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Probleme mit Untreue Wenn Partner fremdgehen und Affären haben

Wenn Partner fremdgehen und Affären haben

Die Geschichte der Untreue ist mindestens schon so alt wie die Menschheitsgeschichte selbst. In unterschiedlichen Zeiten und Kulturen wird und wurde Untreue jeweils verschieden bewertet. Lebte jemand nicht monogam, und seine Partner(innen) waren damit einverstanden, fiel der Begriff der Untreue eventuell gar nicht. Alle, die ihren Partner jedoch für sich allein haben mögen, stellen sich im Rahmen von Affären zahlreiche Fragen:

  • Hat der andere (noch/wieder) sein „Techtelmechtel“?
  • Wieso hat er/sie es begonnen?
  • Bin ich nicht mehr attraktiv genug?
  • Soll das jetzt alles so bleiben?
  • Werde ich je wieder vertrauen können?

Paarberater, Coaches, Mediatoren und viele andere Experten können Ihnen als Paar helfen, wenn einer von Ihnen fremdgegangen ist, oder auch schon, wenn nur einer von Ihnen das Verhalten seines Partners gegenüber einem Dritten als nicht mehr tolerierbar ansieht.

Warum kann Menschen Treue wichtig sein?

Treue ist eng an Sicherheit geknüpft. Hat man sich einmal für jemanden entschieden, mit dem man Wohnung, Kinder oder auch nur gemeinsame Erlebnisse teilt, stellt dieser Partner die Basis fürs Leben dar. Zu dem man immer wieder zurückkehren kann, selbst in schlimmsten Zeiten. Man vertraut darauf, dass er oder sie in Momenten der Not alles stehen und liegen lassen wird, um so schnell wie möglich dem Partner zu Hilfe zu kommen – und nicht erst noch den Besuch bei jemand Drittes fertig absolvieren muss.

Außerdem, gewähren wir jemand anderen Zugang zu unserem Innersten, hoffen wir darauf, dass dieser zum einen verschwiegen damit umgeht und zum anderen gleichartige Geheimnisse nicht mit noch jemand anderem teilt. Das Gefühl, etwas Besonderes zu sein, würde sonst ganz schnell verfliegen.

Wo beginnt Treue, wo hört sie auf?

Genau dieses Gefühl, begehrt zu sein, im Liebesranking eines anderen Menschen vor allen anderen zu stehen, spielt übrigens auch bei Untreuegründen eine Rolle. Vielleicht besteht zwischen Langverheirateten inzwischen nur noch eine Kameradschaftsehe, in der jeder nur noch „funktioniert“, um den Tag zusammen irgendwie herumzubringen.

Da kommt eine andere Frau, ein anderer Mann manchem Spezies gerade recht, um sich wieder als attraktiver Mensch zu fühlen. Vielleicht hat man lange keine Komplimente mehr gehört über sich, niemand hat auf einen gewartet, es wird nicht an allem herumgenörgelt…da kommt so mancher ins Grübeln, ob er nicht nachgibt.

Was zwischen Flirtenden noch erlaubt ist und was nicht, stellt sicher eine schwimmende Grenze dar. Mit dem sogenannten Micro Cheating, Aktionen zwischen nicht mehr treu und noch nicht untreu, kann man dem festen Partner, sogar in dessen Beisein, ziemlich zusetzen. Zum Beispiel, wenn man

  • mehr elektronische Kommunikation mit jemand Drittes führt als mit dem Partner,
  • einer Kellnerin ein über Gebühr stehendes Trinkgeld gibt,
  • der Supermarktkassiererin ungefragt beim Aufräumen zerbrochener Gläser behilflich ist,
  • usw.

Diese Szenarien können Ausdruck einer Partnerschaft sein, in denen einer oder beide Partner etwas vermissen und sich diese Gefühle, ob in letzter Konsequenz oder nicht, bei jemand Fremdes holen.

Spielt Untreue eine Rolle bei Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt?

Sobald die Grenze von innigen Küssen oder des Geschlechtsakts überschritten wurde, spricht man mehrheitlich hierzulande vom Fremdgehen. Der betrogene Partner entwickelt im Nachgang, so er denn davon erfährt, ganz unterschiedlich starke Gefühle von Verletztheit. Manch einen macht es eher wütend oder zynisch, aber besonders stark negative Gefühle rufen im Zuge einer bevorstehenden Trennung oder Scheidung häufig den Gedanken an rechtliche Konsequenzen der Affäre hervor.

Zum Beispiel erhoffen sich die Verschmähten einen Vorteil beim Zuspruch von Sorge- oder gar Umgangsrecht, bei Unterhaltszahlungen oder Zugewinn. Vielen sind vielleicht die Begriffe „schuldig geschieden“ noch im Kopf, geprägt durch die bundesrepublikanischen 1960er Jahre, als eine Ehebruch noch finanzielle Nachteile bei der Scheidung mit sich brachte.

Die Rechtsprechung von heute kennt dies so nicht mehr. Die Menschen in Deutschland dürfen in der Theorie ins Bett steigen, mit wem sie möchten, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Nur in besonderen Fällen geriet die Untreue an sich in den letzten Jahren zum Zünglein an der Waage:

  • In einem vom BGH überprüften Fall (Bundesgerichtshof, Az. XII ZB 412/13) zerstreute die Mutter eines nicht von Ihrem Mann gezeugten Kindes dessen Zweifel an seiner Vaterschaft, dass er dies lange Zeit hinnahm, ohne die Wahrheit herausfinden zu wollen. Weil er deswegen nie den zu zahlenden Unterhalt etc. anzufechten wagte, verurteile das Gericht die Frau zu Schadensersatz.
  • Auch ohne, dass ein Kuckuckskind aus ihrer Affäre entstand, sprach das OLG Zweibrücken einer geschiedenen Ehefrau den nachehelichen Unterhalt ab. Die eheliche Solidarität, auf der unter anderem eine finanzielle Unterstützung nach der Scheidung fußt, bestehe wegen der Affäre nicht mehr fort.

Es kommt hier jedoch immer auf den Einzelfall an, und welche Umstände eine Rolle spielten. Sollte jemand zum Beispiel die gemeinsamen Kinder in den Ehebruch eingeweiht oder die Krankheit des Partners zur Anwesenheit bei der oder dem Geliebten ausgenutzt haben, können Sie mit stichhaltigen Beweisen hier mehr erreichen, als wenn Ihr (Ex-)Partner ggf. 1x eine Tantra-Massage in Anspruch genommen hätte.

EliteXPERT kontaktieren bei Untreue des Partners

Setzen Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS in Verbindung, um gemeinsam zu besprechen, wie Sie aus Ihrer Situation möglichst herauskommen bzw. gestärkt daraus hervorgehen. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch Einfühlvermögen, Erfahrung und Empathie aus und helfen Ihnen gerne weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Natur, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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