Kontakt & Hilfe

Kostenloses Gespräch:(gebührenfrei 24/7)

Alle E-Mails, Adressen, Telefonnummern & unsere Anschrift finden Sie auf unserer
Rat & Hilfe - Seite.

Geben Sie uns Ihr Feedback

Wir nehmen Sie sehr ernst und melden uns bei Ihnen; senden Sie uns bitte hier ihr Anliegen.

iurFRIEND® wünscht Ihnen eine gute Zeit.
Es tut uns leid, es sind Fehler aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite neu oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Vielen Dank! Ok

Contact Form

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Spam
Bild: iurFRIEND Bildmarke

Sorgerecht (Inland) Sorgerechtsstreit nach Trennung

Sorgerechtsstreit nach Trennung

Ist das Kind Ihr gemeinsames Kind, üben Sie während der Ehe, aber auch nach der Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Personensorge umfasst die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Zur Vermögenssorge gehören alle wirtschaftlichen Interessen des Kindes. Die Vorschriften zur gemeinsamen Sorge gelten übrigens auch für Eltern, die bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren und das gemeinsame Sorgerecht durch Sorgeerklärung, spätere Heirat oder gerichtliche Entscheidung erworben haben.

Was dürfen Elternteile, wenn es um das Sorgerecht geht?

Derjenige Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, entscheidet in alltäglichen Angelegenheiten des Kindes in eigener Verantwortung ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil. Lediglich Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung für die Person und den Lebensweg des Kindes sind, bedürfen der Zustimmung des anderen Elternteils. Im Streitfall überträgt das Familiengericht die Entscheidung auf einen Elternteil:

  • Besteht das gemeinsame Sorgerecht, handelt jeder Elternteil als gesetzlicher Vertreter des Kindes. In alltäglichen Angelegenheiten entscheidet jeder allein, in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden die Elternteile gemeinsam.
  • Der betreuende Elternteil bestimmt im Rahmen seines Aufenthaltsbestimmungsrechts, wo er mit dem Kind lebt.
  • Der andere Elternteil, der das Kind nicht hauptsächlich betreut, hat ein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht mit dem Kind. Zugleich hat das Kind Anspruch darauf, mit dem nicht betreuenden Elternteil Umgang zu pflegen.

EliteXPERT kontaktieren bei Sorgerechtsstreit

Wenn Sie der Meinung sind, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Wohl des Kindes entspricht, können Sie bei Familiengericht beantragen, Ihnen das alleinige Sorgerecht zuzuerkennen. Setzen Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung, um die beste Vorgehensweise zu besprechen, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten oder befürchten, dass das alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zugesprochen wird. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch große Erfahrung auch in Sorgerechtsfällen aus und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteEXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular senden. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenn Sie sich gerne auch an uns.

Vielen Dank für Ihre Nachricht an

Sie benötigen einen
Experten für das Thema Sorgerecht (Inland)

EliteXPERTS zur Auswahl
Bitte Ihre Nachricht ein (maximal 500 Zeichen)

Noch verbleibend: {{ message_length }} Zeichen

Loading...