, die den behinderungsbedingten Mehrbedarf eines Unterhaltspflichtigen abdecken (§ 1610a BGB). Allein durch den Bezug von Pflegegeld könne also eine Unterhaltspflicht nicht begründet werden (Beschluss vom 26.11.2020, Az. 11 UF 145/20).

Zahlen und Fakten zu Leonberg

  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Einwohner: 47.926
  • Größe (Fläche): 48,73 km²
  • PLZ: 71229
  • Kfz-Kennzeichen: LEO
  • Sehenswürdigkeiten: Pomeranzengarten, Schloss Leonberg, Stadtmuseum
  • Webseite: leonberg.de

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