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Maintal EliteXPERTS in Maintal

EliteXPERTS in Maintal

Sie wohnen und leben in der durch die Gebietsreform von 1974 aus den Gemeinden Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen neugebildeten Stadt Maintal, der zweitgrößten Stadt des Main-Kinzig-Kreises? Sie benötigen Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Maintal sind einige unserer EliteEXPERTS vertreten. Unsere Experten helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

 

Rechtsanwälte in Maintal

Das für Maintal zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Hanau. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Hanau, sowie das Oberlandesgericht Frankfurt zuständige Gerichte. Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Hanau richtet sich an das Landgericht Hanau, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht (Familiengericht) Hanau in einer familienrechtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist direkt das Oberlandesgericht Frankfurt zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

Das AG Hanau, LG Hanau und OLG Frankfurt sind immer wieder mit einer Reihe interessanter Entscheidungen befasst:

  • In einem Unterhaltsrechtsstreit urteilte das AG Hanau, dass die Mutter mehrerer Kinder für den Zeitraum der räumlichen Trennung vom Vater der Kinder keinen Anspruch auf Kindesunterhalt hat, solange die Partner die Trennung nur innerhalb der ehelichen Wohnung vollzogen haben. Es sei davon auszugehen, dass beide Elternteile die Kinder betreut haben, zumindest so lange, als noch keine räumliche Trennung erfolgt ist. Da dieser Umstand zwischen den Elternteilen streitig war, blieb die Mutter beweispflichtig dafür, dass sie allein oder überwiegend die Betreuung der Kinder übernommen hatte. Um diese Behauptung nachzuweisen, käme nur die Vernehmung der Kinder in Betracht. Die vom Gericht hierfür bestellte Ergänzungspflegerin, übte jedoch ihr Zeugnisverweigerungsrecht aus, so dass die Kinder als Zeugen nicht vernommen werden konnten (Beschluss vom 21.10.2020, Az. 61 F 990/19).
  • Behauptet ein Mieter, dass sein ehemaliger Vermieter den mit der Eigenbedarfskündigung begründeten Eigenbedarf für die Wohnung nur vorgetäuscht habe und macht deshalb Schadensersatzforderung geltend, muss er eigene Erkundigungen darüber einholen, ob die Wohnung tatsächlich, wie im Kündigungsschreiben angegeben wurde, genutzt wird. Eine Behauptung ins Blaue hinein genügt nicht (AG Hanau, Urteil vom 17.3.2011, Az. 35 C 218/10).
  • Überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann der Elternteil nach eigenem Ermessen das Wechselmodell beenden, wenn die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Kind in einem paritätischem Wechselmodell betreut haben. Da die Eltern die Vereinbarung zur paritätischen Betreuung des Kindes nicht gerichtlich geregelt hatten, war das Familiengericht nicht gehindert, der Mutter auf deren Antrag hin das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Grund dafür war, dass die zur Umsetzung eines solchen Wechselmodells erforderliche Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern nicht bestand. Allerdings sei mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil nicht sogleich zwingend die gerichtliche Entscheidung für ein Residenzmodell verbunden. Ungeachtet dessen sei die Mutter berechtigt, den Lebensmittelpunkt des Kindes neu zu bestimmen, auch wenn dadurch ein bislang unter den Eltern vereinbartes, familiengerichtlich aber nicht geregeltes, Wechselmodell beendet werde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.4.2022, Az. 1 UF 219/21).
  • Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass die in der ehelichen Wohnung mit den Kindern verbliebene Mutter nicht die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung verlangen kann und keine unbillige Härte i. S. d. § 1568a Abs. 2 S. 1 BGB vorliegt, wenn lediglich die abstrakte Befürchtung einer Destabilisierung der Kinder durch einen Umzug mit der Folge des etwaigen Verlustes der sozialen Bindungen in den Bildungseinrichtungen, im Freundeskreis und bei Vereinen besteht und die Mutter während der Trennungszeit keinerlei Anstrengungen zur Suche von Ersatzwohnraum unternommen hat (Urteil vom 18.7.2022, Az. 6 UF 87/22).
  • Aus Gründen des Kindeswohls kann es geboten sein, einen Elternteil zur Ausübung seines Umgangsrechts für eine Übergangszeit zur Gewöhnung des Kindes zunächst auf einen Tagesumgang zu verweisen und auf Übernachtungen vorerst zu verzichten. Der vom Vater erstrebte Umgang komme ohne Vorbereitung des Kindes auf Übernachtungen in der Wohnung des Vaters nicht in Betracht. Dabei sei zu berücksichtigen, ob das Kind bereits an den umgangsberechtigten Elternteil und dessen Umgebung gewöhnt und wegen des zuvor längere Zeit fehlenden Kontaktes nicht bereits eine Entfremdung eingetreten ist. Der Vater hatte bereits sechs Monate sein Umgangsrecht nicht wahrgenommen und unter Berücksichtigung des Zeitempfindens des zweijährigen Kindes war eine Entfremdung anzunehmen. Das Kind hatte noch nie außerhalb des mütterlichen Haushaltes übernachtet und kannte die Wohnung des Vaters und die dortige Umgebung nicht. Daher müsse das Kind auf Übernachtungen vorbereitet werden. Insoweit musste sich der Vater auf regelmäßige Tagesumgänge verweisen lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2020, Az. 5 UF 110/20).

 

Zahlen und Fakten zu Maintal

  • Bundesland: Hessen
  • Einwohner: 39.287 (Stand: 31.12.2021)
  • Größe (Fläche): 32,4 km²
  • PLZ: 63477
  • Kfz-Kennzeichen: GN, HU, MKK, SLÜ
  • Sehenswürdigkeiten: Heimatmuseum Maintal, Historisches Rathaus, Spätgotische Hallenkirche
  • Webseite: www.maintal.de

 

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