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München ElitEXPERTEN aus München

ElitEXPERTEN aus München

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in oder bei München? Im Jahr 2018 wurde München im Städteranking des Beratungsunternehmens Mercer unter 231 Großstädten weltweit im Hinblick auf die Lebensqualität mit dem dritten Platz ausgezeichnet. Auch die Lage an der Isar und im Alpenvorland begründet sicherlich die Annahme, dass sich hier gut leben lässt. Benötigen Sie vor Ort Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In München sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Büros befinden sich nahe Frauenkirche, Marienplatz, Stachus, Odeonsplatz und Alte Pinakothek. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in München

München ist Sitz des Amtsgerichts München. Das Amtsgericht München ist zuständig für den Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München. In den höheren Instanzen sind die Landgerichte München I und II sowie das Oberlandesgericht München zuständige Gerichte. Wegen der vielen Landkreise ist die Zuständigkeit des Landgerichts auf das Landgericht München I und II aufgeteilt.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts München richtet sich an das Landgericht I München, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht München in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht München, sondern das Oberlandesgericht München zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts München die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

AG, LG und OLG München sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Amtsgericht München stellte klar, dass Verwandten in familienrechtlichen Verfahren nicht immer ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Im Fall eines Güterrechtverfahrens nahm die Ehefrau den Ehemann auf Zugewinnausgleichsanspruch in Anspruch. Dieser benannte seine früheren Schwiegereltern als Zeugen. Soweit Familienmitglieder durch eigene Verwandte als Zeugen benannt werden, bestünde kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung überwiege das Interesse am Familienfrieden. Auch wenn § 383 ZPO für Verwandte aus persönlichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht begründet, bestimmt § 385 Nr. 3 ZPO eine Ausnahme, wenn es um Tatsachen geht, die durch das Familienverhältnis bedingte Vermögensangelegenheiten betreffen. Insoweit waren die Schwiegereltern zur Aussage verpflichtet (Beschluss vom 15.10.2021, Az. 531 F 1392/21).
  • Das Landgericht München I hob eine Entscheidung des Amtsgerichts München auf und stellte klar, dass bei der Unterbringung einer Person in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses das Gericht verpflichtet ist, sich einen persönlichen Eindruck im Sinne einer visuellen und akustischen Wahrnehmung des Betroffenen zu verschaffen. Eine Anhörung via FaceTime (oder Skype) genüge dafür nicht. Die Anhörung muss in der durch § 319 FamFG vorgegebenen Form erfolgen, unabhängig davon, ob der Betroffene auf der Einhaltung der Vorschrift besteht oder nicht. Ein Verzicht ist nicht möglich. Nur wenn sich das Betreuungsgericht einen persönlichen Eindruck von der Situation des Betroffenen verschafft, werde dessen Interessen hinreichend Rechnung getragen. Insbesondere geht es dabei darum, dass der Betroffene nicht von außen manipuliert wird (Beschluss vom 9.4.2021, Az. 13 T 3858/21).
  • Streiten sich Eltern, ob ihr Kind eine Covid-19-Impfung erhält oder nicht, entscheidet auf Antrag das Familiengericht. Da es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, müssen beide Elternteile der Impfung zustimmen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann das Familiengericht seine Zustimmung ersetzen. Dabei wird es die Entscheidungsbefugnis regelmäßig demjenigen Elternteil übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission befürwortet. Dabei umfasst der Beschluss regelmäßig nicht nur die erste und zweite Impfung, sondern auch in der Zukunft empfohlene Auffrischungs- und Folgeimpfungen, weil die Entscheidung über die Verabreichung von Impfungen sinnvollerweise einheitlich zu treffen ist und auch künftig nichts anderes gelten kann (OLG München, Beschluss vom 18.10.2021, 26 UF 928/21).
  • Gibt ein Mann bei der Geschlechtseintragung im Geburtenregister seinen Personenstand als „ohne“ an, kann er nicht als Vater eingetragen werden. Das Abstammungsrecht baue nach wie vor auf binärgeschlechtlichen Kategorien auf und berücksichtige nicht Personen ohne Geschlechtseintrag. So heißt es in der maßgeblichen Vorschrift des § 1592 BGB, dass Vater eines Kindes derjenige Mann ist, der […]. Dies könne nach dem Gesetz aber nur eine Person sein, deren Personenstand männlich ist. Der Gesetzgeber habe eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf inter- und transsexuelle Personen auch bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorgesehen. Fehlt es also an der leiblichen Abstammung des Kindes, bleibt nur die Möglichkeit, das Kind zu adoptieren und neben der Mutter die Zuordnung als zweiter Elternteil zu bewirken (Beschluss vom 23.2.2021, Az. 722 UR III 65/21).
  • In einem Erbrechtsstreit stellte das OLG München klar, dass die Erklärung eines Erblassers in seinem Testament, er wende einem Vermächtnisnehmer das bei seinem Tod „vorhandene Bargeld“ zu, nicht den Rückschluss zulasse, dass dieses Bargeld auch „leicht verfügbare Bankguthaben“ erfasst. Es gebe keine Regel, nach der Bargeld auch das auf Bankkonten vorhandene Guthaben umfasst. Soweit das Testament insoweit der Auslegung bedarf, müssen die für diese Interpretation sprechenden Umstände entweder unstreitig sein oder zuvor vom Gericht festgestellt werden. Im Zweifel steht dem Vermächtnisnehmer also nur das echte Bargeld zur Verfügung (OLG München, Urteil vom 5.4.2022, Az. 33 U 1473/21).

Mediatoren in München

Die Mediation ist ein Weg der außergerichtlichen Konfliktlösung. Bei der Scheidungsmediation geht es beispielsweise darum, die Abwicklung der ehelichen Lebensgemeinschaft im gegenseitigen Einvernehmen zu bewältigen und eine streitige Scheidung möglichst zu vermeiden. In 2020 wurden in Bayern bei 61.138 Eheschließungen 21.484 Ehescheidungen verzeichnet. Dies entspricht 16,3 Ehescheidungen je 10.000 Einwohnern.

Mediatoren sind auch in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise im Verkehrsrecht, tätig. 2020 wurden in Bayern 45.149 Verkehrsunfälle mit 443 Toten und 56.683 verletzten Personen verzeichnet. Auch hier können Mediatoren bei unklaren Ereignissen, Bagatellschäden und in sonstigen rechtlichen Grauzonen zwischen den Beteiligten konstruktiv ermitteln.

Auch in erbrechtlichen Angelegenheiten kann Mediation Hilfestellung bieten. Sind Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft, können MediatorInnen die Auseinandersetzung begleiten und Streitigkeiten unter den Miterben vermeiden oder einer Lösung zuführen. Oder geht es darum, dass Sie Ihre Erbfolge testamentarisch regeln und aus dem Kreis Ihrer gesetzlichen Erben einen Wunscherben bestimmen möchten, kann Mediation helfen, auch die anderen gesetzlichen Erben in angemessener Form einzubeziehen.

Zahlen und Fakten zu München

  • Bundesland: Bayern
  • Einwohner: 1.487.708 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 310,7 km²
  • PLZ: 80331, 81929, 85540
  • Kfz-Kennzeichen: M
  • Sehenswürdigkeiten: Englischer Garten, Schloss Nymphenburg, Marienplatz, Olympiapark München, Frauenkirche
  • Webseite: stadt.muenchen.de

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