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Schmerzensgeld (StV) Entschädigung für Schmerzen

Entschädigung für Schmerzen

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet auf Schadensersatz. Auch Schmerz ist ein zu ersetzender Schaden. Schmerzensgeld bezweckt den Ausgleich immaterieller Schäden. Der Schädiger haftet dem Geschädigten für die erlittenen oder noch zu erleidenden Schmerzen, Ängste und Sorgen und Beeinträchtigung der Lebensfreude. Schmerzensgeld ist meist Thema, wenn der Geschädigte in einen Verkehrsunfall verwickelt war oder bei einer ärztlichen Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Bei einem Verkehrsunfall sind auch die Mitfahrer anspruchsberechtigt.

Rechtliche Grundlage für Schmerzensgeld

§ 253 Abs. II BGB bestimmt, dass derjenige, der die körperliche Unversehrtheit eines anderen verletzt oder dessen Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt, Schadensersatz zu leisten und dafür eine „billige Entschädigung“ in Geld zu zahlen hat. Art und Ausmaß der Beeinträchtigung bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes. Dabei muss klar sein, dass ein wirklicher Ausgleich immaterieller Schäden mindestens schwierig ist. Für eine Querschnittslähmung oder eine Erblindung gibt es keinen Geldbetrag, der derartige Nachteile ausgleichen könnte. Die gesetzliche Formulierung, dass eine „billige“ Entschädigung zu leisten ist, bringt zum Ausdruck, dass alle Umstände zu berücksichtigen sind, die dem einzelnen Schadensfall sein besonderes Gepräge geben.

Wonach bemisst sich das Schmerzensgeld?

Die häufigste Erscheinungsform der Schmerzensgeldzahlung ist der Ausgleich für körperliche Schmerzen. Dabei spielen

  • Dauer,
  • Heftigkeit
  • und Ausmaß der Schmerzen

eine entscheidende Rolle. Heilen die Verletzungen wieder aus, ist das Schmerzensgeld geringer, als wenn dauernde Beeinträchtigungen verbleiben. Das bei Verkehrsunfällen am häufigsten vorkommende Schadensbild ist das „Halswirbelsäulen-Syndrom (HWS-Syndrom, Schleudertrauma).

Die Rechtsprechung behilft sich mit Schmerzensgeldtabellen, aus denen zu entnehmen ist, welche Beträge einzelne Gerichte dem Geschädigten als Schmerzensgeld zugesprochen haben. Derartige Tabellen sind reine Orientierungshilfen und dürfen nicht verallgemeinert werden.

Als billige Entschädigung in Geld bemisst sich das Schmerzensgeld nach einer Reihe von Faktoren:

  • Ausmaß und Schwere der physischen und psychischen Beeinträchtigungen
  • Intensität der Schmerzen
  • Art der Verletzung
  • Dauer der Schmerzeinwirkung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Eingriffsintensität zur Wiederherstellung des körperlichen Wohlbefindens
  • Ausmaß und Intensität von Folgeschäden
  • Maß der Lebensbeeinträchtigung
  • Dauer der stationären Behandlung
  • Dauer der Trennung von der Familie
  • Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs
  • Ein Schädiger, der in Höhe der Versicherungssumme durch den Haftpflichtversicherer von seiner Haftung freigestellt wird, ist wirtschaftlich günstiger gestellt als ein Schädiger, der den Schaden aus eigener Tasche zu tragen hat. Insoweit sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten zu berücksichtigen.
  • Hinauszögern der Schadensregulierung und Belastung mit einem langwierigen Rechtsstreit

Ist Schmerzensgeld vererblich?

Schmerzensgeldansprüche sind vererblich und gehen mit dem Tod eines Angehörigen auf die Erben über. Die Erben können den Anspruch gegen den Schädiger geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass der Verstorbene den Anspruch bereits zu Lebzeiten geltend gemacht hat. Voraussetzung ist aber, dass der Anspruch entstanden ist.

EliteXPERT kontaktieren, wenn es um Schmerzensgeld geht

Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls oder einer sonstigen „unerlaubten Handlung“, sollten Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung setzen und besprechen, welche Ansprüche Sie haben und mit welcher Strategie Sie diese Ansprüche verhandeln und letztlich durchsetzen. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch vielfältige Erfahrungen in derartigen Streitigkeiten aus und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten meist schnell eine Antwort. Haben Sie allgemeine Fragen, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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