Straubing EliteXPERTS in Straubing
EliteXPERTS in Straubing
Sie sind Einwohner von Straubing oder leben nahe Straubing? Die Stadtväter würdigen Straubing als traditionsreiche Herzogsstadt an der Donau, Universitätsstadt und starken Wirtschaftsstandort. Straubing ist überregional bekannt, weil hier das alljährliche Gäubodenvolksfest als zweitgrößtes Volksfest Bayerns stattfindet sowie die im Vier-Jahresrhythmus stattfindenden Agnes-Bernauer-Festspiele oder das Bluetone Jazz-Festival. Straubing ist auch für sein Notgeld bekannt geworden. Es wurde nach dem Ersten Weltkrieg teilweise von der Stadtverwaltung herausgegeben, teilweise von den ortsansässigen Banken, beispielsweise der Bayerischen Vereinsbank Straubing oder dem Bankgeschäft Josef Gerhaher. Auf einer der bekanntesten Notgeldscheine war 1919 der Bruder Straubing abgebildet.
Aber auch in Straubing können Sie nicht dem Risiko aus dem Weg gehen, mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert zu werden. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Straubing sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Dreifaltigkeitssäule, Spitaltor, Historisches Rathaus und Herzogschloss. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.
Unterhalt ist rechtsverbindlich tituliert
Da Unterhalt oft streitig ist, ist der Unterhaltsanspruch meist in einem Unterhaltstitel rechtsverbindlich festgestellt, sprich tituliert. Ein solcher Unterhaltstitel ist bei Zahlungsverzug zwangsweise vollstreckbar. Unterhaltstitel sind
- die Jugendamtsurkunde über den Kindesunterhalt,
- eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung
- oder ein gerichtlicher Beschluss.
Abänderung gerichtlicher Entscheidungen
Ist der Unterhalt gerichtlich per Beschluss tituliert, kann jede Partei die Abänderung beantragen (§ 238 FamFG). Der Antrag ist zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der bislang maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Sofern der Unterhaltsberechtigte aus dem Unterhaltstitel die Vollstreckung eingeleitet hat, kann der Unterhaltspflichtige die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen und den Unterhalt im Wege einer Abänderungsklage neu prüfen und festsetzen lassen. Für das Verfahren besteht Anwaltszwang. Der Antrag ist nur zulässig, wenn eine wesentliche Veränderung (Abweichung von mindestens 10 %) der entscheidungserheblichen Tatsachen eingetreten ist.