Während im Mietrecht gesetzlich strikt geregelt ist, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen muss, wirft die Zahlungsfrist beim Kindesunterhalt in der Praxis oft Fragen auf. Da der Unterhalt den gesamten Monatsbedarf des Kindes decken soll, ist ein Geldeingang am Monatsanfang der Regelfall. Doch was passiert, wenn der Verpflichtete sein Gehalt vertraglich erst zum 15. des Monats erhält? Müssen Zahlungen theoretisch einen Monat im Voraus aufgebaut werden?
In der ersten Folge unseres EliteXPERTS-Podcasts besprechen wir ganz sachlich die rechtliche und praktische Dynamik hinter diesem Szenario. Wir zeigen Ihnen, warum Ratsuchende genau nach diesen konkreten Abläufen im Alltag suchen – und wie Sie als Rechtsanwalt exakt solche Themen nutzen können, um Mandanten direkt auf Ihre eigene Kanzlei-Website zu leiten.
