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Limburg EliteXPERTS in Limburg

EliteXPERTS in Limburg

Ihr Lebensmittelpunkt ist Limburg an der Lahn? Die wunderschöne Lage an der Lahn, die imposante Altstadt und der weithin sichtbare markante Limburger Dom sind wohl Anzeichen dafür, dass Limburg eine ausgesprochen attraktive Stadt ist und es sich hier gut leben lässt.

Sie benötigen Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Limburg an der Lahn sind einige unserer EliteEXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Limburger Dom, Limburger Altstadt, Haus der sieben Laster und WERKStadt Limburg (Einkaufskomplex). Unsere Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

 

Rechtsanwälte in Limburg

Limburg ist Sitz des Amtsgerichts Limburg. In der höheren Instanz ist das Landgericht Limburg zuständiges Gericht. Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Limburg richtet sich an das Landgericht Limburg, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Limburg in familienrechtlichen Angelegenheiten trifft. Dann ist direkt das Oberlandesgericht Frankfurt zuständig.

Das AG und LG Limburg, sowie das OLG Frankfurt sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit hatte das Amtsgericht Limburg klargestellt, dass ein geschädigter Autofahrer Anspruch auf denjenigen Restwert seines Fahrzeuges hat, den der Sachverständige in seinem Schadensgutachten unter Bezugnahme auf den allgemeinen regionalen Markt festgestellt habe. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners könne sich nicht darauf berufen, dass Restwertanfragen im Internet bessere Ergebnisse gebracht hätten. Vor allem bei Fahrzeugen im niedrigeren Preissegment könne nicht verlangt werden, dass der Geschädigte sich überregional oder gar bundesweit, um ein höheres Restwertgebot bemüht. Es gebe auch keine Verpflichtung, einen gewissen Zeitraum vor dem Verkauf abzuwarten und auf bessere Angebote zu hoffen (Urteil v. 9.3.2010, Az. 4 C 1862/09).
  • Praktizieren die Eltern eines Kindes nach der Trennung ein paritätisches Wechselmodell, kann der Elternteil, dem durch die gerichtliche Entscheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen wird, das Wechselmodell im eigenem Ermessen beenden. In diesem Fall hatten die Eltern eine Vereinbarung zur paritätischen Betreuung des Kindes getroffen, den Umgang gerichtlich aber nicht geregelt und die Vereinbarung vom Familiengericht nicht bestätigen lassen. In der Folge übertrug das Familiengericht der Mutter auf deren Antrag hin das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil die zur Umsetzung eines solchen Wechselmodells erforderliche Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern nicht bestand. Allerdings sei mit Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil nicht sogleich zwingend die gerichtliche Entscheidung für ein Residenzmodell verbunden. Ungeachtet dessen sei die Mutter berechtigt, den Lebensmittelpunkt des Kindes neu zu bestimmen, auch wenn dadurch ein bislang unter den Eltern vereinbartes, familiengerichtlich aber nicht geregeltes Wechselmodell, beendet werde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.4.2022, Az. 1 UF 219/21).
  • Trennt sich ein verheiratetes Paar, kann ein Partner verlangen, dass er oder sie die bislang gemeinsam genutzte eheliche Wohnung alleine nutzen darf, wenn dieser aufgrund der Lebensumstände in besonderem Maße auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist. Dies gilt insbesondere, wenn es darum geht, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Dazu stellte das OLG Frankfurt einschränkend klar, dass die in der ehelichen Wohnung mit den Kindern verbliebene Mutter nicht die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung verlangen kann und keine unbillige Härte i. S. d. § 1568a Abs. 2 S. 1 BGB vorliegt, wenn nur die abstrakte Befürchtung einer Destabilisierung der Kinder durch einen Umzug mit der Folge des etwaigen Verlusts der sozialen Bindungen in den Bildungseinrichtungen, im Freundeskreis und bei Vereinen besteht und die Mutter während der Trennungszeit keinerlei Anstrengungen zur Suche von Ersatzwohnraum unternommen hat (Urteil vom 18.7.2022, Az. 6 UF 87/22).
  • Möchte ein Elternteil nach der Trennung vom Partner sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen, kann es aus Gründen des Kindeswohls geboten sein, für eine Übergangszeit zur Gewöhnung des Kindes an den Umgangselternteil lediglich Tagesumgang zu gewähren und auf Übernachtungen vorerst zu verzichten. Der vom Vater erstrebte Umgang komme ohne Vorbereitung des Kindes auf Übernachtungen in der Wohnung des Vaters nicht in Betracht. Dabei sei zu berücksichtigen, ob das Kind bereits an den umgangsberechtigten Elternteil und dessen Umgebung gewöhnt und wegen des zuvor längere Zeit fehlenden Kontaktes nicht bereits eine Entfremdung eingetreten ist. Der Vater hatte bereits sechs Monate sein Umgangsrecht nicht wahrgenommen und unter Berücksichtigung des Zeitempfindens des zweijährigen Kindes war eine Entfremdung anzunehmen. Das Kind hatte noch nie außerhalb des mütterlichen Haushaltes übernachtet und kannte die Wohnung des Vaters und die dortige Umgebung nicht. Daher müsse das Kind auf Übernachtungen vorbereitet werden. Insoweit musste sich der Vater auf regelmäßige Tagesumgänge verweisen lassen (Beschluss vom 24.11.2020, Az. 5 UF 110/20).

 

Zahlen und Fakten zu Limburg

  • Bundesland: Hessen
  • Einwohner: 35.783 (Stand: 31.12.2021)
  • Größe (Fläche): 45,15 km²
  • PLZ: 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556, 65604
  • Kfz-Kennzeichen: LM
  • Sehenswürdigkeiten: Altstadt, Dom zu Limburg, Alte Lahnbrücke, Schloss Limburg, Haus der sieben Laster
  • Webseite: www.limburg.de

 

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