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Mietwagen/Carsharing Wer haftet bei einem Unfall?

Wer haftet bei einem Unfall?

Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, muss haftpflichtversichert sein. Auch Mietwagen sind versichert. Kommt es zu einem Unfallschaden, sollte der Kfz-Mietvertrag regeln, wer wie haftet. Probleme ergeben sich meist, wenn die schadensbegrenzende Selbstbeteiligung wegen grober Fahrlässigkeit ausgehebelt wird und der Fahrer über die Selbstbeteiligung hinaus haftet. Oder geht es um die Nutzung von Fahrzeugen im Carsharing, ist gleichermaßen die Frage zu klären, inwieweit der Fahrer in der Haftung steht. Sehen Sie sich als Fahrer eines Mietwagens oder als Teilnehmer bei Carsharing mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert, sollten Sie sich von einer oder einem unserer EliteXPERTS beraten lassen, wie Ihre Chancen stehen, sich zu verteidigen.

Wer haftet bei Unfall mit Mietwagen?

Waren Sie mit einem Mietwagen unterwegs und werden in einen von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Verkehrsunfall verwickelt, zahlt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden. Haben Sie den Unfall jedoch selbst verschuldet oder stellt der Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs einen Schaden am Fahrzeug fest, stellt sich die Frage, inwieweit Sie dafür persönlich in die Haftung genommen werden können.

 

Im Idealfall ist der Mietwagen vollkaskoversichert, so dass weitaus mehr Schäden abgedeckt sind, als wenn das Fahrzeug nur kaskoversichert ist und nur bestimmte Schäden, wie Brand, Diebstahl oder der Zusammenstoß mit Haarwild abgedeckt ist.

 

Meist ist im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart. Dies bedeutet, dass der Mieter den Schaden nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung aus eigener Tasche bezahlen muss. Genau hierin liegt aber die Problematik. Die Mietverträge enthalten regelmäßig auch die Klausel, dass die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung hinfällig ist, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Dann haften Sie als Fahrer über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus.

 

Die Frage ist, wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor? Oft sind die Grenzen fließend. Da es im Verkehrsrecht relativ klare Regeln gibt, lässt sich eine vielleicht oft vermeintlich grobe Fahrlässigkeit schnell begründen. Soweit Sie mit einer hohen Schadensersatzforderung des Vermieters konfrontiert werden, sind Sie gut beraten, die Forderung von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin prüfen zu lassen.

 

Praxisbeispiel

Sie sind aus Anlass einer Dienstreise nach Berlin geflogen und haben am Flughafen einen Mietwagen gemietet. Wegen des anstrengenden Tages genehmigen Sie sich nach Dienstschluss einen Umtrunk in der nächstgelegenen Kneipe. Auf der Fahrt ins Hotel verursachen Sie einen Verkehrsunfall. Je nachdem, wie schwer Ihr Verschulden wiegt, müssen Sie damit rechnen, dass Sie dem Vermieter mindestens anteilig Schadensersatz leisten müssen. In diesem Fall kommt es entscheidend darauf an, wie sich Ihr Verschulden darstellt.

 

Praxisbeispiel

Sie fahren mit dem Mietwagen über eine rote Ampel und stoßen mit dem Gegenverkehr zusammen. Auch wenn im Mietvertrag vereinbart sein sollte, dass wegen der Vollkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet werde und der Fahrer nur noch bei einer Alkoholfahrt oder grob fahrlässig begünstigtem Diebstahl voll hafte, stellt die Rechtsprechung zur Ermittlung der genauen Haftungsquote auf das Ausmaß des Verschuldens ab. Insoweit käme es darauf an, warum Sie trotz der roten Ampel nicht angehalten haben.

 

Praxisbeispiel

Sie stoßen mit dem Mietwagen beim rückwärts Einparken gegen einen Begrenzungspfosten. Die Stoßstange hat eine Delle. Hier kann damit gerechnet werden, dass sie zumindest in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung am Schaden beteiligt werden. Ein grob fahrlässiges Handeln dürfte eher schwierig nachzuweisen sein, da Parkschäden typische Begleiterscheinungen des Autofahrens darstellen.

 

Wer haftet für Schäden beim Carsharing?

Carsharing ist eine gute Option, wenn Sie kein eigenes Auto besitzen, das Geld für ein Taxi nicht ausgeben wollen oder nur sporadisch ein Auto benötigen. Mieten Sie das Fahrzeug von einem gewerblichen Anbieter, muss die jeweilige Versicherung des Unternehmens den Schaden regulieren, den Sie mit dem Fahrzeug verursachen. Auch hier geht es darum, dass Sie sich so verhalten müssen, dass der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht zum Tragen kommt. Sie dürfen also weder alkoholisiert fahren, noch dürfen die Verkehrsregeln missachtet werden. Ihre Haftung bewegt sich mindestens im Rahmen der Selbstbeteiligung, die aber dann zur Debatte steht, wenn Ihnen grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

 

Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, haften Sie natürlich nur für den Schaden, den Sie selbst verursacht haben. Genau dieser Aspekt kann ein Problem darstellen, wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben und aller Wahrscheinlichkeit nach ein anderer Fahrer für den Schaden verantwortlich ist. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt sich immer, das Fahrzeug vor dem Fahrtantritt und nach der Rückgabe auf eventuelle Mängel zu untersuchen und den Zustand idealerweise mit Fotos zu dokumentieren.

 

Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren oder wurden wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, geht der Bußgeldbescheid zunächst an den Vermieter als den Halter des Fahrzeugs. Der Vermieter kann sich natürlich entlasten, indem er der Bußgeldstelle mitteilt, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.

 

Eine besondere Problematik stellt sich bei Carsharing, wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellen oder das Fahrzeug einer anderen Person mitbenutzen. Kommt es zu einem Schaden, ist zu klären, wer in welcher Form haftet. Da es in diesen Fällen meist keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Standpunkte, die es zu rechtfertigen oder zurückzuweisen gilt.

 

Bei einem Unfallschaden mit Mietwagen / Carsharing EliteXPERT kontaktieren

Haben Sie im Straßenverkehr einen Unfall verursacht oder auch nur vermeintlich verursacht, stehen Sie in der Verantwortung. Es ist mehr als eine gute Empfehlung, sich unverzüglich anwaltlich beraten zu lassen. Auch hier gilt, dass alles, was Sie jetzt von sich geben, gegen Sie verwendet werden kann. Besprechen Sie am besten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, wie Sie sich verhalten sollten. Nehmen Sie am besten umgehend Kontakt mit EliteXPERT auf. Unsere EliteXPERTS sind erfahrene und kompetente Anwälte und helfen Ihnen gerne weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine sofortige Nachricht über das Kontaktformular auf der jeweiligen Profilseite zusenden. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Art, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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