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Mediation (Inland) Streit außergerichtlich lösen

Streit außergerichtlich lösen

Mediation ist ein Weg außergerichtlicher Konfliktlösung. Sie bietet sich vornehmlich dort an, wo emotionale Befindlichkeiten oft verhindern, dass die Parteien sachliche Lösungen verhandeln. Gerade im Familienrecht, Erbrecht oder Verkehrsrecht kann ein neutraler Dritter als Mediator helfen, auch in einer schwierigen Situation Konflikte zu regeln, Konflikte zu vermeiden und die Parteien auf dem Weg zu einer Entscheidungsfindung zu begleiten. Wird damit ein meist gebührenträchtiges, zeitaufwendiges und oft nervlich belastendes Gerichtsverfahren vermieden, profitieren letztlich alle Beteiligten.

Mediation im Familienrecht

Die Scheidungsmediation beschreibt eine Situation, in der Sie sich von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin trennen möchten, sich bereits getrennt haben und in letzter Konsequenz die Scheidung anstreben. Sehen Sie sich aus emotionalen oder anderen Gründen außerstande, sich mit dem Partner wegen der Trennungs- und Scheidungsfolgen zu verständigen, riskieren Sie, dass die Situation auf eine streitige und damit kostenträchtige, zeitaufwendige und nervenbelastende Scheidung hinausläuft.

In diesem Fall kann die Scheidungsmediation einen konstruktiven Ansatz bieten, Ihre Trennung und Scheidung doch noch irgendwie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln. Die Scheidungsmediation versucht, Ihre gegenseitige Sprachlosigkeit überwinden und kann helfen, sich im Durcheinander Ihrer Gefühle und gegenseitiger Vorwürfe zurechtzufinden.

Mediation im Erbrecht

In erbrechtlichen Angelegenheiten kann die Mediation helfen, bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen die Interessen des Erblassers und potentieller Erben unter einen Hut zu bringen. Vor allem, wenn der Erblasser einen Wunscherben bedenken und andere Erben nicht benachteiligen oder sein Vermögen in einem bestimmten Sinne verwendet wissen möchte, kann die Mediation helfen, die Interessen aller Beteiligten objektiv zu erfassen und eine interessengerechte Regelung zu verhandeln.

Ist der Erbfall eingetreten, kann die Mediation helfen, die in einer Erbengemeinschaft aus mehreren Erben oft zu Tage tretenden unterschiedlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen und die Erbengemeinschaft im gegenseitigen Interesse auseinanderzusetzen.

Mediation im Verkehrsrecht

Geht es darum, einen durch einen Verkehrsunfall bedingten Personenschaden zu regulieren, müssen oft eine ganze Reihe von Ansprüchen mit einem teils außergewöhnlich hohen Schadenspotenzial in Betracht gezogen werden. Meist geht es um Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und vermehrte Bedürfnisse. Damit diese Ansprüche realisiert werden können, sind oftmals langwierige Auseinandersetzungen mit Versicherungen die Folge, die die Schadensregulierung verzögern und den Geschädigten über die Verletzung hinaus besonders belasten. Eine Mediation kann helfen, die besondere Lebenssituation des Unfallopfers zu verdeutlichen und eine angemessene Entschädigung mit dem Schädiger und / oder dessen Versicherung herbeizuführen.

Was macht ein Mediator?

Der Mediator ist eine neutrale Person, die als Sprachrohr der Parteien auftritt. Er ist jedoch nicht der Interessenvertreter einer Partei:

  • Der Mediator soll dazu beitragen, auch in einer schwierigen Lebenssituation Lösungen zu finden, die den Interessen beider Parteien gerecht werden.
  • Er fördert die Kommunikation und gewährleistet, dass beide Partner in angemessener und fairer Weise in die Verhandlungen eingebunden werden.
  • Sie können die Mediation jederzeit beenden, denn sie ist absolut freiwillig.

Was macht ein Mediator nicht?

Das Ergebnis, das sich aus einer Mediation ergibt, dürfen Sie nicht als falsch oder richtig bewerten. Ziel muss sein, dass Sie unter Anleitung des Mediators eine Regelung Ihrer Angelegenheit zustande bringen, die von beiden Seiten als akzeptabel und vertretbar erlebt wird:

  • Der Mediator ist kein Richter, der eine Entscheidung fällt und so die Verhältnisse zwischen den Beteiligten zu klären:
  • Sie allein entscheiden, ob Sie einer Schlichtungsvereinbarung zustimmen oder nicht.
  • Sie werden zu nichts verpflichtet, es sei denn, Sie erklären sich freiwillig bereit, eine Regelung zu akzeptieren.

Was ist der Unterschied zum Verfahren vor Gericht?

Am Ende einer Mediation steht im Idealfall z.B. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Verzichten Sie auf eine Mediation oder scheitert die Mediation, sind Sie darauf angewiesen, Ihre eventuell regelungsbedürftigen Scheidungsfolgen gerichtlich verhandeln und gerichtlich entscheiden zu lassen. Sie riskieren, dass das (Familien)gericht eine Entscheidung trifft, bei der beide Seiten das Gefühl haben, auf der Verliererseite zu stehen. Nicht immer ist die Entscheidung auf rein rechtlicher Grundlage die Lösung, mit der alle Beteiligten am besten klarkommen und zufrieden sind.

EliteXPERTS für Mediation kontaktieren

Haben Sie die Einschätzung, dass Sie Ihre Trennung und Scheidung trotz aller Animositäten einvernehmlich abwickeln können, wenn eine neutrale Dritte Person als Vermittler auftritt, sollten Sie den Weg einer Mediation beschreiten. Setzen Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung, um zu besprechen, welche Chancen bestehen, mit Hilfe eines Mediationsverfahrens Ihre Angelegenheit zu regeln. Unsere EliteXPERTS haben mit Mediationsverfahren vielfältige Erfahrungen und helfen Ihnen gerne weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine sofortige Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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