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Bestattung Bestattung

Bestattung

Allein, wenn es um die Bestattung des Verstorbenen geht, ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragen, die immer wieder Anlass sind, dass Angehörige in Streit geraten. Die große Frage dabei ist meist, wer für die Bestattung des verstorbenen Angehörigen verantwortlich ist, wer die Beerdigungskosten zahlt oder wer die Grabpflege tätigt.

Wer ist bestattungspflichtig?

Jeder Verstorbene muss bestattet werden. Verantwortlich für die Bestattung sind die nächsten Angehörigen. Die sind in erster Linie

  • der Ehepartner,
  • dann die Kinder,
  • die Eltern
  • und die Geschwister.

Hinterlassen der/die Verstorbene mehrere Kinder, wird üblicherweise das älteste Kind in die Pflicht genommen. Teils regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer, dass auch die Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die Verantwortung stehen und damit das Recht haben, die Bestattung zu organisieren.

Weit verbreitet scheint der Irrtum, dass derjenige, der erbt, auch zwingend die Bestattung bezahlen müsse. Bestattungspflicht und Erbe werden jedoch unterschiedlich bewertet. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder kein Nachlass vorhanden ist, besteht trotzdem die Bestattungs- und Zahlungspflicht.

Genauso irrig ist die Vorstellung, dass die Bestattungspflicht nicht besteht, wenn zum Verstorbenen schon lange keine Beziehung mehr bestand oder die Beteiligten im Streit miteinander lebten. Sind Sie bestattungspflichtig, gibt es im Regelfall keine Ausnahme davon, dass Sie sich um die Bestattung kümmern und auch zahlen müssen. Lediglich bei außerordentlich schweren Verfehlungen durch den Verstorbenen machen Gerichte eine Ausnahme.

Bestattungspflicht bedeutet auch Bestattungsrecht

Wer bestattungspflichtig ist, hat auch das Bestattungsrecht. Diese Problematik ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. In einem Fall des Amtsgerichts München wurde der Ehefrau eines in München lebenden türkischen Staatsangehörigen das Recht zugesprochen, den Verstorbenen wunschgemäß in der Türkei zu beerdigen. Die Mutter des Verstorbenen wollte ihn im Familiengrab nahe München beerdigt wissen. Da nach dem Bestattungsgesetz vorrangig die Ehefrau als Witwe über die Beerdigung zu entscheiden habe, habe sie auch allein zu bestimmen, wo der verblichene Gatte bestattet werde. Wird Ihnen Ihr Bestattungsrecht streitig gemacht, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Auskunftsanspruch über die Bestattung

Sind Angehörige zerstritten, erfahren Angehörige oft nicht, dass ein Familienangehöriger verstorben ist und bestattet wird. Angehörige, die die Beerdigung organisieren, müssen daher Auskunft erteilen, auch wenn die Teilnahme der betreffenden Person an der Bestattung eigentlich nicht gewünscht ist. Der Anspruch kann notfalls im Wege einer einstweiligen gerichtliche Verfügung durchgesetzt werden.

Allein schon aus Pietätsgründen sollte nahestehenden Verwandten das Recht zugestanden werden, zumindest an der Grabstelle an der Bestattung teilzunehmen. Der Friedhof und auch der Bereich der Grabstelle sind zwar ein öffentlich zugänglicher Bereich, in dem der Einzelne und damit die Hinterbliebenen kein Hausrecht ausüben können. Das Hausrecht obliegt der Friedhofsverwaltung. Findet aber eine Beerdigung statt, handelt es sich in diesem Augenblick und in diesem Bereich um eine private Veranstaltung, in der die Angehörigen bestimmen, wer Zugang hat. Dies gilt insbesondere für den Zugang zur Trauerhalle. Die Angehörigen mieten diesen Zeitraum für die Trauerfeier und üben eine Art Hausrecht aus.

Totenfürsorgepflicht

Die Totenfürsorgepflicht ist eng mit der Bestattungspflicht verbunden. Der Totenfürsorgeberechtigte hat das Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Damit geht meist auch das Entscheidungsrecht über die Art und den Ort der Bestattung einher. Entscheidend ist aber die Veranlassung der Leichenschau. Es entspricht dem Gewohnheitsrecht, dass dabei der Wille des Ehepartners vorrangig gegenüber dem der Kinder ist. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Arzt oder eine Ärztin bei der Leichenschau den Tod bescheinigt. Ist die Sterbeursache zweifelhaft, wird auch die Staatsanwaltschaft beigezogen.

Wer zahlt die Bestattungskosten?

Streit entzündet sich oft daran, wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat. Die Kostentragungspflicht knüpft an die Bestattungspflicht an. Das bedeutet, dass die nächsten Verwandten auch für die Beisetzung und deren Kosten aufkommen müssen. Sollten die Hinterbliebenen nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, übernimmt das zuständige Sozialamt die Kosten. Damit wird gewährleistet, dass jeder ein Begräbnis bekommt. Hinterlässt der Verstorbene keine Verwandten und keinen Ehepartner, veranlasst das Ordnungsamt die Beisetzung.

Bestattungsverfügung

Möchten Sie für den Fall Ihres Ablebens Vorsorge treffen und Ihren Angehörigen klare Anweisungen hinterlassen, können Sie in einer Bestattungsverfügung bestimmen, wie Ihre Bestattung vonstattengehen soll. Sie können die Art des Begräbnisses, den Friedhof, den Bestatter und vieles mehr nach eigenem Ermessen festlegen. Im Prinzip können Sie Ihre eigene Beisetzung bis ins letzte Detail planen. Sie können angeben, welche Art von Trauerredner Sie sich wünschen, ob religiöser oder weltlicher Redner, wo Sie beerdigt werden wollen oder wie das Grab gestaltet werden soll. Auch das Abspielen eines bestimmten Liedes kann festgelegt werden.

Verwechseln Sie diese Bestattungsverfügung nicht mit einem Testament, in dem Sie Ihren Nachlass regeln. Idealerweise besprechen Sie diese Verfügung auch mit Ihren Angehörigen.

Grabpflege

Der bestattungspflichtige Angehörige hat im Regelfall auch das Recht, das Grab zu pflegen und darüber zu bestimmen, wie das Grab gestaltet und gepflegt wird. Da die Grabpflege mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, streiten Angehörige oft darüber, wer sich wie an den Kosten beteiligt. Der Bundesgerichtshof hat jedenfalls klargestellt, dass der für die Totenfürsorge und Bestattung verantwortliche Angehörige vorrangig über die Gestaltung und das Erscheinungsbild der Grabstätte bestimmen und nicht adäquaten Grabschmuck auch entfernen darf. Teils gibt es in den Friedhofssatzungen vor Ort auch Gestaltungsvorschriften, die die Würde der Gräber wahren sollen.

Möchten Sie wegen der Grabpflege Vorsorge treffen, kann sich empfehlen, einen Grabpflegevertrag abzuschließen. Die Kosten für einen Grabpflegevertrag werden einmalig bei Vertragsabschluss an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege bezahlt. Der Treuhandvertrag ist für die Angehörigen bindend. Das Kündigungsrecht für die Erben lässt sich sogar ausschließen.

Kontaktieren Sie EliteXPERTS bei Streitigkeiten um die Bestattung

Die Bestattung eines verstorbenen Menschen sollte in Würde ablaufen. Streit ist hier fehl am Platz. Befürchten Sie jedoch Streitigkeiten oder geht es darum, Verantwortung zu zeigen, kann sich empfehlen, sich frühzeitig anwaltlich informieren und beraten zu lassen. Kontaktieren Sie gerne unsere EliteXPERTS, um zu klären, was Sie wissen sollten. Unsere EliteXPERTS zeichnen sich durch vielfältige Erfahrungen in derartigen Situationen aus und helfen Ihnen weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. Sie erhalten meist schnell eine Antwort. Haben Sie allgemeine Fragen, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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