Rechtsanwalt in Großenhain Andreas Gruhne
Rechtsgebiete
- Familienrecht
- Erbrecht
Sprachen
- Deutsch
Über mich
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Gruhne in Großenhain wurde 1999 gegründet.
Die Kanzlei bearbeitet überwiegend Fälle in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang Vertragsrecht und Forderungsbeitreibung.
Unsere Mandanten sind demzufolge vorwiegend Privatleute und kleinere Unternehmen.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die persönliche und wirtschaftliche Stellung der Mitglieder einer Familie zueinander und Dritten gegenüber.
Durch seine Regelungen zur Verwandtschaft (auf Abstammung beruhende Rechtsbeziehungen) ist es besonders mit dem Erbrecht verzahnt. Wegen des großen öffentlichen Interesses am Bestand von Ehe und Familie tritt der Grundsatz der Vertragsfreiheit im Familienrecht regelmäßig zurück.
Das Familienrecht beinhaltet folgende Themenkreise:
- die Eheschließung und ihre Wirkungen,
- das eheliche Güterrecht,
- Zugewinnausgleich,
- die Ehescheidung und Scheidungsfolgen,
- Unterhalt
- die Verwandtschaft,
- die elterliche Sorge,
- die Adoption,
- Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Betreuung.
Vita
Herr Rechtsanwalt Gruhne studierte von 1991 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und an der Universität Regensburg.
Im Studium legte er Schwerpunkte auf das private Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Gruhne ist seit 1997 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Nach ununterbrochener angestellter Tätigkeit gründete er 1999 die Kanzlei.
Am 04.09.2013 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht verliehen.
Meine Qualifikation
- Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Andreas Gruhne in Großenhain
Kontakt zum Rechtsanwalt Andreas Gruhne
Radeburger Straße 100
01558 Großenhain
03522 5 23 09 1003522 5 23 09 09