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Patientenverfügung Für den Fall des Falles medizinisch vorsorgen

Für den Fall des Falles medizinisch vorsorgen

In einer wirksamen Patientenverfügung können Sie verbindlich festlegen, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selber äußern können, z.B. nach einem Verkehrsunfall oder im Verlauf einer schweren Erkrankung. Es geht dabei in der Regel um medizinische Maßnahmen, die Sie im Zeitpunkt der Erstellung noch nicht benötigen. Möchten Sie für sich selbst und nicht zuletzt auch für Ihre Angehörigen verantwortungsvoll Vorsorge treffen, sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen und sich ein würdiges Sterben ermöglichen.

Wozu brauchen Sie eine Patientenverfügung?

Ihre Patientenverfügung dokumentiert Ihren Behandlungswillen. Sie erteilen Ihren Ärztinnen und Ärzten Anweisungen, was im Notfall zu tun ist, wenn Sie in eine Krankheitssituation kommen, in der Sie nach ärztlicher Prognose dauerhaft nicht mehr der Lage sind, sich selbst zu äußern. Es geht um eine aussichtslose Situation am Lebensende, in der die Ärzte über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden müssen. Ist der Krankheitsverlauf so, dass Sie nur noch mit Hilfsmitteln am Leben erhalten werden, z.B.

  • künstliche Beatmung,
  • künstliche Ernährung,
  • Wiederbelebungsmaßnahmen,

und beim Verzicht auf diese Maßnahmen sterben würden, ist eine Patientenverfügung hilfreich. Sie beschreiben darin, ob Sie in einer bestimmten Krankheitssituation lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder ablehnen.

Ihre Verfügung bedeutet keinen allgemeinen Verzicht auf eine Therapie. Sie beschränkt die ärztliche Heilbehandlung vielmehr auf eine Minderung von Leiden und Beschwerden für den Fall, dass ein Hinausschieben des Todes eine nicht zumutbare Verlängerung des Lebens bedeuten würde und Ihr Zustand mit ungünstiger Prognose einen irreversiblen Verlauf genommen hat.

Der Inhalt einer solchen Patientenverfügung bestimmt sich nach Ihrer Lebenssituation. Sie bestimmen individuell, wie Sie für den Fall des Falles behandelt werden oder eben nicht behandelt werden möchten. Ihr Schicksal liegt allein in Ihren Händen. Die Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen, verändern oder anpassen. Sobald und solange Sie einwilligungs- und entscheidungsfähig sind, entscheidet Ihr Wille, so dass Sie sich auch durch schlüssiges Verhalten mit Kopfschütteln oder Nicken verständigen könnten.

Angehörige können Ihre Entscheidung nicht ersetzen

Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht berechtigt, für Sie Entscheidungen zu treffen. Ihre Angehörigen sind nicht Ihre gesetzlichen Vertreter. Auch wenn ab 2023 Ehegatten in gesundheitlichen Notsituationen ein Notvertretungsrechte zugebilligt wird und Ihr Ehepartner für Sie im Fall einer Bewusstlosigkeit oder einer Erkrankung für Sie in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertretungsberechtigt ist, wird die Patientenverfügung nicht überflüssig. Der Ehepartner ist nicht verpflichtet, das Vertretungsrecht wahrzunehmen und kann aus sonstigen Gründen gehindert sein, tätig zu werden. Dann bleiben Sie auf eine Patientenverfügung angewiesen. Das Notvertretungsrecht besteht auch dann nicht, wenn Sie getrennt voneinander leben oder der Arzt darüber informiert ist, dass Sie eine Vertretung durch den Ehepartner nicht wünschen.

Und ganz wichtig: Mit einer Patientenverfügung entlasten Sie Ihren zwar notvertretungsberechtigten Ehepartner davon, für Sie im Behandlungsfall eine Entscheidung treffen zu müssen, für die dem Ehepartner vielleicht die dafür notwendige Kraft fehlt. Sie entledigen alle Ihre Angehörigen von der seelischen Last, neben Ihrem Bett stehen zu müssen und vielleicht nicht in Ihrem Sinne entscheiden zu können. Da mit der Patientenverfügung etwas Schriftliches vorliegt, helfen Sie den Angehörigen, in einer schwierigen Situation eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen und in Ihrem Sinne zu handeln und die eigene Entscheidung damit vor dem eigenen Gewissen zu rechtfertigen.

EliteXPERT kontaktieren für Patientenverfügung

Jede Patientenverfügung hat individuelle Inhalte. Es geht um Ihre Person. Unsere EliteXPERTS sind in Vorsorgeangelegenheiten sehr erfahren und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular senden. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Art, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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